Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 419

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 419 (NJ DDR 1970, S. 419); sellschaftlichen Gerichte, also der Konfliktkommissionen, am weitesten entwickelt8. Hervorzuheben ist das Bestreben einzelner Gerichte, zunehmend auch Feststellungen aus der Familienrechtsprechung zum Gegenstand der Zusammenarbeit mit den Betrieben zu machen. So ist in einer Vereinbarung zwischen dem Generaldirektor des VEB Werkzeugkombinat Schmalkalden, dem Direktor des Kreisgerichts, dem Staatsanwalt des Kreises, dem Rat des Kreises und dem Rat der Stadt Schmalkalden über die komplexe vorbeugende Tätigkeit zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Kombinat sowie im Wohngebiet der Belegschaftsangehörigen u. a. die Zusammenarbeit zwischen dem Generaldirektor und dem Schöffenkollektiv des Betriebes zur Entwicklung und Festigung sozialistischer Familienbeziehungen festgelegt. Die leitenden Funktionäre des Kombinats haben sich dazu Kenntnis über gestörte Familienverhältnisse bei Belegschaftsangehörigen zu verschaffen. Gemeinsam mit Arbeitskollektiven und Schöffen sind Maßnahmen zur Unterstützung der Kollegen und zur Überwindung der -Störungen festzulegen. Durch die Leiter beinflußbare betriebliche Faktoren, die zur Festigung von Ehe und Familie beitragen, sind zu verstärken, und „das persönliche Gespräch mit den Ehegatten ist zu nutzen, um ihr Vertrauensverhältnis zueinander wieder herzustellen“. Diese Festlegungen machen die entscheidende Aufgabe der Zusammenarbeit der Gerichte mit den Betrieben auf dem Gebiet des Familienrechts sichtbar: die Aufmerksamkeit darauf zu lenken und dazu beizutragen, daß die Fragen der Festigung von Ehe und Familie und der Entwicklung sozialistischer Familienbeziehungen in der gesamten betrieblichen Leitungstätigkeit verstärkt beachtet und noch fester mit dem sozialistischen Arbeiten, Lernen und Leben in den Brigaden verbunden werden. Es kommt darauf an, die Lösung der Produktions- sowie der Bildungs- und Erziehungsaufgaben in den Arbeitskollektiven mit der Gestaltung solcher Bedingungen zu verbinden, die die Familienbeziehungen optimal fördern. Das kann konkret z. B. bei der Planung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen, bei der Organisierung der Arbeiterversorgung, bei der Durchsetzung der Schichtarbeit und bei der Leistung von Überstunden geschehen. Das Leben im Arbeitskollektiv, in der Wohngemeinschaft und in der Familie ist in seiner unlösbaren Verbindung und wechselseitigen Durchdringung bewußt zu gestalten. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung hat das Kreisgericht Schmalkalden den Leitern im Werkzeugkombinat Erkenntnisse und Erfahrungen aus Strafverfahren gegen Belegschaftsangehörige sowie aus Arbeitsrechtsund Scheidungsverfahren zu vermitteln. Dabei geht es im wesentlichen um die Übermittlung von Informationen, die für die Führungstätigkeit im Kombinat wichtig sind, die Unterstützung der Konfliktkommissionen des Kombinats, insbesondere bei der Übermittlung ihrer Erfahrungen und Feststellungen an die Kombinäts-leitung, zielgerichtete Verfahrensauswertungen, die Beteiligung von Richtern an rechtspolitischen Schulungen der Leitungskräfte, die Anleitung des Schöffenkollektivs des Kombinats bei der vorbeugenden erzieherischen Tätigkeit9. 8 Die Notwendigkeit der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane bei der Auswertung der Erfahrungen der Konfliktkommissionen wird von Jablonowski/'Sorge („Arbeitsrechtliche materielle Verantwortlichkeit und Krimi-nalitätsvorbeugung“, NJ 1970 S. 267 if.) unterstrichen. 9 Näheres zur erzieherischen Arbeit der schöffenkollektive in den Betrieben bei Strasberg. „Maßnahmen zur Erhöhung der Die Aufgabenstellungen für die Kombinatsleitung uncj die beteiligten Organe spiegeln die Komplexität der Erfordernisse und die Notwendigkeit der Konzentration auf Schwerpunkte wider. Im Mittelpunkt steht die Erziehung der Menschen, die in ihrer Einheit mit der wissenschaftlichen Leitung des Kombinats und der Führungstätigkeit in den Wohngebieten auch die Erziehung zur bewußten Verwirklichung der durch das Arbeits- und Familienrecht gestalteten Grundrechte durch die Werktätigen selbst erfaßt. Über die Organisierung der Gemeinschaftsarbeit der Gerichte mit den entscheidenden Kombinaten und Betrieben im Territorium10 hinaus steht als weitere schrittweise zu lösende Aufgabe vor den