Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 452

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 452 (NJ DDR 1970, S. 452); lismus alle Formen äußeren Zwangs zur Aufrechterhaltung zerrütteter Ehen beseitigt hat. Alle diese Probleme kann man dahingehend zusammenfassen, daß die Stabilität der Familie im Sozialismus von ihrer Funktionsfähigkeit abhängt, d. h. von ihrem Wert für die Familienmitglieder, vom Inhalt der Beziehungen zwischen Mann und Frau. Diesen Wert der Beziehungen als Ausgangspunkt für die Ehe zu sichern und ihn in der Ehe zu erhalten und zu vertiefen, ist in der sozialistischen Gesellschaft möglich, muß aber auch als Aufgabe verstanden werden. Unsere Untersuchungen deuten darauf hin, daß hier ein Widerspruch zwischen den von der Gesellschaft gegebenen Möglichkeiten und den Fähigkeiten des einzelnen bzw. seiner Befähigung durch Erziehung existiert. So sind zwei Drittel aller Probleme In den Eher und Familienbeziehungen, die wir bei unseren Untersuchungen vorgefunden haben, solche der Gestaltung des ehelichen Alltags. Die Konflikte reichen vom Unvermögen der Ehepartner, gemeinsame Interessen zu entwickeln und zu befriedigen, über Meinungsverschiedenheiten bei der Erziehung der Kinder und Streit über Fragen der Haushaltsführung bis zu -körperlichen Mißhandlungen. Das Hauptproblem der Entwicklung der Familie liegt im Bereich der Ideologie, der gesellschaftlichen Anschauungen und der Erziehung. Hier liegt auch die Hauptaufgabe des Staates und der Gesellschaft, die durch die Verfassung (Art. 38) und das FGB zur Förderung der Familie aufgerufen sind. Das bedeutet keine Unterschätzung der materiellen Förderung der Familie durch die Gesellschaft. Sie ist notwendig, jedoch allein nicht der Schlüssel zur Festigung der Familienbeziehungen. Der Inhalt der erzieherischen Tätigkeit des Gerichts Aus der dargelegten Problematik möchten wir die These ableiten, daß die erzieherische Tätigkeit die Hauptfunktion des Gerichts in Ehesachen darstellt. In der Notwendigkeit, erzieherischen Einfluß auszuüben, liegt auch der entscheidende Grund dafür, weshalb dem Gericht, die Entscheidung über den Bestand der Ehe Vorbehalten ist. Jede Entscheidung im Eheverfahren ist in ihrer Wirksamkeit von der erzieherischen Tätigkeit des Gerichts abhängig: ' Die Aufrechterhaltung der Ehe durch das Gericht (Aussöhnung der Parteien, wie die FVerfO sagt) kann nur das Ergebnis von Erziehung und Selbsterziehung sein, wodurch die Ehe ihren Sinn erfüllt bzw. wieder erfüllt. , Die Aussetzung des Verfahrens oder die Klagabweisung sind nur möglich und sinnvoll als erstes Ergebnis und Mittel weiterer Erziehung und Selbsterziehung. Bei der Ehescheidung sind durch die Klärung des Verlaufs der erfolglosen Ehe die Voraussetzungen für eine erzieherische Einflußnahme im Interesse der weiteren Lebensgestaltung der Partner zu schaffen. Unter erzieherischer Einflußnahme durch das Gericht sind nicht unbedingt und in erster Linie Werturteil, Vorwurf, Parteinahme für den einen oder anderen Ehepartner bezüglich einzelner Verhaltensweisen zu verstehen. Die Hauptrichtung der erzieherischen Arbeit ergibt sich aus der Tatsache, daß die Gestaltung des familiären Lebens noch weitgehend der Spontaneität unterliegt. Deshalb besteht die Hauptaufgabe des Gerichts in der Entwicklung und Festigung der Bewußtheit der Bürger bei der Gestaltung des Lebensbereichs „Ehe und Familie“: Bewußt zu machen sind die notwendigen Grundlagen der ehelichen Gemeinschaft: Liebe, gegenseitige Achtung, Gleichberechtigung. Bewußt zu machen sind die Aufgaben der Ehe und der Familie, insbesondere die Tatsache, daß