Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 477

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 477 (NJ DDR 1970, S. 477); des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts sind die Partner dieser Vereinbarungen unterschiedlich, und zwar entsprechend der spezifischen Verantwortung, die die Organe tragen. Dadurch wird die Ausgestaltung der Informationsbeziehungen erleichtert und die Gemeinschaftsarbeit gefördert und effektiver gestaltet. So hat z. B. das Kreisgericht Ueckermünde eine Vereinbarung mit den Wohnraumlenkungsorganen abgeschlossen. Andere Vereinbarungen betreffen die Zusammenarbeit mit den Organen der Jugendhilfe, z. B. hinsichtlich der Einleitung von Maßnahmen bei erziehungsgefährdeten Kindern oder der Unterstützung von Eltern oder Elternteilen bei der Verwirklichung ihrer Erziehungspflichten nach Klagabweisung oder Ehescheidung. Das Oberste Gericht hat die positiven Erfahrungen mit derartigen Vereinbarungen zur Anleitung der Tätigkeit der Konfliktkommissionen auf seiner 26. Plenartagung eingeschätzt und Hinweise zur weiteren Qualifizierung dieser Arbeit gegeben18. Von genereller Bedeutung ist dabei die Forderung, an die gemeinsame Arbeit stets unter komplexen Gesichtspunkten heranzugehen und sie so auszugestalten, daß sie der Durchsetzung der Systembeziehungen des sozialistischen Rechts und seiner gesellschaftspolitischen Grundlagen dient19. Die Vereinbarungen und die auf ihnen beruhende Arbeit müssen daher stets darauf gerichtet sein, die Tätigkeit besonders der Volksvertretungen zu unterstützen. Analyse der gerichtlichen Tätigkeit als Materialbasis für Informationen Die Erfahrungen der Gerichte unterstreichen, daß sie nur dort fundierte Beiträge zur wissenschaftlichen Führungstätigkeit in den einzelnen Bereichen leisten können, wo die Analyse der Erfahrungen und Ergebnisse der eigenen Arbeit eine ständige Leitungsmethode und daher auch Bestandteil der Arbeitsplanung ist. Die entscheidenden Grundlagen für diese analytische Tätigkeit müssen durch die wirksame Ausgestaltung der Einzelverfahren auf der Grundlage klarer politisch-ideologischer und rechtlicher Verfahrenskonzeptionen geschaffen werden. Dazu gehört, daß die Klärung des Sachverhalts alle für die richtige politisch-juristische Beurteilung der Rechtsverletzungen, Rechtskonflikte bzw. unklaren Rechtsverhältnisse wesentlichen Umstände und gesellschaftlichen Zusammenhänge umfaßt. Dabei darf nicht an den äußeren Erscheinungsformen oder den Folgeerscheinungen eines Konflikts haftengeblieben werden. Es geht vielmehr darum, zu den konkreten materiellen, ideologischen und individuell bewußtseinsmäßigen Ursachen vorzustoßen und die jeweils mitwirkenden Bedingungen aufzudecken20. Nur so erhalten die Gerichte die für eine richtige, überzeugende und wirksame Entscheidung und weitergehende gesellschaftsgestaltende Einflußnahme erforderliche Grundlage und gleichzeitig die Informationen, die in ihrer analytischen Verdichtung den Hauptinhalt des Beitrags der Gerichte zur komplexen Gesellschaftsgestaltung im Territorium bilden. Wir stimmen Grandke/Rieger zu, die hinsichtlich der Scheidungsverfahren ausführen, daß durch die gründliche Erfüllung der „Aufgaben im Einzelfall und für die Entscheidungsfindung auf der Grundlage des § 24 FGB das Gericht auch jederzeit in der Lage (ist), dem gesellschaftlichen Informationsbedürfnis in 18 Vgl. Siegelt, „Weitere Vervollkommnung des Zusammenwirkens der Gerichte mit den Konfliktkommissionen“, NJ 1970 S. 257 fl. 19 Vgl. Siegert, a. a. O., S. 259. 