Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 502

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 502 (NJ DDR 1970, S. 502); der Hauptkriegsverbrecher und das Statut für den Internationalen Militärgerichtshof vom 8. August 1945 begründet und die durch die Beschlüsse der Vollversammlung der Vereinten Nationen Nr. 95 (I) vom 11. Dezember 1946 und Nr. 177 (II) vom 21. November 1947 bestätigt wurden. Im Ergebnis seiner Erörterungen beschloß der Kongreß eine Erklärung und ein Aktionsprogramm, das insbesondere alle Einzelaktionen der Solidarität mit den Völkern Indochinas koordinieren soll. Das Aktionsprogramm sieht u. a. folgende Maßnahmen vor: alle am Kongreß teilnehmenden Delegationen führen auf der Grundlage der Erklärung des Kongresses unter den verantwortlichen Juristen ihres Landes eine Unterschriftensammlung für die Beendigung der imperialistischen Aggression in den Ländern Indochinas durch, deren Ergebnis dem Parlament des jeweiligen Landes zuzuleiten ist; die Materialien des Kongresses zur USA-Aggression in Indochina werden den Verhandlungsdelegationen in Paris zugeleitet; die Materialien des Kongresses werden in allen Ländern der Welt veröffentlicht und allen Regierungen, Parlamenten und Juristenorganisationen zur Verfügung gestellt; die Aktivitäten, die von der „Weltkonferenz der Juristen für Vietnam“ in Grenoble initiiert wurden3 (nationale Konferenzen, Publikationen, Untersuchungskommissionen u. a.), werden verstärkt fortgesetzt; es werden Kommissionen zur Untersuchung der Verbrechen der USA-Aggressoren in Vietnam gebildet, denen neben Juristen auch Experten anderer Berufs- und Wissenschaftsbereiche angehören sollen. Die Plenartagung des IX. Kongresses war eine beeindruckende Manifestation der Solidarität der demokratischen Juristen der Welt mit den Völkern Indo-chinas. Juristische Aspekte der nationalen Unabhängigkeit, des Friedens und der internationalen Sicherheit Die in der 1. Kommission behandelte Problematik umfaßt die hauptsächlichen Aspekte des Kampfes gegen den Imperialismus, insbesondere den Kampf gegen imperialistische Aggressionen, die Fragen des Friedens und der Sicherheit in Europa sowie die Probleme kolonialisti-scher und neokolonialistischer Unterdrückung. In der dreitägigen Beratung wurden im wesentlichen folgende Komplexe erörtert: Möglichkeiten und Mittel zur Gewährleistung von Frieden und Sicherheit; die Rechtmäßigkeit des nationalen Befreiungskampfes ; Probleme des Selbstbestimmungsrechts und der Souveränität; grundlegende Prinzipien freundschaftlicher Beziehungen und friedlicher Koexistenz zwischen den Staaten. Dr. Toeplitz, der die Arbeit dieser Kommission leitete, referierte über die Notwendigkeit der Normalisierung der Beziehungen zur DDR als Erfordernis der europäischen Sicherheit. Er ging davon aus, daß die Herausbildung und Anerkennung eines demokratischen Völkerrechts ein wichtiges Ergebnis der Entwicklung nach 1945 darstellt. Die Prinzipien des demokratischen Völkerrechts sind die Ächtung des Aggressionskrieges, das Verbot der Androhung und der Anwendung von Gewalt gegen die politische Unabhängigkeit oder die territoriale Unverletzlichkeit anderer Staaten, die Achtung der souveränen Gleichheit aller Staaten, die Ver- 3 Vgl. den Bericht über diese Konferenz und die dort beschlossene Deklaration in NJ 1968 S. 631 f. pflichtung zur gleichberechtigten friedlichen Zusammenarbeit der Staaten und die Wahrung des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung über ihre gesellschaftliche und politische Ordnung. Diese Prinzipien haben ihre verbindliche Fixierung in den Art. 