Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 461

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 461 (NJ DDR 1970, S. 461);  für Informationen der Beratungsstelle an die örtlichen Volksvertretungen, ihre Häte und Fachorgane über Probleme der vorbeugenden Arbeit; für eine zentrale Analyse, die Material für zentrale Erfahrungsaustausche und für Maßnahmen der speziellen Weiterbildung der Berater sein könnte. Unterstützung durch die örtlichen Staatsorgane § 2 der 1. DB zum FGB übertrug den Räten der Kreise bzw. unter ihrer Verantwortung den Räten der Kreisstädte die Bildung der Ehe- und, Familienberatungsstellen. Dieser Forderung sind die Räte nachgekommen. Es besteht aber zumeist bei ihnen keine Klar-'■ heit darüber, daß die Ehe- und Familienberatungsstellen als Bestandteil des Systems der Maßnahmen zur staatlichen Förderung von Ehe und Familie zu betrachten sind. Die Räte müssen deshalb die Unterstützung der Beratungsstellen und deren Zusammenwirken mit gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben zielstrebig organisieren. Unsere Untersuchungen in 19 Beratungsstellen ergaben jedoch, daß sich die meisten Räte bisher noch nicht über die Arbeitsweise der Beratungsstelle sowie über ihre gesellschaftliche Wirksamkeit informiert hatten. Tätigkeit und Erfolge, Bemühungen zur breiteren Popularisierung der Aufgaben der Beratungsstellen und zur Zusammenarbeit mit Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen sind allein auf die Initiative der Beraterkollektive zurückzuführen. In anderen Kreisen reduziert sich das Zusammenwirken zwischen Rat und Beratungsstelle auf eine jährliche Berichterstattung. Nur bei drei der von uns untersuchten 19 Beratungsstellen gibt es außer der jährlichen Berichterstattung eine gewisse Zusammenarbeit mit dem Rat. So werden in Berlin-Pankow wichtige Fragen durch den Leiter der Beratungsstelle, den 1. Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters, über den Rat des Stadtbezirks den zuständigen Kommissionen der Stadtbezirksversammlung, den Fachabteilungen des Rates und gesellschaftlichen Organisationen übermittelt. In Berlin-Mitte werden Probleme aus der Ehe- und Familienberatung, die von allgemeiner Bedeutung sind, in der Ratssitzung ausgewertet. In bestimmten Abständen finden Aussprachen des Beraterkollektivs beim Bezirksbürgermeister statt. In Berlin-Treptow läßt sich der 1; Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters einmal im Quartal über grundsätzliche Probleme aus" der Ehe- und Familienberatung informieren. Die Räte haben die Verantwortung für die Tätigkeit der Beratungsstellen unterschiedlich festgelegt, da die 1. DB zum FGB hierzu nichts Näheres bestimmt. In den meisten Fällen wurde die Abteilung Gesundheitswesen verantwortlich gemacht, in anderen der 1. Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters (in der Hauptstadt der DDR) oder die Abteilung Innere Angelegenheiten. Durch die Zuordnung zu einzelnen Fachabteilungen wird der Rat seiner Verantwortung und den Aufgaben der Beratungsstelle nicht gerecht. Die komplexe Aufgabenstellung der Ehe- und Familienberatung läßt es nicht zu, eine bestimmte Fachabteilung oder ein anderes Fachorgan des Rates zum Träger dieser Einrichtung zu machen6. Am zweckmäßigsten wäre es, beim örtlichen Rat ein Stabsorgan zu bilden, das für die Koordinierung aller familienpolitischen Maßnahmen und für die Unterstützung der mit Aufgaben der Familienförderung betrauten staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen im jeweiligen Territorium verantwortlich wäre. 6 So auch Krutzseh ln NJ 1966 S. 214. Solange ein solches Stabsorgan fehlt, sollte ein Ratsmitglied (evtl, der Sekretär des Rates) die Verantwortung des Rates für die Ehe- und Familienberatungsstelle wahmehmen. Hierbei sind folgende Aufgaben zu erfüllen: die Koordinierung der Tätigkeit der Beratungsstelle mit den anderen Organen, die eine spezifische Verantwortung für die Förderung von Ehe und Familie haben; die Zusammenarbeit der Beratungsstelle mit den Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen; die Unterstützung der Beratungsstelle in allen technisch-organisatorischen Fragen; die Information der Beratungsstelle über Maßnahmen des Rates zur Förderung und zum Schutz von Ehe und Familie sowie über bestimmte Schwerpunkte, die in der Beratungstätigkeit und in der Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt werden sollten; die Vorbereitung der Berichterstattung vor dem Rat. Zentrale Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit Das Ministerium der Justiz veranstaltet jährlich einen Erfahrungsaustausch mit den in den Ehe- und Familienberatungsstellen tätigen Richtern. Das Ministerium für Gesundheitswesen organisiert eine spezielle Weiterbildung der medizinischen Berater zu Problemen der Ehe- und Sexualberatung. Darüber hinaus sollte eine allgemeine Weiterbildung aller Berater auf zentraler Ebene stattfinden, die mit einem Erfahrungsaustausch verbunden sein könnte. Es wäre zweckmäßig, wenn einem der drei Ministerien, wahrscheinlich am ehesten dem Ministerium für Gesundheitswesen, die Federführung zur Klärung allgemeiner Fragen der Ehe- und Familienberatungsstel-len übertragen werden würde. Diese Federführung ist nicht gleichzusetzen mit der funktionsmäßigen Verantwortung für die Tätigkeit der Beratungsstellen, sondern sollte sich in Gemeinschaftsarbeit mit den Ministerien der Justiz und für Volksbildung auf folgende-Aufgaben konzentrieren: Weiterbildung der Beratungsmitglieder und Organisierung zentraler Erfahrungsaustausche; Ausarbeitung von Arbeitsrichtlinien für die Beratungsstellen; Aufbau einer einheitlichen Dokumentation und deren Auswertung; Klärung organisatorischer Fragen der Tätigkeit der Beratungsstellen. Ebenso erscheint uns eine von zentraler Stelle gelenkte, zielgerichtete Popularisierung der Aufgaben und Arbeitsweise der Ehe- und Familienberatungsstellen durch Presse, Rundfunk, Fernsehen usw. erforderlich, um einmal die Bevölkerung stärker mit dieser Einrichtung vertraut zu machen und zum anderen, um bei staatlichen Organen und Einrichtungen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen die Voraussetzungen für ein engeres Zusammenwirken im jeweiligen örtlichen Bereich zu schaffen. Die weitere Entwicklung der Familie in der sozialistischen Gesellschaft wird auch künftig von widersprüchlichen Erscheinungen und Konflikten begleitet sein, die nicht von allen Bürgern ohne die Unterstützung durch die Gesellschaft gemeistert werden. Die Aufgabe, den Bürgern bei der Gestaltung ihres Lebens zu helfen und ihnen in familiären Konfliktfällen zu raten, wird mehr und mehr in den Vordergrund treten. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung des Verfassungsauftrags nach Art. 38 geleistet, nämlich das Recht jedes Bürgers auf Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie zu gewährleisten. 461;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 461 (NJ DDR 1970, S. 461) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 461 (NJ DDR 1970, S. 461)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsaufgaben sowie der klassenmäßigen Erziehung und Bildung der Angehörigen des Wach-und Sicherungskollektives; Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters.

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