Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 420

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 420 (NJ DDR 1970, S. 420); Konzentration auf Schwerpunkte Nach den Erfahrungen der fortgeschrittenen Gerichte erweist es sich als zweckmäßig, die Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtsprechung in die Führungstätigkeit im Territorium auf Schwerpunkte z. B. auf die mit der Durchsetzung des Wohnungsmietrechts und des Familienrechts, der Gestaltung der Arbeits- und Le-bensbedingungen in den Betrieben und Genossenschaften und dem Schutz des sozialistischen Eigentums mittels des Arbeits- und LPG-Rechts verbundenen Fragen zu konzentrieren. Es sollten auch zunächst in einer Beratung zwischen Richtern und Funktionären der örtlichen Räte und gesellschaftlichen Organisationen gemeinsam die inhaltlichen Probleme erörtert werden, die sich aus den Feststellungen der Gerichte auf diesen Rechtsgebieten ergeben. Das verlangt die konsequente Überwindung jeglicher „Ressortwirtschaft und Befangenheit in engen juristischen Kompetenzen“a. Solche Beratungen können durch die Übermittlung entsprechender Analysen wirksam vorbereitet werden. Das Kreisgericht Templin hat z. B. durch die seit 1968 halbjährlich gefertigten Analysen auf dem Gebiet der Eherechtsprechung erkannt, daß Verhaltensweisen der Ehepartner, die auf eine zurückgebliebene Einstellung zur Ehe und Familie zurückzuführen sind, weitaus häufiger zur Gefährdung der Ehe führen als z. B. Wohnungsprobleme oder Fragen des Zusammenlebens mit Eltern bzw. Schwiegereltern. Auch aus der Strafrechtsprechung gewonnene Erfahrungen vermittelten den Richtern den Hinweis auf die Notwendigkeit einer verstärkten erzieherischen Einflußnahme zur Entwicklung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen in bezug auf Ehe und Familie. Die Analysen ergaben ferner, daß es erforderlich ist, die moralisch-ethische Erziehung junger Menschen zur Vorbereitung auf Ehe und Familie zu verstärken. Das Kreisgericht wandte sich daher mit seinen Feststellungen und Hinweisen an die Ständige Kommission für Volksbildung, an die Abteilung Volksbildung, an den Kreisausschuß der Nationalen Front, den FDGB, den DFD und die FDJ und suchte eine enge Zusammenarbeit mit der Kreisjugendärztin. Im Ergebnis dieser Arbeit werden auf der Grundlage von Festlegungen mit den Abteilungen Volksbildung und Gesundheitswesen Beratungen mit Lehrern durchgeführt und Vorträge in den höheren Schulklassen über die Bedeutung von Ehe und Familie und die Vorbereitung der jungen Menschen auf die Gründung einer Familie gehalten. Durch den DFD und die Urania wird eine umfassende Vortragstätigkeit über das sozialistische Familienrecht organisiert. Auch in der Öffentlichkeitsarbeit des Kreisgerichts werden die aus den Analysen gewonnenen Erkenntnisse verwertet. Eine ähnliche Praxis gibt es beim Kreisgericht Leipzig-West. Hier wirken die Richter in den Kommissionen Familienerziehung der Schulen mit. Zwischen dem Stadtbezirksschulrat und dem Direktor des Kreisgerichts wurde eine Vereinbarung geschlossen, die u. a. vorsieht, daß unter Beteiligung der Referate und nach-geordneten Einrichtungen der Abteilung Volksbildung sowie der Abteilungen Innere Angelegenheiten und Gesundheitswesen sowie der Schiedskommissionen die pädagogischen Kader zielgerichtet mit Fragen des Rechts im Zusammenhang mit der Erziehung der jungen ’ Menschen zu einem klassenmäßigen Verhalten vertraut gemacht werden. Gleichzeitig lernen dadurch 15 Weich eit, „Der Systemcharakter der sozialistischen Gesellschaft erfordert Komplexität der Leitung“, Schriftenreihe: Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse, 1969, Heft 16, S. 25. die Richter besser die Aufgaben sozialistischer Bildungsund Erziehungsarbeit in den Schulen