Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 40

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 40 (NJ DDR 1970, S. 40); Methoden zur Förderung und Unterstützung des Selbsterziehungsprozesses des Täters erörtert werden. Die entscheidenden Voraussetzungen für eine Erörterung dieser Fragen in der Hauptverhandlung werden durch die Untersuchungsorgane geschaffen. Mit der Entwicklung sozialistischer Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß ungenügende Arbeitsergebnisse vermieden werden und gewährleistet wird, daß die Gerichte von der Möglichkeit der Rückgabe der Sache in das Ermittlungsverfahren keinen Gebrauch machen müssen. Die Gerichte haben zu prüfen, ob das Ermittlungsergebnis den in § 102 StPO enthaltenen Erfordernissen entspricht. Sind grundlegende Voraussetzungen nicht erfüllt, wurde z. B. keine Beratung im Kollektiv zu den Voraussetzungen für die Gestaltung des Bewährungs- und Erziehungsprozesses durchgeführt und wurden die Ursachen und Bedingungen für die kriminelle Verhaltensweise des Täters nicht erörtert, so ist die Rückgabe der Sadie an den Staatsanwalt zu beschließen. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen, wenn die Sicherheit des Staates oder die Geheimhaltung bestimmter Tatsachen eine Beratung im Kollektiv nicht zulassen; das Gericht der Auffassung ist, daß neben der Mitwirkung eines Vertreters des Kollektivs auch die Teilnahme eines gesellschaftlichen Anklägers oder Verteidigers oder die Übernahme einer Bürgschaft wünschenswert wäre; eine ausreichende Erörterung im Kollektiv erfolgte, dieses sich jedoch noch nicht entschieden hat, in "welcher Form es im Verfahren mitwirkt; der Täter nach Erhebung der Anklage die Arbeitsstelle wechselt und die Teilnahme eines Vertreters des neuen Kollektivs erforderlich ist; nach Anklageerhebung neue, dem Kollektiv bisher nicht bekannte Umstände aufgetreten sind, denen eine andere als die bisher gewählte Art der Mitwirkung besser entspricht. In derartigen Fällen ist es Aufgabe des Gerichts, Verbindung mit dem Kollektiv aufzunehmen und es, falls notwendig, auf seine Rechte und Pflichten bei der Mitwirkung im Strafverfahren hinzuweisen oder ihm die neuen Umstände zu unterbreiten und es zu einer Überprüfung seiner Entscheidung anzuregen. Eine Rückgabe ist ebenfalls nicht möglich, wenn der Angeklagte die Tat bestreitet und deshalb vom Kollektiv nur eine Beurteilung seiner Persönlichkeit erfolgte. Der Kollektivvertreter kann aufgefordert werden, zu solchen Fragen im Kollektiv eine Beratung durchzuführen, die für die weitere Gestaltung des Erziehungsprozesses von Bedeutung sind, damit die Ergebnisse der Beratung in der Hauptverhandlung dargelegt werden können. Es handelt sich dabei um Fragen zum Verhalten des Täters vor und nach der Tat in seinem Kollektiv, zur Erziehungsfähigkeit und -bereitschaft des Täters, zur Haltung des Kollektiv zur Tat und zum Täter sowie zur Einstellung des Täters zum Kollektiv, zu den Voraussetzungen und der Bereitschaft des Kollektivs, am weiteren Erziehungsprozeß teilzunehmen, zu den Schwerpunkten des Bewährungs- und Erziehungsprozesses, den besonderen Fähigkeiten, Kenntnissen, Einstellungen und zum Bildungsniveau des Täters. In Ausnahmefällen können Richter oder Schöffen vor Durchführung der Hauptverhandlung den Kollektiven ihre Möglichkeiten der Mitwirkung bzw. der Ausgestaltung einer Bürgschaft oder einer Bewährung am Arbeitsplatz erläutern. Zur Verantwortung der Vertreter von Leitungen der Betriebe, staatlichen Organen und Genossenschaften Eine besondere Rolle bei der Erziehung kommt dem