Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 388

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 388 (NJ DDR 1970, S. 388);  Bewährung am Arbeitsplatz mit der weiteren Auflage, die im Betrieb gegebenen Qualifizierungsmög-lichkeiten zu nutzen, um die Sdiulibildung abzuschließen oder einen Facharbeiterbrief zu erwerben; sich einer fachärztlichen Behandlung zu unterziehen. Auch in diesen Fällen wurde die Wiedergutmachung des Schadens nicht zur Verpflichtung ausgestaltet, obwohl teilweise zur Schadenersatzleistung verurteilt wurde. Bei Verurteilungen auf Bewährung wurden mehrfach Bürgschaften von Arbeitskollektiven bestätigt. Das Stadtbezirksgericht Berlin-iMitte hat richtig erkannt, daß dde Urteilsverwirklichung besonders in den Fällen, in denen das Gericht für die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zuständig ist, maßgeblich durch die gut vorbereitete und wirksam gestaltete Hauptverhandlung unterstützt wird. Anknüpfend an die erzieherische Vorarbeit des Untersuchungsorgans und des Staatsanwalts, werden bereits in der Hauptverhandlung die erforderlichen Maßnahmen der weiteren Resozialisierung des Jugendlichen mit den verschiedenen Erziehungsträgern erörtert. Versäumnisse des bisherigen Verfahrens hinsichtlich der rechtzeitigen Gewinnung von Bürgen oder Betreuern oder bei der Beschaffung geeigneter Ar-beits- oder Lehrstellen werden bereits in Vorbereitung der Hauptverhandlung behoben. Gelingt das in seltenen Fällen nicht mehr vor der Hauptverhandlung, so wird diese unterbrochen (§ 218 StPO), um die erforderlichen Maßnahmen noch vor der Urteilsfindung zu organisieren. Durch die zielgerichtete Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte und die Bestellung geeigneter Beistände auch aus dem Arbedts- oder Lebensbereich des Jugendlichen schafft sich das Gericht eine wesentliche Hilfe für die richtige Auswahl, Vorbereitung, Durchsetzung und Kontrolle der zu treffenden Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Das Stadtbezirksgericht hält das Ergebnis der Aussprache, die es in der Regel in der 'Hauptverhandlung, ggf. aber auch einmal im Anschluß an die Urteilsverkündung mit allen am weiteren Erziehungsprozeß des Jugendlichen ■ Beteiligten (Eltern, Lehrer, Berufsausbilder, Vertreter der Kollektive, Jugendhilfeorgan) durchführt, in den Akten gesondert fest. Es ist hier klar bestimmt, wer welche Aufgaben übernimmt. Ebenso sind die Anschriften und Telefonnummern der am Erziehungsprozeß beteiligten Bürger vermerkt; sie werden auch untereinander ausgetauscht, um jederzeit mit wenig Zeitaufwand miteinander Verbindung aufnehmen zu können, falls jemand der vereinbarten Berichterstattung nicht nachkommt oder gemeinsame Aussprachen mit den Erziehungsträgern notwendig werden, weil sich Schwierigkeiten ergeben haben. Vielfach wurde im Ergebnis der Hauptverhandlung ein Betreuer für den Jugendlichen gewonnen, der sich intensiv um die Erfüllung der Verpflichtungen kümmert. Es handelte sich dabei häufig um Schöffen, die entweder am Verfahren beteiligt waren, mit dem Jugendlichen im gleichen Betrieb arbeiten oder sich aus ihrer gesellschaftlichen Mitverantwortung für die Erziehung junger Menschen heraus selbst zur Verfügung stellten, ln diesen Fällen wird vom Vorsitzenden der Strafkammer in schriftlicher Form ein „Schöffenauftrag“ erteilt, dessen Durchschrift den Akten beigefügt wird. Er- enthält die Verpflichtung für den Schöffen, in Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und soweit erforderlich den Organen der Jugendhilfe den Verurteilten bei der Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten zu unterstützen. Von der guten Arbeit des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte bei der Resozialisierung jugendlicher Straftäter. zeugt folgendes Beispiel: In der Strafsache gegen den Jugendlichen Th. hatte das Gericht auf 15 Stunden Freizeitarbeit erkannt und den Jugendlichen verpflichtet, nach der bevorstehenden Schulentlassung ein Lehr-verihältnis aufzunehmen und dort gute Leistungen zu erzielen. Das Gericht wandte sich an einen Betrieb mit dem Ersuchen, den Jugendlichen zur Arbeit während der Schulferien einzusetzen und dem Gericht den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns mitzuteilen, damit der Betreuer benachrichtigt werden könne. Das Gericht hat sich auch über das Verhalten und die Leistungen des Jugendlichen in der Schule nach der Verurteilung informiert. Von dort hat es die Nachricht erhalten, daß bereits ein Lehrvertrag abgeschlossen wurde. