Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 418

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 418 (NJ DDR 1970, S. 418);  lung dieser Arbeit und ihre planmäßige Leitung durch das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte sichtbar zu machen. Die grundlegende Orientierung für die Lösung der nächsten Aufgaben bei der Integration der gerichtlichen Tätigkeit auf den genannten Rechtsgebieten in die komplexe Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft ist in der Beratung des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer am 26. November 1969 gegeben worden. Danach kommt es darauf an, zwischen den Gerichten und den Staats- und Wirtschaftsorganen, Betrieben und gesellschaftlichen Kräften, insbesondere aber den Volksvertretungen, „leitungsbezogene und stabile Informationsbeziehungen herzustellen und ihre Wirksamkeit ständig zu überprüfen sowie Erfahrungen aus der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsprechung für die Festlegung von Maßnahmen zur Förderung sozialistischer Lebens- und Verhaltensweisen der Bürger und zur Stärkung der sozialistischen Rechtsordnung zu nutzen (und) eine wirksamere Auswertung der Erfahrungen aus der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte und ihre Vermittlung an die Volksvertretungen und andere Leitungsorgane zu gewährleisten“5 6. Diese Tätigkeit „darf man nicht nur als eine Seite der Kriminalitätsbekämpfung sehen. Es geht um die Durchsetzung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite“.8 Aspekte der Integration der gerichtlichen Tätigkeit in die planmäßige Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens Die Integration der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts umfaßt im wesentlichen drei Hauptaspekte. Die syste-mätische Nutzung der Ergebnisse der gerichtlichen Tätigkeit auf diesen Rechtsgebieten für die wissenschaftliche Führungstätigkeit im Territorium ist notwendig im Hinblick auf die komplexe Erfassung und Bekämpfung der Ursachen und Bedingungen der Kriminalität sowie auf die komplexe Aufdeckung und Zu-rückdrängung der Ursachen und Bedingungen aller Rechtsverletzungen und Rechtskonflikte, wobei beide Aufgaben auf die volle Entfaltung der schöpferischen Rolle des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Moral zur Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins, zur Ausprägung sozialistischer Verhaltensweisen gerichtet sind. Hervorzuheben ist, daß es für die Gerichte nicht nur darauf ankommt, leitungsbezogene Informationen zur Verfügung zu stellen. Es geht um die Eingliederung der gerichtlichen Tätigkeit zum Zwecke des komplexen und vollen Einsatzes aller erzieherischen Potenzen der Gesellschaft im Territorium unter Leitung der Volksvertretungen, womit gleichzeitig die Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit auf eine qualitativ höhere Stufe gehoben wird. Dabei muß betont werden, daß die sozialistische Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane eine unerläßliche Voraussetzung des effektiven Zusammenwirkens mit den Volksvertretungen und ihren Organen, den gesellschaftlichen Organisationen und den entscheidenden Betrieben und Kombinaten ist. Es muß bestimmt werden, welches Rechtspflegeorgan welche Organe und Einrichtungen worüber informiert, um Doppelspurigkeit zu vermeiden und optimale Informationen zu ermöglichen. Das erfordert koordinierte 5 Vgl. Abschlußbericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer der DDR über seine Untersuchungen zu Problemen der komplexen Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in territorialen Bereichen, Schriftenreihe: Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse, 1969, Heft 16, S. 23. 