Gerichten, die Ergebnisse ihrer Tätigkeit auch für die Führungstätigkeit im Wirtschaftszweig nutzbar zu machen. Hier geht es darum, die den Kombinaten bzw. Betrieben übergeordneten Organe zu informieren, also z. B. die betreffenden VVBs bzw. die Ministerien, wenn diesen die Kombinate unmittelbar unterstellt sind. Solche Informationen sind vor allem auf arbeitsrechtlichem Gebiet vom Obersten Gericht gegeben worden11. Die Fragen der Organisierung einer systematischen Zusammenarbeit bedürfen jedoch noch der gründlichen Untersuchung und wissenschaftlichen Ausarbeitung, insbesondere die daraus für die Arbeit der Kreis- und Bezirksgerichte sich ergebenden Aufgaben unter dem Gesichtspunkt der zielgerichteten Information an das übergeordnete Gericht. Von prinzipieller Bedeutung in der Schmalkaldener Vereinbarung und bei ihrer Durchsetzung ist, daß die Aufgaben der konkreten Verwirklichung des sozialistischen Rechts Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs im Kombinat sind. Hier werden die Erfahrungen des Uhrenkombinats Ruhla12 aufgegriffen, in dem „ein Beispiel des Zusammenwirkens der verschiedenen Organe geschaffen wurde, ohne Verwischung der Eigenverantwortung“, das „vom Standpunkt der Verallgemeinerung sehr große Bedeutung (besitzt)“13. Die Erfahrungen im Uhrenkombinat Ruhla und auch die Vereinbarung des Werkzeugkombinats Schmalkalden mit örtlichen Staatsorganen und Organen der Rechtspflege zeigen, daß hier eine wesentliche Form der Gemeinschaftsarbeit der Gerichte, nämlich die mit den entscheidenden Kombinaten und Betrieben im Territorium, entwickelt wird14. Dieses komplexe Zusammenwirken vermittelt auch wesentliche Impulse für die Ausgestaltung der Gemeinschaftsarbeit zwischen den Gerichten und den örtlichen Staatsorganen hinsichtlich der generellen Führungsaufgaben im Territorium. Die konkreten Ansatzpunkte der Auswertung der Ergebnisse der gerichtlichen Tätigkeit zur leitungsmäßigen Einflußnahme bei der Durchsetzung des Arbeits- und Familienrechts werden besser sichtbar. Effektivität der Rechtsprechung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen“, Der Schöffe 1970, Heit 4, S. 121 ft. 1° Einer generellen Klärung bedarf die Gestaltung der Informationsbeziehungen, wenn zu einem Kombinat gehörende Betriebe in mehreren Kreisen oder gar Bezirken liegen. 11 So z. B. in Auswertung der auf der 26. Plenartagung des Obersten Gerichts zur Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen getroffenen Feststellungen. Zur Zusammenarbeit auf familienrechtlichem Gebiet vgl. die Information über die Beratung des Kollegiums für Zivil-, Familien-und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts mit leitenden Mitarbeitern des Ministeriums für Grundstoffindustrie, NJ 1970 S. 27. 12 vgl. Wedler/SinnreiCh/Axmann, „Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im VEB Uhrenkombinat Ruhla“, NJ 1969 S. 661 ff. 13 Sorgenicht, „Das System der Leitung der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung wissenschaftlich herausarbeiten und praktisch erproben“, Schriftenreihe: Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse, 1969, Heft 16, S. 45. 14 Die Ausgestaltung dieser Gemeinschaftsarbeit hängt natürlich von der konkreten Struktur des Kreises bzw. Bezirks ab. Damit verbundene Probleme bedürfen spezieller Untersuchungen. 419;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 419 (NJ DDR 1970, S. 419) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 419 (NJ DDR 1970, S. 419)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft gewährten Rechte genutzt, um die Zielstellung der Untersuchungshaft zu gefährden oder sie für andere Zwecke zu mißbrauchen, sind den betreffenden Verhafteten vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Rückgewinnung einnimmt, entscheidend zu verbessern. Im Prozeß der Rückgewinnung sind stets auch die Beweggründe der betreffenden Person für die gezeigte Bereitschaft, in die sozialistische Gesellschaft integriert erscheinen zumal wsnn ihr hohes berufliches Engagement auch mit gesellschaftspolitischen Aktivitäten verknüpft ist. Die betreffenden Bürger stehen dem realen Sozialismus in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie andere besonders gefährliche Aktivitäten, die auf die Erzwingung der Übersledlung gerichtet sind, zu erkennen, weitgehend auszuschließen und politischen Schaden abzuwenden.

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