Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 408

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 408 (NJ DDR 1970, S. 408); Die Verklagte unterschrieb in der Unterkunftsverwaltung des Klägers lediglich eine Mietkarteikarte, in der sie sich damit einverstanden erklärte, daß das Entgelt für den Bettplatz vom Lohn einbehalten wird. Pro Tag waren 1,50 M zu zahlen. Der Kläger hat beim Kreisgericht Klage erhoben. Der Direktor des Bezirksgerichts hat das Verfahren an das Bezirksgericht herangezogen. Der Kläger behauptet, es sei ein Mietrückstand Von 547,50 M vorhanden, und hat beantragt, die Verklagte zur Zahlung dieses Betrags zu verurteilen. Die Verklagte hat die Verweisung der Sache an die Konfliktkommission des klagenden Betriebes beantragt. Sie hat die Forderung der Höhe nach bestritten. Das Bezirksgericht hat die Sache an die zuständige Konfliktkommission verwiesen. Aus den Gründen: Die Vermietung eines Bettplatzes mit Küchenbenutzung stellt rechtlich die Vermietung eines Teils einer Wohnung dar. Die Bereitstellung dieses Platzes geschah im Zusammenhang mit dem Arbeitsrechtsverhältnis. Das ergibt sich daraus, daß die Zuweisung ausschließlich durch den Betrieb erfolgte. Die Handhabung stimmt mit § 19 Abs. 2 der VO über die Lenkung des Wohn-raumes (WLVO) vom 14. September 1967 (GBl. II S. 733) überein, wonach der Direktor des Betriebes für Werkwohnungen die Aufgaben der Wohnraumlenkung im Sinne der Ordnung über die Wohnraumversorgung für die Werktätigen der Schwerpunktbetriebe und der Betriebe mit Werkwohnungen (Anlage zur WLVO) durchführt. Wenn auch diese gesetzlichen Bestimmungen bei Beginn des Mietverhältnisses noch nicht galten, so sind sie jetzt darauf sinngemäß anzuwenden. Das bedeutet, daß gemäß § 21 der Ordnung bei Streitigkeiten die Konfliktkommission bzw. das Kreisgericht zur Entscheidung zuständig sind, in dessen Bereich der Betrieb seinen Sitz hat. Da nach § 24 Abs. 3 der Konfliktkommissionsordnung (KKO) vom 4. Oktober 1968 (GBl. I S. 287) bei Streitigkeiten, die sich aus einem mit dem Arbeitsrechtsverhältnis verbundenen Mietverhältnis (Werkwohnung) ergeben, zunächst die Konfliktkommission zu beraten und zu entscheiden hat, ist das Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Kreisgerichts. Obwohl die Verklagte aus dem Arbeitsrechtsverhältnis inzwischen ausgeschieden ist, liegen die Voraussetzungen dafür, daß das Kreisgerdcht unmittelbar angerufen werden kann, nicht vor. Die Teilnahme der Verklagten an der Beratung der Konfliktkommission des Betriebes ist mit geringerem Zeitaufwand möglich, als wenn sie von H. nach S. fahren müßte, da der Betrieb dem Wohnort der Verklagten näher liegt (vgl. Ziff. 10 Buchst, b des Beschlusses des 22. Plenums des Obersten Gerichts zur Neufassung des Beschlusses des 18. Plenums des Obersten Gerichts vom 27. März 1968 zur Zusammenarbeit der Gerichte mit den Konfliktkommissionen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vom 19. März 1969 - I P1B 1/69 - Nj 1969 S. 249). Das gleiche Ergebnis die Zuständigkeit der Konfliktkommission ergibt sich auch, wenn auf die Bereitstellung der Unterkunft § 8 der AO über die Ausstattung von Tages- und Wohnunterkünften vom 23. Oktober 1964 (GBl. II S. 855) Anwendung findet, da die Bereitstellung einer solchen Unterkunft ebenfalls aus arbeitsrechtlichen Gründen geschieht. Auch dann hat gemäß § 24 Abs. 3 KKO zunächst die Konfliktkommission zu entscheiden. „ Das Bezirksgericht kann nur über die Frage der Zuständigkeit entscheiden, nicht aber darüber, ob der Mietanspruch berechtigt ist. Zu dieser Entscheidung ist vorerst nur die Konfliktkommission befugt. Inhalt Prof. Dr. habil. Günther Rohde/ Dr. Günter Puls: Der Leninsche Genossenschaftsplan und die Entwicklung des LPG-Rechts 377 Dr. Herbert Pompoes : Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 382 Eva Geister/’ Hubert Lehmann: Zum Ausspruch und zur Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung und der besonderen Pflichten Jugendlicher nach § 70 StGB 386 Fragen der Gesetzgebung Joachim Mandel: Schadensvorbeugung und Schadenersatz außerhalb von Verträgen 390 Recht und Justiz in der westdeutschen Bundesrepublik Dr. habil. Lucie F r e n z e I / Renate D ä h n : Zu Projekten einer Kriminalitätsvorbeugung unter staatsmonopolistischen Bedingungen 395 Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane 400 Nachrichten Nachruf für Oberst (JD) a. D. Max Berger 393 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: 1. Zur Prüfung der Rückfallvoraussetzungen. 2. Zur Ablehnung der außergewöhnlichen Strafmilderung bei einem Rückfalltäter, der über einen kurzen Zeitraum positive Arbeitsleistungen zeigte 401 Oberstes Gericht: Zur Verpflichtung des Gerichts, bei Prüfung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des Vertrauensmißbrauchs auch ökonomische und politisch-ideologische Zusammenhänge aufzuklären 403 Stadtgericht von Groß-Berlin: Zur Entscheidung über die dem Geschädigten entstandenen Auslagen, wenn der Angeklagte im Strafverfahren zum Schadenersatz verurteilt wurde 405 Zivilrecht BG Schwerin: Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Wochenendhaus wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks wird 405 BG Suhl: 1. Zur Prüfung der Prozeßfähigkeit im Kassationsverfahren. 2. Zum Inhalt der Verhandlung über den Einspruch des Schuldners gegen einen Vollstreckungsbefehl 406 Arbeitsrecht BG Cottbus: Zur gewerkschaftlichen Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Betrieb 407 BG Cottbus: Zur Zuständigkeit der Konfliktkommission, wenn ein Betrieb einem Werktätigen im Zusammenhang mit einem Arbeitsrechtsverhältnis eine Teilwohnung vermietet 407 408;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 408 (NJ DDR 1970, S. 408) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 408 (NJ DDR 1970, S. 408)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat für Staatssicherheit - Stellvertreter des Staatssekretärs - Dienstanweisung für den Geheime Verschlußsache . StU, Dienst und die Ordnung in den Untersuchungs-Haftanstalten, des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von im Abschnitt näher bestimmten Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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