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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 501

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 501 (NJ DDR 1970, S. 501); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 24. JAHRGANG 17/70 1. SEPTEMBERHEFT S. 501-532 WALTER BAVR, Generalsekretär der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands Der IX. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen ein bedeutender Beitrag zur Sicherung des Friedens und zum Schutz der Menschenrechte Unter dem Leitmotiv „Das Recht im Dienste des Friedens“ entwickelte sich die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen (IVDJ) zu einer internationalen antiimperialistischen Organisation, der die progressiven demokratischen Juristen aus allen Teilen der Welt angehören. Zu den Höhepunkten ihres internationalen Wirkens gehören die Kongresse, die die Vereinigung in regelmäßigen Zeitabständen durchführt und die allen interessierten Juristen offenstehen. Sechs Jahre nach dem in Budapest durchgeführten Kongreß1 hatte die IVDJ nunmehr ihren IX. Kongreß für die Zeit vom 15. bis 19. Juli 1970 nach Helsinki einberufen. Dieser Kongreß verfolgte das Ziel, den antiimperialistischen Kampf der Völker mit den Mitteln des Rechts zu unterstützen und einen Beitrag zur Verwirklichung des Rechts auf Frieden, allgemeine Sicherheit, gesellschaftlichen Fortschritt und auf den Schutz aller grundlegenden Menschenrechte zu leisten. Angesichts der imperialistischen Aggressionen in Indochina und im Nahen Osten, der neokolonialistischen Bedrohung gegenüber den Entwicklungsländern und der brutalen Verletzung der Menschenrechte in weiten Teilen der kapitalistischen Welt beriet der Kongreß folgende Hauptpunkte: 1. Juristische Aspekte einiger Probleme der nationalen Unabhängigkeit, des Friedens, der internationalen Sicherheit und des Kampfes gegen den Imperialismus in der gegenwärtigen Welt; 2. Juristische Probleme der Entwicklungsländer; 3. Juristische Aspekte des Schutzes der grundlegenden Menschenrechte in der Gegenwart; 4. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt und Gewährleistung der Menschenrechte. Der Präsident der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands und Präsident des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Toeplitz, eröffnete als Leiter der DDR-Delegation die Plenarsitzung des Kongresses. Er konnte mehr als 350 Juristen aus etwa 60 Ländern sowie hervorragende Vertreter internationaler Organisationen1 2 1 Vgl. Baur, „Die Ergebnisse des Vm. Kongresses der IVDJ“. NJ 1964 S. 310 H. 2 Auf dem Kongreß waren vertreten: Vertreter des Weltgewerkschaftsbundes, des Weltbundes der Demokratischen begrüßen, unter ihnen zahlreiche amtierende und ehemalige Minister, Präsidenten Oberster Gerichte, Generalstaatsanwälte, Dekane juristischer Fakultäten, Hochschullehrer und Rechtsanwälte. Mit besonderer Herzlichkeit wurden die Delegationen aus den Ländern Indochinas und den arabischen Staaten begrüßt. Der finnische Justizminister begrüßte den Kongreß, hob seine große internationale Bedeutung hervor und betonte, daß es insbesondere auch zu den gegenwärtigen Aufgaben der Juristen gehöre, mit ihrer Tätigkeit für die Durchsetzung der Universalität der Vereinten Nationen zu wirken. Danach beschlossen die Teilnehmer, die Hauptarbeit des Kongresses entsprechend den Punkten der Tagesordnung in vier Kommissionen zu leisten, die Fragen der imperialistischen Aggression in Indochina jedoch in einer speziellen Sitzung des Plenums zu behandeln. Erklärung des Kongresses zu den Verbrechen der USA-Aggressoren in Indochina Der Kongreß verurteilte einmütig die Aggression der USA in Vietnam und in den anderen Staaten der indochinesischen Halbinsel sowie die dabei begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie sie insbesondere durch die Greueltaten von Son My und Con Son und in jüngster Zeit auch in Kambodscha charakterisiert werden. Es wurde die sofortige Beendigung der USA-Aggression und der bedingungslose Abzug aller Aggressionstruppen sowie die Garantie der Rechte der Völker Indochinas auf Frieden, nationale Souveränität, Unabhängigkeit, Gleichberechtigung und Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten entsprechend den geltenden Normen des Völkerrechts, vor allem der Charta der Vereinten Nationen und der Genfer Indochinaverträge aus dem Jahre 1954, gefordert. In diesem Zusammenhang begründete Dr. Toeplitz die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Aggressoren für die von ihnen begangenen Verbrechen entsprechend den Völkerrechtsnormen, die im Londoner Viermächteabkommen über die Bestrafung Jugend, des Ständigen Komitees der Stockholmer Vietnamkonferenz, des Internationalen Sekretariats der Katholischen Juristen, der Internationalen Juristenkommission, der Amnesty International, des World Peace Through Law-Center. * 1 .'I 501;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 501 (NJ DDR 1970, S. 501) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 501 (NJ DDR 1970, S. 501)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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