Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 504

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 504 (NJ DDR 1970, S. 504); die in dieser Resolution enthaltene generelle Verurteilung der Aggression dahingehend erweitert, daß auch die Unterstützung eines Aggressors bei der Vorbereitung und Durchführung der aggressiven Handlungen als völkerrechtswidriges Verhalten zu beurteilen ist. Ein Rechtsanwalt aus den USA schätzte ein, daß sich die Gerichte seines Landes unfähig erwiesen haben, Kriegsverbrechen, wie sie z. B. in Son My begangen wurden, so zu verfolgen, wie es der Schwere dieser Verbrechen entspricht. Er schlug deshalb vor, der Kongreß und die Organe der IVDJ sollten Initiativen für die Errichtung eines Internationalen Gerichtshofes zur Aburteilung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit entwickeln. Wenn auch von der Mehrheit der Teilnehmer die Bildung eines solchen Internationalen Gerichtshofes nicht befürwortet wurde, so wurde aber doch dem sachlichen Anliegen dieses Vorschlags damit Rechnung getragen, daß dem Generalsekretär der IVDJ empfohlen wurde, sich bei der UN für die Bildung einer Kommission zur Untersuchung derartiger Verbrechen einzusetzen. Außerdem wurde der Internationalen Vereinigung der Auftrag erteilt, daß Experten in der nächsten Zeit Vorschläge für Aufgaben und Formen einer Strafgerichtsbarkeit wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausarbeiten. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt und Menschenrechte Unter Vorsitz von Prof. U s h i o m i, Japan, beschäftigten sich die Mitglieder dieser Kommission mit den Auswirkungen der wissenschaftlich-technischen Revolution auf die Lebensbedingungen und die Rechte des Menschen. Dabei bestand Einmütigkeit darüber, daß unter bestimmten Voraussetzungen die wissenschaftlich-technische Revolution und ihre praktischen Auswirkungen sehr wohl dazu führen können, das Leben der Menschen zu verbessern und zu bereichern, daß jedoch diese Voraussetzungen von den jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen bestimmt werden. Der wissenschaftlich-technische Fortschritt ist immer dann mit großen Gefahren für die Menschheit verbunden, wenn er in erster Linie als Quelle des Profits oder im Interesse der monopolkapitalistischen Rüstungsindustrie mißbraucht wird, wie die Geschichte des 20. Jahrhunderts das mehrfach bewiesen hat. Auch die Gefährdung bzw. Vernichtung der Lebensquellen des Menschen wie Wasser und Luft in den hochentwickelten Industriestaaten wird in einem von Monopolinteressen beherrschten Land kaum zu bewältigende Ausmaße annehmen, wie es sich heute bereits in den USA und in Japan abzeichnet. Auch der Mißbrauch hervorragender Ergebnisse der Medizin, Biolo- gie und Chemie muß unter diesen Aspekten gesehen werden. Mit seinem Beitrag über Wesen und Inhalt des Landeskulturgesetzes der DDR vom 14. Mai 1970 (GBl. I S. 67) zeigte Wolf, Mitarbeiter der VDJD, auf, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung die sozialen Möglichkeiten hervorbringt, die eine abgestimmte und umfassende Gestaltung der Umweltbedingungen des Menschen in seinem Interesse gewährleisten. Ausgehend von der Erkenntnis, daß Wissenschaft und Technik nicht aus sich selbst heraus menschenfeindlich sind, sondern daß es die gesellschaftlichen Verhältnisse sind, die deren Rolle bestimmen, brachten die Mitglieder der Kommission in einer Resolution zum Ausdruck, daß sie die gesellschaftlichen Wurzeln dieser auch für den Bereich der Gesetzgebung und Rechtsanwendung bedeutsamen Problematik erkannt haben. Appell über die von den demokratischen Juristen vorrangig zu lösenden Aufgaben Der Kongreß wurde mit einer Plenarsitzung abgeschlossen. Er bestätigte einmütig die erwähnten Resolutionen und beschloß einen Appell über die von den Juristen vorrangig zu lösenden Probleme in der gegenwärtigen Welt. In dem Appell wird festgestellt, daß Juristen aller Kontinente und mit unterschiedlichen politischen Auffassungen die Entwicklung in der Welt beurteilt haben und zu der Überzeugung gekommen sind, daß Frieden und Sicherheit durch die fortgesetzten Verletzungen der anerkannten Grundsätze des Völkerrechts durch imperialistische Mächte ernsthaft gefährdet sind. Diese Mächte mißachten auch den verbindlichen Charakter der in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Grundsatzbestimmungen, indem sie durch Androhung .oder Anwendung von Gewalt die territoriale Integrität und die politische Unabhängigkeit von Nationen mit Füßen treten und die nationale Befreiungsbewegung unterdrücken. Die Ausweitung der USA-Aggression in Indochina und insbesondere der Überfall auf das neutrale Kambodscha werden als eine ernste Bedrohung des Weltfriedens eingeschätzt. Verurteilt wird auch die fortwährende Besetzung arabischen Territoriums durch den israelischen Aggressor, wobei die Lösung dieses Problems auf der Grundlage der Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen als unumgänglich bezeichnet wird. Die Generalversammlung der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen wählte Prof. Pierre Cot, Frankreich, zum Präsidenten, Joe Nordmann, Frankreich, zum Generalsekretär und Dr. Heinrich Toeplitz zum Sekretär und Schatzmeister. Prof. Dr. Richard Hartmann wurde in den Rat der IVDJ gewählt. Dr. HEINZ HVGOT, Direktor des Stadtgerichts von Groß-Berlin Dr. WOLFGANG PELLER, Sektorenleiter, und Dr. WALTER SCHOSTOK, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Zum Modell der Leitung, Information und Arbeitsorganisation des Stadtgerichts von Groß-Berlin Das Plenum des Zentralkomitees der SED stellte in seiner 13. Tagung erneut, die Forderung, „alle Kräfte für die maximale Steigerung der Arbeitsproduktivität und Effektivität der gesellschaftlichen Arbeit, vor allem durch die Anwendung des Gesetzes der Ökonomie der Zeit, zu mobilisieren“1. Das gilt im übertragenen Sinne uneingeschränkt auch für die gerichtliche 1 Mittag, Dde Durchführung des Volkswirtschaftsplanes im Jahre 1970, Berlin 1970, S. 3. Tätigkeit, wobei hier vor allem der Zusammenhang zwischen wissenschaftlicher Leitung und hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit der Arbeit zu sehen ist. Auen für die Arbeit der Gerichte ist ausschlaggebend, „wie sich diese neuen Maßstäbe und Anforderungen in die Denk- und Arbeitsweise aller Leiter durch die wissenschaftliche Leitungstätigkeit umsetzen“2. 2 Mittag, a. a. O., S. 4. 504;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 504 (NJ DDR 1970, S. 504) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 504 (NJ DDR 1970, S. 504)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;. sorgfältige Dokumentierung aller Mißbrauchs handlun-gen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung gewährleistet werden, desdo größer ist die politische Wirksamkeit des sozialistischen Strafverfahrens So müssen auch die Worte des Genossen Minister beim Schlußwort der Partei der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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