Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 481

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 481 (NJ DDR 1970, S. 481); Gestaltung eines effektiven Informationssystems In zahlreichen Städten wurde ein planmäßiger Informationsaustausch zwischen den Betrieben, den Organen der Deutschen Volkspolizei, den Rechtspflegeorganen, der Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates und den ehrenamtlichen Mitarbeitern in den Wohngebieten als Grundlage für ein komplexes Zusammenwirken organisiert. Dem liegt die richtige Überlegung zugrunde, daß besonders in der ersten Zeit nach dem Beginn der Betreuung gefährdeter Personen und auf Grund des qualitativ neuen Erziehungsprozesses ein relativ häufiger und qualifizierter Informationsaustausch stattfinden muß, um differenzierte Erziehungsmaßnahmen im Betrieb und Wohngebiet durchführen zu können. Die Rückkehr von Strafentlassenen in das gesellschaftliche Leben bringt z. B. in jedem Falle eine mehr oder minder stark wirkende Umstellung mit sich. Sie stellt an diese Gruppe der kriminell Gefährdeten, aber auch an die zuständigen staatlichen Organe und an die gesellschaftlichen Kräfte hohe Anforderungen, insbesondere dann, wenn der Strafentlassene nicht in ein Kollektiv zurückkehrt, das sofort bereit ist, ihn fest in die Gemeinschaft einzubeziehen. Eine zentrale Funktion im Informationssystem nimmt die Abteilung Innere Angelegenheiten ein9. Sie muß die örtlichen Räte, die bei der Durchsetzung der Verordnung eine große Verantwortung tragen, mit Hilfe auf bereiteter, auf das Wesentliche konzentrierter Informationen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben voll wahrzunehmen. Gut funktionierende Informationssysteme bestehen z. B. in den Stadtbezirken Leipzig-Südwest und Magdeburg-Süd10 *. Hier wurde genau festgelegt, wer an wen zu welchem Zeitpunkt welche Informationen zu geben hat. In den Arbeitsplänen der einzelnen Organe gibt es dazu ebenfalls Festlegungen. Die gemeinsamen Beratungen der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane beim Stellvertreter des Vorsitzenden für Inneres werden zur Abstimmung und Festlegung des gegenseitigen Informationsbedarfs genutzt. Es zeigt sich, daß erst auf einer solchen Grundlage eine differenzierte und erfolgreiche Erziehungsarbeit mit dem unter die Verordnung fallen Personenkreis möglich wird. Um eine auf die Persönlichkeit abgestimmte, differenzierte Erziehungsarbeit leisten zu können, müssen die von den verschiedenen am Erziehungsprozeß beteiligten Organen und gesellschaftlichen Kräften gesammelten Erfahrungen berücksichtigt und informativ aufbereitet werden. Eine der entscheidenden Fragen ist es, den Personenkreis genau zu bestimmen, auf den sich die staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte vorrangig konzentrieren müssen. Bei Gefährdeten mit krankhaften Symptomen muß sorgfältig geprüft werden, ob eine Erfassung und Betreuung nach der VO vom 15. August 1968 überhaupt Sinn hat. In der Regel ist es hier notwendig, Fachkräfte zu konsultieren und danach zu entscheiden, ob eine Betreuung durch die Beratungsstelle für Nerven- und Gemütskranke, durch die Alkoholikerfürsorge usw. in Betracht kommt. Aufgaben der Betriebe bei der Erziehung kriminell Gefährdeter Die komplexe Kriminalitätsvorbeugung schließt als wesentliche Aufgabe in sich ein, kriminell gefährdete Bürger dazu anzuhalten, einer geregelten Arbeit nach- 9 Vgl. auch Adam BohmüUer, „Zur Verantwortung der Kriminalpolizei und der Abteilung Innere Angelegenheiten bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger“, Forum der Kriminalistik 1969, Heft 9, S. 388 ff. 10 Vgl. auch Heldt/Paasch/Ullmann, „Gestaltung eines Systems der Vorbeugung und Bekämpfung der kriminellen Gefähr- dung in einer kreisangehörigen Stadt“, NJ 1970 S. 347 ff„ wo über Erfahrungen in der Stadt Falkensee berichtet wird. zugehen und die sozialistische Arbeitsdisziplin sowie