20 vgl. hierzu Kietz/Mühlmann, Konfliktursachen und Auf- gaben der Zivil- und Familienrechtspflege, Berlin 1969, insb. S. 87 f. allen wichtige Punkten gerecht zu werden“21. Das gilt prinzipiell auch für die gerichtlichen Verfahren auf den anderen Rechtsgebieten. Es erweist sich allerdings als dringend notwendig, in der Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte ein Hauptaugenmerk auf die zusammenfassende Erarbeitung von Grundsätzen für die Aufdeckung der konkreten Konfliktursachen und mitwirkenden Bedingungen im Verfahren und im Zusammenhang damit von Vorgaben für die analytische Arbeit der Kreisgerichte zu richten. Inhaltliche Orientierung durch das Plenum des Obersten Gerichts Die Plenartagungen des Obersten Gerichts vermitteln für die Integration der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts wichtige inhaltliche Orientierungen, die entsprechend den konkreten Aufgaben im jeweiligen Bezirk und Kreis zu verwirklichen sind. Im einzelnen geht es dabei um folgende Schwerpunkte: 1. Das Zusammenwirken der staatlichen Gerichte mit den gesellschaftlichen Gerichten hat das Oberste Gericht auf seiner 22. und seiner 26. Plenartagung eingeschätzt und durch die Richtlinien Nr. 26 und 28 eine jeweils komplexe Orientierung dafür gegeben, wie bei der Anleitung und Unterstützung der Schieds- und Konfliktkommissionen und bei der Auswertung ihrer Ergebnisse eine höhere Qualität erreicht werden kann.22 2. Die 26. Plenartagung hat darüber hinaus auf dem Gebiet des Arbeitsrechts die Aufmerksamkeit der Gerichte auf eine höhere Effektivität der Rechtssprechung zur materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen als Mittel zur Festigung der sozialistischen Staats- und Arbeitsdisziplin gelenkt23. Die Richtlinie Nr. 29 zur Anwendung der §§ 112 ff. GBA vom 25. März 1970 (NJ-Beilage 2/70) enthält in Ziff. 9 für die Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen, Betrieben und Kombinaten Festlegungen, die über die Arbeitsrechtsverfahren hinaus prinzipielle Bedeutung für die Weiterentwicklung der gerichtlichen Tätigkeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und LPG-Rechts besitzen. 3. An der Vorbereitung der 26. Plenartagung des Obersten Gerichts und der 27. Plenartagung zu Problemen der erzieherischen Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen24 haben in breitem Maße die Bezirksgerichte mitgewirkt. Sie haben vielfach mit eigenen Plenartagungen zur Vertiefung der Kenntnisse auf Teilgebieten beigetragen, die spezifischen Aufgaben im Bezirk behandelt und dabei verschiedentlich wirksame Methoden der Gemeinschaftsarbeit im Territorium entwik-kelt25. Vorbereitung und Durchführung der 27. Plenartagung wurden zu einem Erfahrungsaustausch über die bedeutungsvollste Frage der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts: Wie müssen die Gerichte im Einzelverfahren und in Gemeinschaftsarbeit mit den örtlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen sowie den entscheidenden Kombinaten und Betrieben zur aktiven Durchsetzung der sozialistischen Familienpolitik und damit zur Festigung von Ehe und Familie beitragen? Es ist das Grundanliegen des Be- 2t Grandke/Rieger, „Zu den Aufgaben der Gerichte im Eheverfahren“, NJ 1970 S. 67 fl. (72). 22 Vgl. die Materialien dieser Tagungen in NJ 1969 s. 241 fl. und in NJ 1970 S. 257 tl. 23 Vgl. NJ 1970 S. 260 ff. 24 vgl. die Materialien in NJ 1970 S. 445 ff. 25 vgl. Materialien der Bezirksgerichte zur arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit in NJ 1970 S. 146 fl. und zur erzieherischen Tätigkeit der Gerichte in Ehesachen in NJ 1970 S. 330 ff. 477;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist bei Gefahr im Verzüge, die sofortiges Handeln erforderlich macht, um größere Schäden abzuwenden, jeder Mitarbeiter befugt, Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges auch ohne vorherige Weisung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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