Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 398

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 398 (NJ DDR 1970, S. 398); Forderungen dieses Alternativ-Entwurfes weit Zurückbleiben, bildet der angebliche Kompromiß, der durch die Strafrechts-Reformgesetze zwischen der Konzeption des Regierungsentwurfs zum StGB (E 1962) und dazu vorgelegten Gegenentwürfen geschlossen worden sein soll, lediglich das demokratische Mäntelchen, unter dem die Anpassung des Strafrechts an das Gesamtsystem des rechtlichen Instrumentariums zur Durchsetzung der gegenwärtigen außen- und innenpolitischen Zielsetzungen der Monopololigarchie erfolgt. Im übrigen könnte auch das mit dem Alternativ-Ent-wurf verkündete Programm einer Strafpolitik, das sich von dem reinen Repressionsrecht imperialistischer Prägung distanziert, vom Tatschuldibegriff ausgeht und den Inhalt der Strafe in sozialpädagogischer und sozial-therapeutischer Richtung bestimmen will, nur dann von Erfolg sein, wenn seine Realisierung im Rahmen einer Politik erfolgte, die auf die Eindämmung der Ursachen der Kriminalität abzielt, denn die Wiedereingliederung des Rechtsbrechers in eine Rschtsgemein-schaft, die ihn erst zum Straftäter gemacht hat, ist eine sehr fragwürdige Angelegenheit25 *. 2. Auf die Anwendung verstärkten, vom Gesetz her nur wenig begrenzten Zwanges orientiert vor allem die Erweiterung des Maßregelrechts. Zu den u. a. im geltenden westdeutschen Strafrecht enthaltenen Maßregeln der Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt, in einer Trinkerheilanstalt oder Entziehungsanstalt sowie der Sicherungsverwahrung kommen nach den Strafrechts-Reformgesetzen die Unterbringung in psychiatrischen Krankenanstalten, die Führungsaufsicht und die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt hinzu. Voraussetzung für die Anwendung dieser Maßregeln sind vorwiegend täterschaftliche Elemente, deren gesellschaftliche ßezogenhait und Relevanz ignoriert wird. Es soll nicht verkannt werden, daß eine Reihe der Befürworter des Maßregelrechts, so z. B. der verstorbene ehemalige Generalstaatsanwalt von Hessen, Fritz Bauer, damit humanistische Ziele verfolgten. Jedoch werden unter den in der Bundesrepublik herrschenden Verhältnissen durch das Maßregelrecht zusätzliche - Wege eröffnet, um mit vor mißbräuchlicher Anwendung kaum gesicherten Zwangsmaßnahmen gegen „gefährliche“ und „gefährdete“ Täter Vorgehen zu können. Die Wurzeln der Kriminalität werden dadurch nicht angetastet. So ist im Falle der Begehung bestimmter Vortaten und ihrer Verbüßung die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt bis zu fünf Jahren neben der Strafe vorgesehen . für Täter mit schweren Persönlichkeitsstörungen und für Täter, deren Straftat auf ähren Geschlechtstrieb zurückzuführen ist, „wenn nach dem Zustand des Täiters die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen/einer ärztlich geleiteten sozialtherapeutischen Anstalt, zu seiner Resozialisierung angezeigt sind“ (§ 65 Abs, 1 des 2. StrRG); für Heranwachsende (bis zu 27 Jahren, wenn „die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten die Gefahr erkennen läßt, daß er sich zum Hangtäter entwickeln wird“ (§ 65 Abs 2 des 2. StrRG). Führungsaufsicht kann unter den Voraussetzungen des Rückfalls und (bei Straftaten, die diese Maßregel ausdrücklich vorsehen, neben einer Freiheitsstrafe,, von sechs Monaten 'bis zu fünf Jahren angeordnet werden, 25 Lekschas (a. a. O., S. 284) hebt in diesem Zusammenhang hervor, daß es bedeutungsvoll und richtig ist, daß die Verfasser des Alternativ-Entwurfs nicht von Erziehung gesprochen haben, 1 da jeder Versuch der Erziehung durch den bürgerlichen Straf- vollzug doch nur ein Versuch