Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 501

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 501 (NJ DDR 1970, S. 501); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 24. JAHRGANG 17/70 1. SEPTEMBERHEFT S. 501-532 WALTER BAVR, Generalsekretär der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands Der IX. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen ein bedeutender Beitrag zur Sicherung des Friedens und zum Schutz der Menschenrechte Unter dem Leitmotiv „Das Recht im Dienste des Friedens“ entwickelte sich die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen (IVDJ) zu einer internationalen antiimperialistischen Organisation, der die progressiven demokratischen Juristen aus allen Teilen der Welt angehören. Zu den Höhepunkten ihres internationalen Wirkens gehören die Kongresse, die die Vereinigung in regelmäßigen Zeitabständen durchführt und die allen interessierten Juristen offenstehen. Sechs Jahre nach dem in Budapest durchgeführten Kongreß1 hatte die IVDJ nunmehr ihren IX. Kongreß für die Zeit vom 15. bis 19. Juli 1970 nach Helsinki einberufen. Dieser Kongreß verfolgte das Ziel, den antiimperialistischen Kampf der Völker mit den Mitteln des Rechts zu unterstützen und einen Beitrag zur Verwirklichung des Rechts auf Frieden, allgemeine Sicherheit, gesellschaftlichen Fortschritt und auf den Schutz aller grundlegenden Menschenrechte zu leisten. Angesichts der imperialistischen Aggressionen in Indochina und im Nahen Osten, der neokolonialistischen Bedrohung gegenüber den Entwicklungsländern und der brutalen Verletzung der Menschenrechte in weiten Teilen der kapitalistischen Welt beriet der Kongreß folgende Hauptpunkte: 1. Juristische Aspekte einiger Probleme der nationalen Unabhängigkeit, des Friedens, der internationalen Sicherheit und des Kampfes gegen den Imperialismus in der gegenwärtigen Welt; 2. Juristische Probleme der Entwicklungsländer; 3. Juristische Aspekte des Schutzes der grundlegenden Menschenrechte in der Gegenwart; 4. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt und Gewährleistung der Menschenrechte. Der Präsident der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands und Präsident des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Toeplitz, eröffnete als Leiter der DDR-Delegation die Plenarsitzung des Kongresses. Er konnte mehr als 350 Juristen aus etwa 60 Ländern sowie hervorragende Vertreter internationaler Organisationen1 2 1 Vgl. Baur, „Die Ergebnisse des Vm. Kongresses der IVDJ“. NJ 1964 S. 310 H. 2 Auf dem Kongreß waren vertreten: Vertreter des Weltgewerkschaftsbundes, des Weltbundes der Demokratischen begrüßen, unter ihnen zahlreiche amtierende und ehemalige Minister, Präsidenten Oberster Gerichte, Generalstaatsanwälte, Dekane juristischer Fakultäten, Hochschullehrer und Rechtsanwälte. Mit besonderer Herzlichkeit wurden die Delegationen aus den Ländern Indochinas und den arabischen Staaten begrüßt. Der finnische Justizminister begrüßte den Kongreß, hob seine große internationale Bedeutung hervor und betonte, daß es insbesondere auch zu den gegenwärtigen Aufgaben der Juristen gehöre, mit ihrer Tätigkeit für die Durchsetzung der Universalität der Vereinten Nationen zu wirken. Danach beschlossen die Teilnehmer, die Hauptarbeit des Kongresses entsprechend den Punkten der Tagesordnung in vier Kommissionen zu leisten, die Fragen der imperialistischen Aggression in Indochina jedoch in einer speziellen Sitzung des Plenums zu behandeln. Erklärung des Kongresses zu den Verbrechen der USA-Aggressoren in Indochina Der Kongreß verurteilte einmütig die Aggression der USA in Vietnam und in den anderen Staaten der indochinesischen Halbinsel sowie die dabei begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie sie insbesondere durch die Greueltaten von Son My und Con Son und in jüngster Zeit auch in Kambodscha charakterisiert werden. Es wurde die sofortige Beendigung der USA-Aggression und der bedingungslose Abzug aller Aggressionstruppen sowie die Garantie der Rechte der Völker Indochinas auf Frieden, nationale Souveränität, Unabhängigkeit, Gleichberechtigung und Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten entsprechend den geltenden Normen des Völkerrechts, vor allem der Charta der Vereinten Nationen und der Genfer Indochinaverträge aus dem Jahre 1954, gefordert. In diesem Zusammenhang begründete Dr. Toeplitz die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Aggressoren für die von ihnen begangenen Verbrechen entsprechend den Völkerrechtsnormen, die im Londoner Viermächteabkommen über die Bestrafung Jugend, des Ständigen Komitees der Stockholmer Vietnamkonferenz, des Internationalen Sekretariats der Katholischen Juristen, der Internationalen Juristenkommission, der Amnesty International, des World Peace Through Law-Center. * 1 .'I 501;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 501 (NJ DDR 1970, S. 501) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 501 (NJ DDR 1970, S. 501)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, Artikel Strafgesetzbuch und und gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die rechtlichen Grundlagen für den Vollzug der Untersuchungshaft in der Deutschen Demokratischen Republik sind: die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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