sie objektiv bedingt sind, daß sich die Ehegatten faktisch zu einem wesentlichen Teil ihr Leben gegenseitig anvertraut haben und daß die Kinder ihnen anvertraut sind. Bewußt zu machen ist der Wert der Familie für die Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen. Beispielsweise ist den Eltern bewußt zu machen, daß gerade die Konstanz der Familienbeziehungen zusammen mit ihren gefühlsmäßigen Grundlagen die Familie für die Kinder praktisch unersetzbar macht. Nur in der Familie ist eine Gemeinschaft der Kinder von der Geburt bis zur Selbständigkeit mit den gleichen Erwachsenen und Geschwistern möglich, Die Zerrüttung der Ehe und die ihr folgende Scheidung verringern also den Hauptwert der Familie für die Entwicklung der Kinder. Das Gericht muß durch seine erzieherische Einflußnahme herausarbeiten, inwieweit die Ehegatten jemals Klarheit über die grundlegenden Aufgaben der Ehe gehabt haben und wie die Situation zur Zeit des Verfahrens ist. Erziehung heißt dabei auch, die Ehegatten zu veranlassen, darüber nachzudenken, inwieweit der einzelne eigentlich bereit war und ist, dem anderen Liebe und Achtung entgegenzubringen und seine Aufgaben in der Familie zu erfüllen. Das bedeutet zugleich, die Verantwortung zu kennzeichnen, die den Bürgern von der sozialistischen Gesellschaft nicht aufgezwungen ist, sondern die aus dem Wesen der Beziehungen zwischen Mann und Frau und Eltern und Kindern folgt, die jeder wünscht und braucht. Natürlich gehört zur Erziehung auch Wertung, Kritik, deutlicher Standpunkt des Gerichts. In diesem Zusammenhang ist aber auf den grundlegenden Unterschied zwischen der erzieherischen Aufgabe des sozialistischen Gerichts im Ehescheidungsverfahren und der bürgerlichen Schuldfeststellung hinzuweisen. Die Tatsache, daß wir kein Verschulden feststellen, sollte die Bichter auch dazu veranlassen, bei der Einschätzung einzelner Handlungen und Tatsachen relativ, zurückhaltend zu sein. Die erzieherische Einflußnahme des Gerichts sollte sich vor allem auf das Gesamtverhalten der Ehegatten vor der Ehe und bei der Gestaltung des ehelichen Lebens beziehen. Hier sollte offen ausgesprochen werden, ob die Ehe im Ergebnis unzureichenden Verantwortungsbewußtseins eines oder beider Ehegatten gescheitert ist, ob sie .trotz verantwortungsvollen Verhaltens zerrüttet ist oder ob falsche Anschauungen über den Inhalt der Verantwortung eine Rolle gespielt haben. Der Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 24. Juni 1970 hebt schon von seiner Bezeichnung her die bedeutende Aufgabe der Gerichte hervor, erzieherisch zur Erhaltung von Ehen zu wirken; er zeigt aber zugleich, daß Eheerhaltung schlechthin nicht das Ziel der gerichtlichen Tätigkeit sein kann. Es geht uns um die funktionsfähige Ehe, die ihren Aufgaben und den Erwartungen der Bürger sowie der Gesellschaft gerecht werden kann. Bei der Entwicklung einer solchen Ehe mitzuwirken, ist das Ziel der erzieherischen Tätigkeit des Gerichts, und zwar bei allen Verfahren und Verfahrensausgängen, d. h. sowohl bei der Aufrechterhaltung der Ehe als auch bei ihrer Scheidung und nicht zuletzt bei der Auswertung des gerichtlichen Informationsmaterials in der gesellschaftlichen Praxis. (Dem vorstehenden Artikel liegt der Diskussionsbeitrag von Prof. Dr. Anita Grandke auf der 27. Plenartagung des Obersten Gerichts zugrunde.) 452;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 452 (NJ DDR 1970, S. 452) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 452 (NJ DDR 1970, S. 452)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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