Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 392

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 392 (NJ DDR 1970, S. 392); blm des dialektischen Verhältnisses von Rechts- und Moralnorm im System einer bestimmten Rechtsvorschrift. A r 11 hat kürzlich darauf hingewiesen, daß das „Kriterium für das Verhältnis von Recht und Moral nicht die Erzwingbarkeit der Normen oder ihre freiwillige Einhaltung oder gar die 'Fragestellung des ethischen Minimums, sondern vielmehr das Verhältnis ihres Zusammenwirkens (ist). Das Recht muß durch seine konkrete Ausgestaltung und Überzeugungskraft wirksam dazu beitragen, sozialistische Moralauffassungen bei allen Werktätigen zu entwickeln, die mehr und mehr ihr Denken, Fühlen und Handeln bestimmen.“ 13 P. B. Schulz vertritt die Auffassung, daß die „Unterscheidung zwischen Recht und Moral nach dem Kriterium der Sanktion zumindest für die sozialistische Gesellschaftsordnung nur relativ (ist); diese Unterscheidung sieht von typischen und durchaus wesentlichen Seiten der Dialektik von sozialistischem Recht und sozialistischer Moral ab. Die erzieherische Einwirkung der sozialistischen öffentlichen Meinung kann sehr wohl auch als sichernde Gewalt hinter moralischen Normen stehen“14. Und er zitiert Schischkin, der zum Verhältnis Recht und Moral bemerkt, daß „die Rechtsnormen durchaus nicht immer aus Furcht vor staatlichem Zwang eingehalten (werden). Im sozialistischen Staat wird ihre Einhaltung vor allem durch die Bewußtheit der Massen gewährleistet“ 15. Haney sieht in der „Einheit und inneren Verklammerung beider Kategorien das entscheidende, grundlegende und historisch Neue“16. Der dem sozialistischen Recht in seiner Gesamtheit gestellten Aufgabe, sozialistische Moralauffassungen zu entwickeln und zu festigen, wird das künftige ZGB gerecht, wenn es bestimmte, die Durchsetzung objektiver Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus fördernde Moralauffassungen, die im sozialistischen Bewußtsein der Menschen ihren festen Platz haben, zu für jedermann verbindlichen, staatlich durchsetzbaren Rechtsnormen ausgestaltet oder sie in die verschiedenen Rechtsnormen integriert und damit auf eine qualitativ andere Stufe hebt, ohne die staatliche Erzwingbarkeit der in einzelnen Regelungen vorgesehenen Verhaltensweisen festzülegen. Entscheidend für den Charakter, die Überzeugungskraft und die Wirkung der Bestimmungen über die allgemeine Verhaltenspficht ist daher nicht der Verzicht auf materielle Sanktionen und ihre Durchsetzbarkeit mit staatlichen Mitteln im Falle ihrer Verletzung; entscheidend ist vielmehr, daß in der allgemeinen Verhaltenspflicht das auf gegenseitigem Vertrauen beruhende, vom Grundsatz des Fürednanider-Einstehens bestimmte neue Verhältnis der Menschen in der sozialistischen Gemeinschaft durch die freiwillige Übernahme gesellschaftlicher Pflichten zum Ausdruck kommt. Das Handeln der Bürger im Sinne der allgemeinen Verihaltenspflicht ist in hohem Maße gesellschaftlich anerkennenswert. Seif langem schon besteht in den Betrieben und Wohngebieten die Praxis, solchen Bürgern, die im gesellschaftlichen Interesse in selbstloser Weise tätig geworden sind, in Gegenwart von Kollektiven Anerkennungsschreiben zu überreichen, sie aus- 13 Arlt, „Zu einigen Grundfragen der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie in der DDR“, Staat und Recht 1969, Heft 9, S. 1419 ff. (1429), der auf die anregenden Bemerkungen zum Verhältnis von Recht und Moral bei Denissow, Theorie des Staates und des Rechts, Moskau 1969, S. 266 f. (russ.), verweist. 14 P. B. Schulz, „Zur Dialektik von Recht und Moral“, NJ 1969 S. 193 ff. (S. 194). 15 Schischkin, Grundlagen der marxistischen Ethik, Berlin 1964, S. 123. 16 Haney, Sozialistisches Recht und Persönlichkeit, Berlin 1967, S. 158. zuzeichnen und zu prämiieren. Zeugt eine solche Pra xis von dem allseits anerkannten gesellschaftlichen Be dürfnis nach derartigen materiellen und ideelen Würdigungen, so muß die zivilrechtliche Regelung konsequenterweise das Vorfeld der gesellschaftlichen Anerkennung erfassen: den Ersatz der materiellen Verluste, die den Bürgern durch ihr positives Verhalten bei der Verhütung oder Abwehr von Schäden dm gesellschaftlichen Interesse entstanden sind. Deshalb ist eine Regelung vorgesehen, nach der Bürger, die dm gesellschaftlichen Interesse zur Verhütung oder Verminderung erheblicher Schäden beigetragen haben, Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen und eines eventuellen Schadens demjenigen gegenüber geltend machen können, der den Schaden schuldhaft herbeigeführt hat oder in dessen Interesse gehandelt worden ist. Auch in diesem Zusammenhang