sein kann, den Menschen unter die bestehenden antagonistischen Verhältnisse zu beugen. „wenn die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten besteht“. In dieser Zeit mindestens zwei und höchstens fünf Jahre untersteht der Verurteilte einer Aufsichtsstelle und einem Bewährungshelfer (§§ 68 ff. des 2. StrRG). Einer wirksamen sozialpädagogischen und sozialtherapeutischen Behandlung von Rechtsbrechern setzen nicht nur die staatsmonopolistischen Verhältnisse Grenzen; auch die Justizpraxis in dieser Hinsicht gibt zu Befürchtungen Anlaß, daß mit diesen Maßnahmen fortgesetzt und ungestraft elementare Menschenrechte verletzt werden. Bereits gegenwärtig werden „unter rechtsstaatlichem Justizgebaren mittels formaljuristischer Absicherungen ständig Menschen mißbräuchlich in geschlossene Anstalten eingewiesen, wobei erhebliche psychische und physische Schädigungen der Betroffenen keine Seltenheit sind“28. Reformvorstellungen bürgerlicher Kriminologen Eine neue, humanistische Kriminalpolitik in Westdeutschland muß zwangsläufig mit einer Demokratisierung des öffentlichen Lebens, mit dem Übergang zu gesellschaftlichen Verhältnissen verbunden sein, in denen allgemeine humanistische Verhaltensprinzipien die Leitlinien für ein auch individuell erfolgreiches Verhalten darstellen. Ohne Veränderungen in dieser Richtung müssen Versuche gesetzgeberischer, administrativer und organisatorischer Natur gegen die massenhafte Zunahme der Kriminalität, wie dies in Westdeutschland der Fall ist, bedeutungslos bleiben. Hervorzuheben sind unter diesem Aspekt die Vorstellungen jener bürgerlichen Kriminologen, die Vorschläge und Programme entwickelten, deren Kerngedanke in der Ausräumung der Ursachen der Kriminalität und der Erziehungshilfe als einzigem erfolgversprechendem Mittel zur Senkung der Kriminalität besteht. So hat sich z. B. die unlängst gegründete Gesellschaft zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung das Ziel 'gestellt, gestützt auf die Forschungsergebnisse der Mitglieder der Sektion Forensische Psychologie des Berufeverbandes 'Deutscher Psychologen über Ätiologie und Prophylaxe verschiedener Deliktsformen, auf die Bekämpfung der „Ursachen“ dieser Kriminalitätserscheinungen zu orientieren. Sie hat zu diesem Zweck ein Programm aufgestellt, das folgende Forderungen enthält: „1. Aufklärung der Öffentlichkeit und Information aller in der Erziehung und Jugendarbeit stehenden Fachkräfte über Verbrechensursachen und Möglichkeiten zur vorbeugenden 'Bekämpfung, 2. mehr staatliche Initiative zur Behebung des Mangels in den sozialen Berufen, 3. Schaffung von geeigneten pädagogischen Einrichtungen in ausreichender Zahl, 4. Erhöhung der Leistungskapazität der Erziehungsberatungsstellen, 5. Unterstützung der sozial-pädagogischen und psychologischen Forschung im Hinblick auf vorbeugende Verbrechensbekämpfung.“27 Es ist zwar das Verdienst dieser 'Experten, daß sie vielfach gegen den Konservatismus der Verbrechensbekämpfung und -Vorbeugung polemisieren und subjektiv ehrlich ein System erstreben, das Willkür und Machtmißbrauch weitestgehend ausschließt. Ihre Auseinandersetzung findet aber dort ihre Grenze, wo es darum geht, durch eine tiefgreifende Demokratisierung des gesellschaftlichen Lebens und die Abkehr von der militaristischen und revanchistischen Politik der Herr- 26 Amau, a. a. O., S. 209. 27 vgl. Nass, Der Staat und seine Verbrecher, Wiesbaden 1968, S. 150 f. , 398;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 398 (NJ DDR 1970, S. 398) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 398 (NJ DDR 1970, S. 398)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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