Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 485

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 485 (NJ DDR 1970, S. 485); Die Teilnehmer der komplexen Einschätzung Es hat sich als richtig erwiesen, daß außer den Erziehungsberechtigten ein Vertreter der Schule oder des Betriebes, der zuständige Vertreter des Organs der Jugendhilfe und der Sekretär der FDJ-Gruppe an der komplexen Einschätzung teilnehmen. In Fällen, in denen der Jugendliche schon vor der Straftat durch Kollektive oder einzelne Bürger erzieherisch betreut wurde, wird es zweckmäßig sein, auch den Betreuer zur Beratung hinzuzuziehen. In Ausnahmefällen kann es notwendig sein, neben den genannten Personen weitere Bürger zur Beratung zu laden, z. B. einen Vertreter des Elternaktivs, wenn der Jugendliche Schüler ist, sich wegen seines negativen Lei-stungs- oder Sozialverhaltens bereits zu verantworten hatte und das Elternaktiv oder eines seiner Mitglieder die Betreuung übernimmt; ein Mitglied des gesellschaftlichen Gerichts, wenn die gleichen Voraussetzungen vorliegen; einen Vertreter der Hausgemeinschaft, des Klubrates oder der Sportgemeinschaft, wenn von dort aus bereits erzieherisch auf den Jugendlichen eingewirkt wurde. Grundsätzlich soll der Teilnehmerkreis jedoch klein gehalten werden, um das Gespräch in einer offenen, vertrauensvollen Atmosphäre führen zu können und zu einem Ergebnis mit hoher Aussagekraft zu gelangen. Gelegentlich wird der Einwand erhoben, daß die Eltern in Gegenwart weiterer Erziehungsträger gehemmt und nicht genügend bereit sein könnten, zur Klärung der vielfältigen Sachverhalte, zur Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen und vor allem der Motive der Straftat beizutragen. Diese Bedenken fanden in der bisherigen Praxis keine Bestätigung. Die Eltern lassen in der Regel ein hohes Pflicht- und Verantwortungsbewußtsein erkennen. Sie sind an der Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen der Straftat interessiert und zeigen auch meist Einsicht, wenn Kritik an der Lebensweise oder an dem Erziehungsstil in der Familie geübt wird. Vor allem aber ist bei ihnen ein starkes Interesse an der erzieherischen Gestaltung des weiteren Lebensweges des Jugendlichen festzustellen. Das trifft selbst dann zu, wenn sich der Jugendliche wegen der Schwere der Straftat in Untersuchungshaft befindet oder wenn Strafen mit Freiheitsentzug zu erwarten sind. Zu den erwähnten Bedenken besteht schließlich auch deshalb kein Anlaß, weil der Vertreter des Organs der Jugendhilfe in allen Fällen, in denen diese Organe entsprechend ihrer gesetzlichen Verantwortung am Verfahren mitwirken (§ 71 StPO), schon vor der komplexen Einschätzung einen Hausbesuch durchführt und mit den Erziehungsberechtigten spricht. Die Eltern erhalten also ausreichende und geeignete Gelegenheit, auch Fragen, die möglicherweise im besonderen Maße die Intimsphäre der Familie berühren, zu erörtern. Die Tatsache, daß relativ wenige Eltern das Ergebnis der komplexen Einschätzung nicht in vollem Umfange anerkennen und es nur in Ausnahmefällen unterschiedliche Meinungen zu einzelnen Sachverhalten gibt, ist insbesondere daraus zu erklären, daß die Eltern während des gemeinsamen Gesprächs erleben, daß das sozialistische Erziehungsziel des Staates mit dem der Familie, der Schule und des Betriebes objektiv übereinstimmt. Die Durchführung der komplexen Einschätzung Im Zentrum der kollektiven Beratung muß die Klärung folgender Fragen stehen: 1. Unter welchen konkreten Lebensbedingungen entwickelte sich bei dem Jugendlichen eine Einstellung, die ihn straffällig werden ließ? 2. Welche Motive (Beweggründe) führten zur Begehung der Straftat? 3. Welche persönliche Hilfe muß der Jugendliche erhalten, um künftig kontinuierlich in die gesellschaftliche Verantwortung hineinwachsen zu können? 4. Welche Lebertsbedingungen des Jugendlichen müssen verändert werden, und durch welche staatlichen Organe, Betriebe oder gesellschaftlichen Kräfte müßte das geschehen? Zur zielgerichteten Leitung der Beratung und zur Herausarbeitung der genannten Hauptprobleme hat der Generalstaatsanwalt der DDR eine Methodische Anleitung zur „komplexen Einschätzung“ der Persönlichkeit jugendlicher Beschuldigter und ihrer Erziehungsverhältnisse (§ 69 StPO) herausgegeben5. Diese Anleitung orientiert vorrangig auf die Erörterung und Beantwortung folgender Fragen: 1. Unter welchen Bedingungen verlief die Erziehung des Jugendlichen in der Familie? Wie ist die politisch-erzieherische Grundhaltung der Eltern? Sind die Eltern durch ihr politisch-ideologisches und sittlich-moralisches Verhalten Vorbild für den Jugendlichen? Wird in der Familie über politische Tagesfragen, über Erlebnisse während des Tages, am Arbeitsplatz usw. gesprochen? Wie sind die Beziehungen zwischen den Eltern des Jugendlichen und seinen Geschwistern? War dem Jugendlichen die Erfüllung ständiger Pflichten in der Familie übertragen? Haben die Eltern Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung gegeben und diese kontrolliert? 2. Wie verlief die bisherige Entwicklung der Persönlichkeit des Jugendlichen? Bereitete er in der Vergangenheit Erziehungsschwierigkeiten? Welcher Art waren diese? Warum traten sie auf? Welche Methoden und Mittel wurden genutzt, um bei dem Jugendlichen positive Motivationen (Beweggründe) zu entwickeln? Waren die Forderungen der Eltern und ihre Erziehungsmittel (Anerkennung, Lob, Ermahnung, Tadel, Strafe) einheitlich? Warum gelang es den Eltern nicht, das sozialistische Erziehungsziel zu erreichen? Welche Bedingungen wirkten dem entgegen? 3. Welche Lerneinstellung oder welche Einstellung zur Arbeit hat der Jugendliche? Warum entspricht die Lernhaltung oder die Einstellung zur Arbeit nicht den Erfordernissen? Kennt der Jugendliche seine berufliche Perspektive, die Perspektive seines Arbeitskollektivs und des Betriebes? Bei einer sorgfältigen Klärung dieser und weiterer Fragen wird die komplexe Einschätzung zu einem entscheidenden Bestandteil der Ermittlungshandlungen und damit des Strafverfahrens. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, in der Beratung den Eltern als ersten und wichtigsten Gesprächspartner auch zuerst die Möglichkeit zu geben, ihre Gedanken und Standpunkte zur Persönlichkeit und zur Entwicklung des Jugendlichen sowie zur Lebensweise in der Familie darzulegen. Die Eltern sollen die Gewißheit erhalten, daß es in dieser Beratung vorrangig darum geht, die Ursachen und Bedingungen der Straftat auf- 5 Vgl. Mitteilungen des Generalstaatsanwalts der DDR 14 -1/70. 48 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 485 (NJ DDR 1970, S. 485) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 485 (NJ DDR 1970, S. 485)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist nicht zulässig. Verantwortung für den Vollzug. Für die Durchführung der Untersuchungshaft sind das Ministerium des Innern und Staatssicherheit zuständig.

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