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 und in anderen völkerrechtlichen Abkommen erfahren; ihre Beachtung gewährleistet Beziehungen der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten mit unterschiedlicher politischer und sozialer Ordnung und schafft günstige Voraussetzungen für Frieden und Sicherheit. Da die Anwendung dieser Prinzipien zwischen den Staaten Europas weder umfassend vertraglich geregelt ist noch de facto geschieht, existiert in Europa hinsichtlich der Fragen des Friedens und der Sicherheit ein akutes, ungelöstes Problem. Dieses Problem kann nur gelöst werden, wenn die Ergebnisse des 2. Weltkrieges, insbesondere die danach entstandenen Grenzen und die Notwendigkeit, auf die Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten die Regeln des Völkerrechts anzuwenden, von der Bonner Regierung und den Regierungen anderer kapitalistischer Länder anerkannt werden. Die Bereitschaft der DDR zu einer solchen Lösung wurde vielfach unter Beweis gestellt. So wurde im Interesse von Frieden und Sicherheit in Europa vom Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht, dem Präsidenten der westdeutschen Bundesrepublik am 19. Dezember 1969 der Entwurf eines Vertrages über die Aufnahme gleichberechtigter Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten unterbreitet. Eine Analyse der Worte und Taten der westdeutschen Regierung ergibt jedoch, daß diese auch gegenwärtig noch nicht bereit ist, völkerrechtliche Beziehungen zu vereinbaren, damit die völkerrechtswidrige Alleinvertretungsanmaßung aufzugeben und sich beispielsweise der Ein-mischung in die außenpolitischen Beziehungen der DDR zu enthalten. Diese Analyse mündet in die unbestreitbare juristische Feststellung, daß es zwischen souveränen und voneinander unabhängigen Staaten keine anderen gleichberechtigten Beziehungen geben kann als solche völkerrechtlicher Natur. Wer aber das Völkerrecht als Grundlage der Beziehungen zu einem anderen souveränen Staat ablehnt, verfolgt offensichtlich Absichten, die dem Völkerrecht zuwiderlaufen. Es obliegt daher auch den demokratischen Juristen, mit der Durchsetzung der völkerrechtlichen Erfordernisse für Frieden und Sicherheit auf dem europäischen Kontinent zu wirken und dafür Sorge zu tragen, daß diese Probleme auf einer europäischen Sicherheitskonferenz einer Lösung zugeführt werden. Im Ergebnis der Ausführungen von Dr. Toeplitz und der darüber geführten Diskussion beschloß der Kongreß eine Resolution, in der die Vorschläge der finnischen Regierung für die Durchführung einer europäischen Sicherheitskonferenz begrüßt und gleichzeitig die Bemühungen aggressiver Kreise der NATO zur Verhinderung einer solchen Konferenz verurteilt werden. Darin wird gefordert, daß alle europäischen Staaten gleichberechtigt an einer Sicherheitskonferenz teilnehmen können und daß es keine Diskriminierung der DDR geben darf. Mit dieser Resolution werden auch die Vorschläge zur Durchführung eines entsprechenden Kongresses der Völker Europas und einer Konferenz der europäischen Juristen zu diesen Problemen unterstützt. In der weiteren Arbeit der Kommission wurden auch Probleme erörtert, die sich aus der israelischen Aggression vom Juli 1967 gegen die arabischen Völker ergeben. Der Verfasser dieses Beitrags ging in seinen Ausführungen von der Tatsache aus, daß drei Jahre nach der offenen Aggression Israels dieser imperialistische Staat noch immer die eroberten Gebiete besetzt hält und unter flagranter Verletzung der Allgemeinen 502;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 502 (NJ DDR 1970, S. 502) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 502 (NJ DDR 1970, S. 502)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Aufklärung und Abwehr geschaffen werden. Dieses Netz ist auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu organisieren. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik gibt es in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, ständig nach perspektivvollen Kadern für Staatssicherheit zu suchen und diese durch geeignete Aufgabenstellung und kadermäßige Aufklärung für die Einstellung in Staatssicherheit vorzubereiten.

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