kennen. Das Kreisgericht Königs Wusterhausen hat die in einem Jahr durchgeführten Scheidungsverfahren bei Ehen mit einer Dauer bis zu fünf Jahren analysiert und die Feststellungen in einer Richterdienstbesprechung in Anwesenheit des Stellvertreters für Inneres sowie der Leiterin des Referats Jugendhilfe beraten. Übereinstimmend wurde festgestellt, daß es notwendig ist, alle gesellschaftlichen Potenzen für eine aktive Durchsetzung unserer sozialistischen Familienpolitik zu mobilisieren und die Fragen der Festigung von Ehe und Familie in der staatlichen Führungstätigkeit stärker zu berücksichtigen. Dazu gehört auch, daß bei Kenntnis ernsthaft gestörter Familienverhältnisse so früh wie möglich die gesellschaftliche Hilfe durch das Arbeitskollektiv oder durch die Wohngemeinschaft gesichert wird. Das erfordert, daß aus der Tätigkeit der Referate Jugendhilfe, der Ehe- und Familienberatungsstellen, der richterlichen Sprechstunden, der gesellschaftlichen Gerichte und des Kreisgerichts gewonnene Informationen über ernsthafte Familienkonflikte differenziert für eine Aktivierung der gesellschaftlichen Kräfte im Betrieb und im Wohngebiet genutzt werden und generell die vorbeugend aufklärende und erzieherische Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen verstärkt wird. Das Kreisgericht wird die sich aus Analysen der Familienverfahren ergebenden Feststellungen und Hinweise kontinuierlich mit Vertretern des Rates des Kreises, im Kreisausschuß der Nationalen Front, mit dem FDGB, dem DFD sowie der FDJ auswerten. Dabei werden zugleich Erfahrungen für den Ausbau dieser Zusammenarbeit und über die Informationsbedürfnisse gesammelt. Die Öffentlichkeitsarbeit der Beteiligten wird dadurch entsprechend den Schwerpunkten koordiniert und planmäßig gestaltet werden können. Die Ergebnisse der Arbeit der genannten Kreisgerichte zeigen, daß es notwendig ist, mit Vertretern der örtlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen gemeinsam zu beraten und festzulegen, wie die Ergebnisse aus der Tätigkeit der Gerichte für die Führungstätigkeit im Territorium nutzbar zu machen sind, die wechselseitigen Informationsbedürfnisse konkret zu bestimmen und die nächsten Schritte zur Entwicklung einer systematischen Zusammenarbeit festzulegen. Das ist auch deswegen erforderlich, weil auch die örtlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen hier vor neuen Aufgaben stehen. Bei einer solchen Zusammenarbeit werden dann auch die Berichterstattungen der Gerichte vor den Volksvertretungen auf deren Aufgaben zugeschnitten sein. Sie können effektiver vorbereitet und besser als Grundlage für einen echten Erfahrungsaustausch und für konkrete Schlußfolgerungen und Festlegungen genutzt werden. Einige Bezirksgerichte, so auch die Bezirksgerichte Leipzig und Neubrandenburg, helfen den Direktoren der Kreisgerichte bei der Vorbereitung dieser Berichterstattungen. Im Interesse der Darlegung echter Leitungsprobleme erweist es sich oft als notwendig, den Kreisgerichtsdirektoren analytisches Material des Bezirksgerichts zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang ist auf die Notwendigkeit hinzuweisen, daß die Richter über die Berichterstattung hinaus an Tagungen der Volksvertretungen teilnehmen und dort aus ihrer Sicht zu Problemen der Gestaltung der sozialistischen Bildungs- und Erziehungsarbeit, der Durchsetzung der Familienpolitik unseres Staates, des Wohnungswesens, der Versorgung und Betreuung der Bevölkerung u. ä. Stellung nehmen. (wird fortgesetzt) 420;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 420 (NJ DDR 1970, S. 420) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 420 (NJ DDR 1970, S. 420)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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