Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 445

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 445 (NJ DDR 1970, S. 445); Materialien der 27. Plenartagung des Obersten Gerichts Oberrichter Dr. WERNER STRASBERG, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen Die Aufgaben der Gerichte zur Erhaltung und Festigung von Ehe und Familie Der nachstehende Beitrag ist das geringfügig überarbeitete Referat, das der Verfasser auf der 27. Plenartagung des Obersten Gerichts am 24. Juni 1970 gehalten hat. D. Red. Die Erhaltung und Festigung von Ehe und Familie ist ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Anliegen. Die zunehmende Ausprägung sozialistischer Familienbeziehungen ist Bestandteil der Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft und der Formung sozialistischer Persönlichkeiten, die „die bedeutendsten Errungenschaften im revolutionären Umwälzungsprozeß“1 in unserer Republik sind. Die Verwirklichung der wachsenden Verantwortung der Ehegatten und Eltern in diesem Prozeß erfordert Hilfe und Unterstützung durch das Zusammenwirken aller staatlichen Organe und gesellschaftlichen Kräfte in Durchführung der Verfassung und des Familiengesetzbuchs. Ehe und Familie als persönliche Lebensbereiche der Menschen haben nicht nur großen Anteil bei der Entwicklung der Bürger zu sozialistischen Persönlichkeiten, sondern sind auch vor allem von besonderer Wichtigkeit im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten der Eltern, ihre Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewußten Bürgern zu erziehen. Diese Aufgabe der Familie und die hohe Verantwortung der Eltern gegenüber der heranwachsenden Generation wurde auf dem VII. Pädagogischen Kongreß ausdrücklich hervorgehoben2. In der DDR verstärkt sich ständig der Einfluß der sozialistischen Moral und des sozialistischen Rechts bei der allseitigen Entwicklung sozialistischer Beziehungen. Unsere gesellschaftlichen Verhältnisse sind die stabile Grundlage für die Festigung und Entwicklung auch von Ehe und Familie. Gleichzeitig- ist aber festzustellen, daß in der seit Jahren zunehmenden Anzahl von Ehescheidungen sich Tendenzen abzeichnen, die mit 'der allgemeinen Tendenz der Festigung der sozialistischen gesellschaftlichen Beziehungen nicht übereinstimmen. Immer deutlicher tritt hervor, daß eine verstärkte, zielgerichtete komplexe staatliche und gesellschaftliche Einflußnahme im Sinne einer aktiveren Durchsetzung der sozialistischen Familienpolitik im Prozeß der Gestaltung des entwickelten sozialistischen Gesellschaftssystems erforderlich ist. Hierbei müssen die Gerichte ihren spezifischen Beitrag mit hoher Effektivität'leisten. Zum besonderen- Schwerpunkt wird die Scheidungsproblematik für die betroffenen Kinder und für die Gewährleistung ihrer Entwicklung und Erziehung im Sinne unseres sozialistischen Erziehungsziels, zumal an den Scheidungen verhältnismäßig viele junge Ehen beteiligt sind. Es darf auch nicht der Zusammenhang übersehen werden, der zwischen gestörten Familienbeziehungen und bestimmten Erscheinungen der Jugendkriminalität besteht. Das Oberste Gericht hat sich die Aufgabe gestellt, im i 1 W. Ulbricht, „Zu einigen Grundfragen unserer sozialistischen Schulpolitik“, Rede auf dem VII. Pädagogischen Kongreß, Neues Deutschland vom 8. Mai 1970, S. 3. 2 W. Ulbricht, a. a. O., S. 5. Rahmen planmäßiger langfristiger Vorhaben alle Möglichkeiten der gerichtlichen Tätigkeit auszuschöpfen, um erzieherischen Einfluß auf die Erhaltung von Ehen zu nehmen, bestehende Störfaktoren überwinden zu helfen und die Entwicklung harmonischer Familienbeziehungen zu fördern. Im Mittelpunkt aller staatlichen und gesellschaftlichen Initiativen muß die Vorbeugung stehen. Die 27. Plenartagung des Obersten Gerichts befaßte sich daher mit einem wichtigen Teilabschnitt des Scheidungskomplexes, nämlich mit der gesellschaftswirksameren Gestaltung von Eheverfahren. Gestützt auf eine breite Gemeinschaftsarbeit zwischen dem Obersten Gericht und den Bezirksgerichten, ist der Stand der gerichtlichen Tätigkeit in der Durchsetzung des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen vom 15. April 19653 eingeschätzt worden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und die in der Praxis gesammelten Erfahrungen waren die Grundlage für die im Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen vom 24. Juni 1970 I PIB 1/70 4 getroffenen Festlegungen. Hier sind die grundlegenden Gedanken des Beschlusses von 1965, der sich bewährt hat, entsprechend den Anforderungen der fortschreitenden Entwicklung ausgebaut, weitergeführt und neu gefaßt worden. Bei den vorgesehenen Maßnahmen geht es im wesentlichen darum, die hauptsächlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, die in geeigneten Fällen in der gerichtlichen Tätigkeit zu nutzen sind. Die Gerichte werden dazu angehalten, zu den Ursachen von Zerrüttungserscheinungen und Wirkungsfaktoren vorzudringen. Besonderes Augenmerk wird darauf gelenkt, auf Grund planmäßiger analytischer Tätigkeit die Rechtsprechung zielgerichtet auszuwerten, um zu allgemeingültigen Schlußfolgerungen zu gelangen und dadurch eine Aktivierung der staatlichen und gesellschaftlichen Hilfe bei der Entwicklung stabiler Familienbeziehungen zu erreichen. Vorbeugende Tätigkeit und wirksame Ausgestaltung der Verfahren Die Gerichte können ihren spezifischen Beitrag zum Schutz und zur Förderung von Ehe und Familie nur dann in vollem Umfange erbringen, wenn sie innerhalb der von den örtlichen Volksvertretungen zu führenden komplexen vorbeugenden Tätigkeit in ständiger enger Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften eine hohe Aktivität entfalten5. Sie müssen den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen auf deren Aufgaben bezogen die in analytischer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über die in Ehe und Familie auftretenden Störfaktoren, Entwicklungsprobleme und -tendenzen vermitteln, damit die örtlichen Machtorgane des Staates in die Lage versetzt werden, ent- 3 NJ 1965 S. 309. 4 NJ-Betlage 3/70 (in diesem Heft). 5 Vgl. Strasberg/Pfeufer/Stranovsky, „Integration der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeitsund LPG-Rechts in die komplexe sozialistische Gesellschaftsgestaltung“, NJ 1970 S. 416 ff. 445;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 445 (NJ DDR 1970, S. 445) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 445 (NJ DDR 1970, S. 445)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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