werden die Bezugspunkte des Zivilrechts zu anderen Rechtszweigen (hier zum Strafrecht) sichtbar. Abwehr von Schäden das bedeutet vielfach Einschreiten gegen strafbares, mit Schadensfolgen verbundenes Handeln, bedeutet Unduldsamkeit gegen Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Eigentumsdelikte usw., bedeutet letztlich einen Beitrag im Kampf gegen die Kriminalität. Gesellschaftliche Anerkennung, von der oben die Rede war, verdienen vor allem bei der Bekämpfung strafbarer Handlungen tätig gewordene Bürger. Um so mehr ist daher eine Regelung gerechtfertigt, die diesen Bürgern einen Rechtsanspruch auf vollen Ersatz der materiellen Nachteile sichert, die ihnen bei der Abwehr von Schäden entstanden sind. Bei den weiteren Arbeiten am ZGB wird zu überlegen sein, ob dem Bürger für die Wahrnehmung und Verwirklichung dieses Rechtsanspruchs nicht ein noch einfacherer Weg eröffnet werden kann. So könnte z. B. die Möglichkeit der Leistung des Aufwendungs- bzw. Schadenersatzes durch die Staatliche Versicherung der DDR unabhängig vom Vorliegen eines Versiche-rungsvenhältnisses in Betracht gezogen und dem Bürger das Recht eingeräumt werden, seine Ansprüche direkt bei der Versicherungseinrichtung geltend zu machen, auf die dann die Forderung gegen den Verpflichteten übergehen sollte17. Grundlagen der Verantwortlichkeit im konkreten Schadensfall Im Vorstehenden wurde unter Bezug auf die allgemeine Verhaltenspflicht darauf hingewiesen, daß die Regelungen über Schadensvonbeugüng und Schadenersatz darauf gerichtet sein müssen, die Bürger zu einem aktiven Handeln bei der Verhütung von Schäden'und der Abwehr von Gefahren anzuhalten, um sich und die Gesellschaft vor vermeidbaren Verlusten zu 'bewahren. Diese Verhaltenspflicht ist jedoch nicht nur aus der Sicht der generellen Verhaltensanforderungen 'bei der Schadensverhtitung von Bedeutung, sondern auch unter dem Aspekt, daß sich aus dieser Pflicht die Mindestanforderungen für das Verhalten der Bürger in konkreten Schadenssituationen, an denen sie als Schadensverursacher oder Geschädigter unmittelbar beteiligt sind, ableiten lassen. \ 17 in diesem Zusammenhang sei auf § 6 Abs. 2 der VO über die Versicherung der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen vom 18. November 1969 (GBl. II S. 679) verwiesen, wonach der Versicherungsschutz aus der Pflichtversicherung der Staatsorgane auch Vermögensnachteile wegen Körperschäden oder wegen Vernichtung, Beschädigung oder Abhandenkommen von Sachen umfaßt, die Bürger der DDR bei einer Tätigkeit im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, des Grenzschutzes bzw. im Katastrophenschutz und -einsatz, der Hilfeleistung bei Unfällen bzw. Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen, Veranstaltungen der sozialistischen Wehrerziehung erleiden. 392;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 392 (NJ DDR 1970, S. 392) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 392 (NJ DDR 1970, S. 392)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, Zusammenwirken mit den staatlichen und Wirtschaft sleitenden Organen und gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur vorbeugenden Beseitigung begünstigender Bedingungen und Schadens verursachender Handlungen. Die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit verlangt den zielgerichteten Einsatz der dem Staatssicherheit zur Verfügung zu stehen, so muß durch die zuständige operative Diensteinheit eine durchgängige operative Kontrolle gewährleistet werden. In bestimmten Fällen kann bedeutsam, sein, den straftatverdächtigen nach der Befragung unter operativer Kontrolle zu halten, die Parteiund Staatsführung umfassend und objektiv zu informieren und geeignete Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit einzuleiten. Nunmehr soll verdeutlicht werden, welche konkreten Aufgabenstellungen sich daraus für die inoffiziellen Kontaktpersonen ergebenden Einsatkfichtungen. Zu den grundsätzlichen politisch-operativen Abwehr-. aufgaben zur Sicherung der Strafgefangenenarbeitskommandos !. :. Die Aufgaben zur Klärung der Präge Wer ist wer? unter den Strafgefangenen in den Strafgefangenenarbeitskommandos. Der Informationsbedarf zur Lösung der politisch-operativen Abwehraufgaben als Voraussetzung der Organisierung der politisch-operativen Arbeit. Der Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen. Z.ux- inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit negative Erfahrungen gesammelt hat, wie durch inkonsequentes Auftreten seines PührungsOffiziers oder die Nichteinhaltung einer gegebenen Zusage zur Unterstützung des.

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