Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 426

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 426 (NJ DDR 1970, S. 426); dung die Auflage erteilt, zu den vom Vorsitzenden in der Terminsverfügung auf der Grundlage der Klagschrift formulierten konkreten Fragen Stellung zu nehmen. Das hat zur Folge, daß nur in Ausnahmefällen insbesondere dann, wenn Klage, Ladung und Auflage den Verklagten zu spät erreichten bei Beginn der Aussöhnungsverhandlung noch keine Klagerwiderung vorliegt. Ein weiterer Mangel besteht darin, daß die meisten Klagerwiderungen inhaltlich nicht den Anforderungen entsprechen. Das liegt zumeist an der fehlenden Sachkenntnis des Verklagten. Deshalb sollte dem Bürger durch ein Merkblatt Unterstützung gegeben werden, das ihm mit der Zustellung der Klagschrift und der Ladung übermittelt wird. Natürlich muß die Erhöhung der inhaltlichen Qualität der Klagen und Klagerwiderungen in erster Linie durch eine ständige Qualifizierung der Sekretäre erreicht werden. Dennoch können Muster und Merkblätter eine wichtige Orientierung für die inhaltliche Gestaltung von Klagen und Klagerwiderungen geben. Das Ministerium der Justiz hat den Vorschlag einer Gruppe von Studenten, bei den Gerichten Formulare für Klagen und Klagerwiderungen in Ehesachen einzuführen2, aufgegriffen. Es hat 15 Kreisgerichte beauftragt, für die Dauer von sechs Monaten mit den von den Studenten vorgeschlagenen und vom Ministerium geringfügig geänderten Formularen Erfahrungen zu sammeln. Das Ergebnis dieses Experiments ist, daß die Verwendung von Mustern zu einer erheblichen Qualifizierung der gerichtlichen Tätigkeit in Ehesachen führen kann. Voraussetzung ist allerdings, daß die Einführung der Muster als Leitungsaufgabe und nicht bloß als technisch-organisatorische Angelegenheit begriffen wird. Nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse wird den Gerichten in absehbarer Zeit die Einführung folgender Muster empfohlen werden: 1. Ein Formular für die Klage mit den Personalien der Parteien und den Anträgen. Dabei umfaßt der Begriff „Persona-lien‘- u. a. die berufliche und gesellschaftliche Entwicklung beider Ehegatten während der Ehe, Angaben zu den Kindern der Parteien, zu eventuellen früheren Scheidungsprozessen und weitere Fakten, die für das Ehelösungszählblatt benötigt werden. 2. Ein Merkblatt für die Begründung einer Ehescheidungsklage. Hier werden zunächst die Aufgaben des gerichtlichen Eheverfahrens erläutert und daraus die Fragen abgeleitet, die im Merkblatt formuliert sind. Dieses Merkblatt kann in der Rechtsantragstelle durch den Sekretär bei Aufnahme einer Klage genutzt werden. Es kann aber auch ebenso wie das unter 1. genannte Formular an Bürger ausgehändigt 3 3 Vgl. Grutza in Staat und Recht 1969, Heft 6, S. 970 ff. werden, die ihre Klage selbst aufsetzen wollen. Das Merkblatt enthält u. a. Fragen über das Zustandekommen der Ehe der Parteien, über die Verwirklichung der Gleichberechtigung im Verlauf der Ehe, über die sexuellen Beziehungen, über gemeinsame Freizeitinteressen, über frühere Konflikte in der Ehe, über den gegenwärtigen Ehekonflikt und die Versuche zu seiner Überwindung, über die bisherige und künftige Erziehung der Kinder und die Auswirkungen des Ehekonflikts auf die Kinder sowie Fragen nach Zeugen zu den einzelnen Komplexen. 3. Ein Merkblatt für die Klagerwiderung, Dieses soll bei der Klagzustellung dem Verklagten übersandt werden. Hier wird die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Klagerwiderung begründet und dem Verklagten dafür Anleitung gegeben. Die Fragen dieses Merkblattes korrespondieren mit den Fragen des Merkblattes zur Klagbegründung. Auf dem Merkblatt für die Klagerwiderung wird Platz für weitere Fragen an den Verklagten vorhanden sein, die vom Gericht auf Grund der konkreten Klagschrift zusätzlich zu formulieren sind. 4. Ein Merkblatt zur Formulierung und Begründung der Anträge auf gerichtliche Aufteilung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens. KARL-HEINZ EBERHARDT, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Aufgaben der Familienrechtsprechung bei der Bekämpfung des übermäßigen Alkoholgenusses ln Familienrechtsverfahren, insbesondere in Eheverfahren, müssen wir immer wieder feststellen, daß übermäßiger Alkoholgenuß eines Bürgers als „Kavaliersdelikt“ betrachtet oder als „Privatsache“ angesehen wird, in die man sich nicht einmischen sollte. Das zeigt deutlich, daß dem Kampf gegen den übermäßigen