Arbeitskollektiv zu. Es verwirklicht bei der gemeinschaftlichen Tätigkeit unmittelbare, für das kollektive Leben beispielhafte Beziehungen, die den Täter wesentlich auch hinsichtlich seines Gesamtverhaltens beeinflussen. Diese Bedeutung des Arbeitskollektivs für die weitere Erziehung des Verurteilten wird von den Gerichten im wesentlichen erkannt und deshalb die Verpflichtung zur Bewährung am Arbeitsplatz oft ausgesprochen. Sie haben vor allem gegenüber Tätern, die in der Vergangenheit Schwächen in ihrer Einstellung zur Arbeit erkennen ließen, die Verpflichtung zur Bewährung am Arbeitsplatz ausgesprochen. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine spezielle Verantwortung für die betrieblichen, genossenschaftlichen oder staatlichen Leiter. Die Gerichte haben den Leitern, ausgehend vom Strafverfahren, Hinweise und Empfehlungen in folgender Hinsicht zu geben: Unterstützung des Kollektivs bei der Erziehung des Verurteilten entsprechend den Festlegungen des Gerichts; Einfluß auf den Bildungs- und Qualifizierungsprozeß des Verurteilten; Gewährleistung solcher Arbeitsbedingungen für den Verurteilten, unter denen er sich nicht der positiven Beeinflusung durch das Kollektiv entziehen kann; Kontrolle über die Einhaltung der durch den Verurteilten abgegebenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Straftat, z. B. zur Wiedergutmachung des Schadens; Hilfe bei der Überwindung evtl, vorhandener Schwächen im Kollektiv, dem der Verurteilte angehört ; Unterstützung des Kollektivs bei der Überwindung persönlicher Schwierigkeiten des Verurteilten. Ist aus dem Ermittlungsergebnis ersichtlich, daß voraussichtlich eine Verurteilung auf Bewährung erfolgen wird, und ist für die nachfolgende Bewährung und Erziehung, insbesondere für die Ausgestaltung einer evtl. Arbeitsplatzbindung, die Unterstützung durch die Leitung des Betriebes, der Genossenschaft usw. im besonderen Maße notwendig oder ist zu klären, ob eine evtl. Arbeitsplatzbindung für den bisherigen Betrieb zweckmäßig ist, dann ist es erforderlich, rechtzeitig die Leitung des Betriebes von der Hauptverhandlung zu benachrichtigen (§ 209 StPO). Ihr ist gleichzeitig mitzuteilen, welche Bedeutung eine Teilnahme am Gerichtsverfahren für dessen Auswertung, insbesondere für die Realisierung der sich aus Art. 3 und § 32 StGB ergebenden Pflichten hat. Zur Gestaltung des Bewährungs- und Erziehungsprozesses bei Strafaussetzung auf Bewährung Für die Gestaltung dieses Prozesses gelten im Prinzip die Grundsätze wie bei der Verurteilung auf Bewährung. Damit der Erziehungs- und Bewährungsprozeß unter den Bedingungen der Freiheit des Verurteilten erfolgreich fortgesetzt werden kann, ist eine sorgfältige Vorbereitung der Wiedereingliederung des Verurteilten erforderlich. Das Gericht hat dafür Sorge zu tragen, daß die gesellschaftlichen Kräfte, die betrieblichen und staatlichen Leitungen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit der Verurteilte in Zukunft seine Pflichten als Bürger der DDR gewissenhaft erfüllen kann, insbesondere die sozialistische Gesetzlichkeit achtet und den ihm auferlegten Wiedergutmachungspflichten nachkommt (§ 350 StPO). 40;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 40 (NJ DDR 1970, S. 40) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 40 (NJ DDR 1970, S. 40)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Zu : Die Richtlinie bestimmt kategorisch die Notwendigkeit der Konsultation der zuständigen Untersuchungsabteilung vor jedem Abschluß eines Operativen Vorgangs.

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