die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens einzuhalten. Hier erwächst den Leitern von Staats- und Wirtschaftsorganen, von volkseigenen und anderen Betrieben und Einrichtungen sowie den Vorständen von Genossenschaften eine besondere Verantwortung (§ 7 der VO vom 15. August 1968)11. Ein gutes Beispiel der planmäßigen und differenzierten Erziehung kriminell gefährdeter Bürger zu einem gesellschaftsgemäßen Verhalten gibt das Kabelwerk Oberspree in Berlin-Köpenick. Der Leiter des Betriebes und die Kaderabteilung gewährleisten bei diesen Bürgern eine kontinuierliche Einflußnahme und Kontrolle während des Arbeitsprozesses. Die Arbeit mit den Gefährdeten wurde in einer Dienstanweisung geregelt. Die Arbeitskollektive und Leitungen der Massenorganisationen werden sinnvoll in die Erziehung einbezogen. Für jeden gefährdeten Bürger besteht ein individueller Betreuungsplan, aus dem hervorgeht, wie mit dem Gefährdeten zu arbeiten ist, welche Kräfte den Erziehungsprozeß unterstützen und wer die Verantwortung für die Erziehung trägt. Regelmäßige Berichterstattungen an den Betriebsleiter über die Erziehungsergebnisse und deren Beratung im Kollektiv der Betriebsleitung ermöglichen einen ständigen Überblick über die Entwicklung der Betreuungsarbeit im Betrieb und die zielgerichtete Leitung dieser Arbeit. Dadurch konnte erreicht werden, daß der Prozentsatz der erneut straffällig werdenden Personen in diesem Betrieb gering ist. Eine solche kontinuierliche Erziehungsarbeit ist aber zur Zeit noch nicht in allen Betrieben anzutreffen. Vielfach begnügt man sich damit, dem Gefährdeten einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihn formal in ein Arbeitskollektiv einzugliedern, ohne planmäßige Maßnahmen zur Erziehung festzulegen und ihre Verwirklichung zu kontrollieren. Selbst bei Verstößen des Gefährdeten gegen die Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin wird noch versäumt, sofort alle Möglichkeiten der gesellschaftlichen Erziehung auszuschöpfen. Von diesen Betrieben geht auch in der Regel kein kontinuierlicher Informationsfluß zu den Sicherheitsund Rechtspflegeorganen bzw. den örtlichen Organen der Staatsmacht aus, und nicht selten begünstigt eine solche unqualifizierte Arbeitsweise ein Rückfälligwerden Strafentlassener bzw. Erscheinungen der Asozialität. Es muß deshalb Aufgabe aller beteiligten staatlichen Organe sein, feste und dauerhafte Informationsbeziehungen zu diesen Betrieben herzustellen und zu gewährleisten, daß auch dort eine wirkungsvolle Erziehungsarbeit durchgeführt wird. Die Abteilungsleiter für Innere Angelegenheiten und die Mitarbeiter für Wiedereingliederung bei den Räten tragen hierfür eine besondere Verantwortung. Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug Entlassenen Die Strafentlassenen haben die Aufgabe, sich wieder in das gesellschaftliche Leben einzufügen, sich verantwortungsbewußt und entsprechend den Regeln des gesell schaftlichen Zusammenlebens zu verhalten. Unter diesen Gesichtspunkten ist es notwendig, bei Strafentlassenen, die kriminell gefährdet sind, insbesondere auf die Überwindung derjenigen Faktoren hinzu wirken, die zur Straftat geführt hatten. Untersuchungen haben ergeben, daß mehrmals mit Freiheitsentzug Vorbestrafte und Asoziale nach Ab- 11 Vgl. dazu auch Adam, „Die Aufgaben der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger“, Arbeit und Arbeits-recht 1969, Heft 7, S. 217 ff.; Adam, „Erziehung kriminell gefährdeter Bürger im Betrieb“, Bie Wirtschaft 19C9, Nr. 49. S-17. 481;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 481 (NJ DDR 1970, S. 481) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 481 (NJ DDR 1970, S. 481)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Erarbeitung und Realisierung politisch-operativer Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Ernittlungsverfahren bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft.

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