Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 400

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 400 (NJ DDR 1970, S. 400); Verbrechensbekämpfung in Westdeutschland die Haltlosigkeit der Konvergenzthesen. Sie macht deutlich, daß ein formaler, an äußeren Erscheinungsformen orientierter Vergleich des Kriminalitätsvorbeugungssystems, das unter den monopolkapitalistischen Herrschaftsbedingungen in Westdeutschland angestrebt wird, mit dem in der DDR entstehenden System unmöglich ist. Die Nichtbeachtung des Systemcharakters und der gesellschaftlichen Bezogenheit birgt auch ibei der Betrachtung einzelner Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung und -Verhütung die Gefahr von Konvergenzvorstellungen in sich. Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane In der Zeit vom 25. bis zum 30. Mai 1970 besuchte auf Einladung des Ministers der Justiz der DDR, Dr. Kurt Wünsche, eine Studiendelegation des Justizministeriums der Ungarischen Volksrepublik unter Leitung das Ministers der Justiz, Dr. Mihaly Korom, die Deutsche Demokratische Republik. Im Mittelpunkt des Interesses der Gäste stand vor allem das System der Auswahl und Lenkung der Justizkader, deren Aus- und Weiterbildung sowie die sich in dieser Hinsicht zwischen dem Ministerium der Justiz und der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität bzw. der Deutschen Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ entwickelnden Beziehungen. Weiterhin informierte sich die Delegation über die Leitungstätigkeit der Gerichtsdirektoren, ihre Teilnahme an der Rechtsprechung und die Gewährleistung der Information und Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und den Partei-, Staats- und gesellschaftlichen Organen ihres Territoriums bei der komplexen Bekämpfung und Vorbeugung von Rechtsverletzungen. Auf Einladung des Generalstaatsanwalts der DDR, Dr. Josef Streit, besuchte eine Delegation der Staatsanwaltschaft der Ungarischen Volksrepublik unter Leitung ihres Generalstaatsanwalts, Dr. Geza Szenäsie, in der Zeit vom 10. bis 19. Mai 1970 die Deutsche Demokratische Republik. Während ihres Aufenthaltes besuchte die Delegation die Bezirke Dresden, Erfurt, Magdeburg, Halle und Cottbus und führte mit leitenden Mitarbeitern der verschiedenen Rechtspflegeorgane und des Staatsapparats einen vielseitigen Erfahrungsaustausch. Im Mittelpunkt der Gespräche standen dabei Fragen der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung sowie der Gesetzlich-keitsaufsicht durch die Staatsanwaltschaft. * Am 4. Juni 1970 fand eine vom Präsidenten des Obersten Gerichts und vom Minister der Justiz gemeinsam eimberufene Direktorentagung statt, auf der die Bezirksgerichte mit dem Modell der Leitung, Information und Arbeitsorganisation des Stadtgerichts von Groß-Berlin vertraut gemacht wurden. Dieses Modell soll nunmehr Grundlage einer umfassenden Diskussion in den Bezirksgerichten sein. Es wird angestrebt, unter Beachtung der sich aus den Beratungen ergebenden Hinweise und Vorschläge ein im Prinzip für alle Bezirksgerichte anwendbares Modell der gerichtlichen Führunigstätiigkeit zu entwickeln und dieses im Jahre 1971 einziuführen. Das setzt voraus, daß die Bezirksgerichte bereits jetzt die im Berliner Modell fixierten Prinzipien entsprechend den örtlichen Bedingungen zu verwirklichen beginnen. Damit wird der Forderung des 16. Plenums des Obersten Gerichts entsprochen, die Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte insbesondere hinsichtlich der Rechtsprechung, ihrer Qualität und Effektivität zu verbessern und so den gewachsenen Anforderungen an die staatliche Führungstätigkeit gerecht zu werden. Die wesentlichsten Prinzipien des Berliner Modells werden in einem der nächsten Hefte der „Neuen Justiz“ noch ausführlich erörtert. Beim Generalstaatsanwalt der DDR konstituierte sich am 28. April 1970 in Verwirklichung einer Empfehlung des Verflassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer der DDR die ständige Arbeitsgruppe „Komplexe Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung“. (Über die Vorbereitung der Bildung dieser Arbeitsgruppe vgl. die Information in NJ 1970 S. 245.) In diesem ständig arbeitenden Gremium wirken unter Federführung des Generalstaatsanwalts der DDR Vertreter des Obersten Gerichts, der Ministerien des Innern und der Justiz, des Ministers für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte, der Arbeiter-und-Bauern-Inspek-tion, des FDGB-Bundesvorstandes, des Natianalrates der Nationalen Front sowie der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ mit dem Ziel zusammen, die Leiter bzw. Leitungen der beteiligten Organe in spezifischer Weise bei der systemhaften Einordnung von Erfordernissen der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung in ihre Führungstätigkeit zu unterstützen. Für die Arbeitsgruppe wurde folgender Auftrag bestätigt : Studium der gesellschaftlichen Wirksamkeit der von den örtlichen Staatsorganen und Betrieben beschlossenen Festlegungen sowie der Initiativen und Maßnahmen der Rechtspflegeorgane zur Entwicklung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung; kontinuierliche Aufbereitung wichtiger Erfahrungen und Erkenntnisse sowie auftretender Probleme für die zentrale Leitungstätigkeit; Unterbreitung von Vorschlägen an die Leiter bzw. Leitungen zur Verallgemeinerung fortgeschrittener Erfahrungen, von Problemen, die zentral gelöst werden müssen, sowie von wichtigen Informationen an höhere Führungsorgane. Unter sachlichen Aspekten wird sich die Arbeitsgruppe in den nächsten Jahren vor allem auf die Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung der Jugendkriminalität, von Kinderdelikten und der kriminellen Gefährdung (unter besonderer Berücksichtigung von Asozialität, Rückfälligkeit 'und Alkoholmdßbrauch) sowie von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft konzentrieren. Unter regionalem Aspekt erfolgt die Konzentration auf Großstädte und auf Gebiete, die zu den Zentren der Strukturpolitik und des geseUschaftiiichen Lebens entwickelt werden. In einem der nächsten Hefte wird ausführlich die Tätigkeit dieses Gremiums behandelt werden. Am 12. Juni 1970 beriet der 3. Strafsenat des Obersten Gerichts mit Richtern der Bezirks- und Kreisgerichte über Probleme der Jugendstrafrechtsprechung. Insbesondere wurden Fragen der komplexen Bekämpfung und Vorbeugung der Jugendkriminalität als gemeinsame Aufgabe der Rechtspflegeorgane und der örtlichen Organe der Staatsmacht erörtert. Dabei nahm die Vermittlung guter Arbeitsergebnisse der Gerichte bei der Verwirklichung von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit jugendlicher Straffälliger mit Hilfe gesellschaftlicher Kräfte und staatlicher Organe einen breiten Raum ein. (Vgl. hierzu den Beitrag von Gei-steryLehmann in diesem Heft.) Es wurden Schlußfolgerungen beraten, die sich aus der vom VII. Pädagogischen Kongreß und der 13. Tagung des Zentralkomitees der SED geforderten Einheit von politisch-idedogischer Erziehung und fachlicher Bildung der Jugend für die gerichtliche Tätigkeit ergeben 400;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 400 (NJ DDR 1970, S. 400) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 400 (NJ DDR 1970, S. 400)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei und die Dialektik der internationalen Klassenauseinandersetzung zu vertiefen, sie zu befähigen, neue Erscheinungen in der Klassenauseinandersetzung und im gegnerischen Vorgehen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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