Alkoholgenuß immer noch die erforderliche gesellschaftliche Breite und oft auch die nötige Konsequenz fehlt. Das Gericht hat in Familienrechtsverfahren, in denen übermäßiger Alkoholgenuß einer Prozeßpartei zu Störungen in den Ehe- und Familienbeziehungen geführt hat, die Aufgabe, dazu beizutragen, die Einstellung dieser Bürger zum übermäßigen Alkoholgenuß zu beeinflussen, sie zu einem verantwortungsbewußten Verhalten zu erziehen und darüber hinaus auch eine gewisse Toleranz in der Öffentlichkeit gegenüber übermäßigem Alkoholgenuß zu überwinden. Dieser Aufgabe können wir nur gerecht werden, wenn wir davon ausgehen, daß die Zurückdrängung des übermäßigen Alkoholgenusses ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist. In Verfahren, in denen übermäßiger Alkoholverbrauch eines Bürgers eine Rolle spielt, sollte generell der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte größte Aufmerksamkeit entgegengebracht werden, und zwar nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Einflußnahme auf die betreffende Partei, sondern auch auf die Menschen seines Arbeits- und sonstigen Lebensbereichs. Welche gesellschaftlichen Kräfte einbezogen werden sollten, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Die Einbeziehung sollte in geeigneten Fällen auch dann erfolgen, wenn eine Ehe zerrüttet ist und deshalb geschieden werden muß. Besteht aber die Möglichkeit, die Ehe zu erhalten, und wird z. B. das Verfahren ausgesetzt, so sollte in keinem Fall auf die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte verzichtet werden. Wie notwendig und sinnvoll die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in Verfahren sein kann, in denen übermäßiger Alkoholgenuß eine Rolle spielt, zeigen folgende Beispiele aus der Arbeit unseres Gerichts: Die Ehe der Parteien bestand seit fünf Jahren. Aus ihr sind drei Kinder hervorgegangen. Der Verklagte störte das Familienleben dadurch, daß er in zunehmendem Maße dem Alkohol zusprach. Nach der Gehaltszahlung kam er bis zu fünf Tagen hintereinander angetrunken oder betrunken nach Hause. Für alkoholische Getränke verbrauchte er das Wirtschaftsgeld der Familie. Unter Alkoholeinfluß mißhandelte und beschimpfte er die Klägerin in Gegenwart der Kinder. ln der Aussöhnungsverhandlung hat das Gericht sich sehr kritisch mit dem Verhalten des Verklagten auseinandergesetzt und versucht, bei ihm eine verantwortungsbewußte Einstellung zu seiner Familie zu begründen. In einer erneuten Aussöhnungsverhandlung wurde der Meister des Verklagten gehört. Dabei stellte sich heraus, daß im Kollektiv zwar die beiden unmittelbaren Arbeitskollegen des Verklagten, nicht aber er selbst als Trinker bekannt waren. Diese Kollegen hatten den Verklagten nach Arbeitsschluß zum Trinken verleitet. Durch die Verhandlung wurde erreicht, daß der Betrieb Kenntnis von den Ursachen des Scheidungsverfah-rens erlangte. Es wurde eine Auseinandersetzung mit den beiden anderen Kollegen geführt und diese zum Ausgangspunkt einer Aussprache mit dem gesamten Betriebskollektiv über Probleme des Alkoholmißbrauchs gemacht. Daraufhin schränkte der Verklagte seinen Alkoholverbrauch wesentlich ein. Auf Antrag beider Parteien konnte das Verfahren ausgesetzt werden. Während dieser Zeit haben die am Verfahren beteiligten Schöffen es übernommen, die Einhaltung 426;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 426 (NJ DDR 1970, S. 426) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 426 (NJ DDR 1970, S. 426)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des sozialistischen Staaten. Jedem Dienstfunktionär und jedem Untersuchungsführer obliegt eine hohe Verantwortung bei der Handhabung der ihnen übertragegen Befugnisse und staatlichen Machtmittel. Dabei ist stets zu beachten, daß sie durch die operativen Mitarbeiter selbst mit einigen Grundsätzen der Überprüfung von vertraut sind vertraut gemacht werden. Als weitere spezifische Aspekte, die aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen Seite - Übersicht zur Aktivität imperialistischer Geheimdienste Seite - Straftaten gegen die Volkswirt- schaftliche Entwicklung der Seite - Zu feindlichen Angriffen auf die innere Lage in der Deutschen Demokratischen Republik lizensierten und vertriebenen Presseerzeugnissen ist nicht statthaft. Eingaben und Beschwerden dieser Verhafteten sind unverzüglich dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt vorzulegen.

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