6 Vgl. Toeplitz, „Bekämpfung von Rechtsverletzungen als ständige Leitungsaufgabe“, Aus der Tätigkeit der Volks- kammer und ihrer Ausschüsse, 1969, Heft 16, S. 39 ff. (42). zentrale Vorgaben für die Gestaltung der vertikalen und der horizontalen Informationsbeziehungen. Dabei ist davon auszugehen, daß auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts die Informationstätigkeit gegenüber den örtlichen Organen bei Beachtung der Systembeziehungen zwischen allen Rechtsgebieten und unter Koordinierung mit den anderen Rechtspflegeorganen den Gerichten obliegt. Erfahrungen der Gerichte bei der Gestaltung der Zusammenarbeit Die Praxis zeigt, daß die Gerichte bei der Gestaltung des Zusammenwirkens mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie den Betrieben und Kombinaten differenziert Vorgehen. Das betrifft sowohl die inhaltlichen Schwerpunkte als auch die Methoden zur Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit. Generell ist festzustellen, daß in der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen in der Hauptsache analytische Feststellungen und Koordinierungsprobleme aus der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts und aus der Familienrechtsprechung, insbesondere aus Scheidungsverfahren, sowie auch aus der Rechtsprechung in Arbeitsrechtssachen wegen materieller Verantwortlichkeit von Werktätigen im Handel eine wesentliche Rolle spielen. Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des Familienrechts Die Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen konzentriert sich in Arbeitsrechtssachen naturgemäß auf die Gewerkschaftsvorstände und im Bereich des Familienrechts auf die Vorstände des DFD. Wichtig ist, diese Zusammenarbeit schrittweise auszu-bäuen und so auszugestalten, daß sie zu konkreten Leitungsmaßnahmen führt. So wurde im Zusammenhang mit einer Berichterstattung des Direktors des Bezirksgerichts Neubrandenburg vor dem FDGB-Bezirksvor-stand ein gemeinsames Schreiben des Vorsitzenden des Bezirksvorstands und des Direktors des Bezirksgerichts an den Vorsitzenden des Rates des Bezirks gerichtet. In diesem Schreiben wurde, ausgehend von einer Auswertung von Ursachen und Bedingungen von Arbeitsrechtskonflikten, auf Mängel in der Leitungstätigkeit von Betrieben hingewiesen und die Notwendigkeit der Schulung leitender Kader zu Grundfragen des Arbeitsrechts begründet. Der Ratsvorsitzende veranlaßte eine Auswertung mit dem FDGB-Bezirksvorstand und Betriebsleitern, in deren Ergebnis entsprechende Schulungen empfohlen und die für die verschiedenen Wirtschaftsbereiche notwendigen Festlegungen getroffen wurden. Diese Schulungen werden nunmehr unter Mitwirkung des Bezirksgerichts durchgeführt. Das Zusammenwirken mit den Ausschüssen der Nationalen Front ist dagegen noch schwach entwickelt, obwohl die Erfahrungen einzelner Kreisgerichte zeigen, daß die zielgerichtete Vermittlung von Erfahrungen aus der Familien- und besonders der Mietrechtsprechung hier vor allem unter Nutzung von Ergebnissen der Schiedskommissionen die gemeinsame Arbeit im Sinne einer breiten ideologisch-erzieherischen und organisatorischen Tätigkeit zur Verwirklichung der sozialistischen Familienpolitik und zur Gestaltung sozialistischer Gemeinschaftsbeziehungen in den Wohnbezirken fördern. Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Arbeitsrechtsprechung stehen naturgemäß im Mittelpunkt der Zusammenarbeit der Gerichte mit Betrieben und Kombinaten7. Hier ist die Nutzung der Erfahrungen der ge- 7 Vgl. hierzu auch Strasberg, „Die materielle Verantwortlichkeit der Werktätigen Mittel zur Festigung der sozialistischen Staats- und Arbeitsdisziplin“, NJ 1970 S. 260 ff. 418;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 418 (NJ DDR 1970, S. 418) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 418 (NJ DDR 1970, S. 418)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der tanstait. Neueingelieferte Verhaf tets kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Wachsamkeit eine unverzügliche gegenseitige Verbindungsaufnahme zu gewährleisten. Der Abbruch der Zusammenarbeit mit dem Gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit durch Staatssicherheit erfolgt in der Regel bei Entfallen des operativen Interesses Staatssicherheit für eine weitere Zusammenarbeit; bei Dekonspiration, soweit nicht die Zusammenarbeit durch offiziellen Kontakt fortgesetzt werden kann; bei Feststellung seiner Unzuverlässigkeit.

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