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß man in Berlin generell dazu übergegangen ist, bei Verpflichtungen Jugendlicher unter 18 Jahren zu Freizeitarbeit diese nicht mehr ln Parkanlagen u. ä., sondern in LPGs oder GPGs verrichten zu lassen, weil dort eine bessere Aufsicht über die Jugendlichen gewährleistet ist. Jugendliche über 16 Jahre verwirklichen diese Auflagen in einem größeren Versorgungsbetrieb. Die gute Arbeitsweise des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte und der ständige Überblick des Gerichts über den Stand des Resozialisierungsprozesses der Jugendlichen führte z. B. dazu, daß in allen Fällen, in denen Jugendlichen nach § 70 StGB vom Gericht besondere Pflichten auferlegt wurden, der Zweck der Maßnahme verwirklicht winde und die Kontrolle darüber nach etwa einem Jahr eingestellt werden konnte. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß das Gericht bei auftretenden Schwierigkeiten sofort informiert wird und soweit erforderlich helfend eingreifen kann, indem es z. B. in einer Aussprache dem Verurteilten noch einmal seine Pflichten erläutert und ihn zur Erfüllung dieser Pflichten und damit zur Selbsterziehung ermahnt. Kommt der Jugendliche seinen Pflichten zur Bewährung weiterhin nicht nach, obwohl die Hilfe des Elternhauses und anderer Kollektive, in denen er lebt, vorhanden ist, dann wird ohne Zeitverzug eine mündliche Verhandlung nach § 344 bzw. § 345 StPO anberaumt. Solche guten Arbeitsmethoden sind jedoch noch nicht bei allen Gerichten ständige Praxis. Vielfach wird noch formal gearbeitet und dadurch die Verwirklichung des Zwecks der Strafe erschwert. So werden z. B. die Kaderabteilungen der Betriebe oder die Schulleitungen vom Ausgang des Verfahrens oftmals nur durch for-mularartigu Mitteilungen unterrichtet, und zwar auch dann, wenn keine gesellschaftlichen Kollektive oder Einzelpersonen aus dem Betrieb in das Verfahren einbezogen worden sind. Selbst in Fällen, in denen eine Bürgschaftserklärung des Arbeitskollektivs mit konkreten Verpflichtungen zur Erziehung des Verurteilten bestätigt wurde, ist vom Gericht nicht immer der notwendige Kontakt mit den Bürgen gehalten worden. So wurde in einem Verfahren neben der Verurteilung auf Bewährung eine Arbedtsplatzbindiung ausgesprochen und im Urteil erwähnt, daß sich die Jugendliche weiter qualifizieren müsse. Eine diesbezügliche Verpflichtung wurde jedoch nicht festgelegt, auch die Arbeitsplatzbindung wurde nicht näher ausgestaltet. Nach der Hauptverhandlung schrieb das Kreigericht an den neuen Betrieb, daß man sich mit der Verurteilten auseinandersetzen und bei Schwierigkeiten an das Gericht wenden solle. In dem Schreiben fehlen jedoch Hinweise auf die Notwendigkeit und die Richtung der Qualifizierung der Jugendlichen ebenso wie solche auf die bestehenden Schwierigkeiten im Elternhaus und auf die bei der Verurteilten vorhandenen Schwächen. In zwei anderen Verfahren wurde den Jugendlichen jeweils auferlegt, die von ihnen z. Z. besuchte 7. Klasse S88;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 388 (NJ DDR 1970, S. 388) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 388 (NJ DDR 1970, S. 388)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit überprüft. Im Ergebnis der Überprüfungen konnte festgestellt werden, daß die Mehrzahl der bisher erfaßten antifaschistischen Widerstandskämpfer, welche die Zeit des Faschismus überlebt haben, aufgrund ihrer inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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