Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 380

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 380 (NJ DDR 1970, S. 380); haften Bestandteil der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Die LPGs sind die wichtigsten Grundeinheiten der landwirtschaftlichen Produktion. Diese Entwicklung widerspiegelt sich deutlich im genossenschaftlichen Anteil am Nettoprodukt der Land- und Forstwirtschaft (81,3 % im Jahre 1968) und in der genossenschaftlichen Bewirtschaftung der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (85,7 %). Dieses planmäßig erreichte Ergebnis bestätigt die große politische, ideologische und ökonomische Bedeutung der LPGs und der genossenschaftlichen Produktion für den gesamten volkswirtschaftlichen Beproduktionsprozeß. Die Bedeutung der LPGs hat ihren umfassenden Ausdruck in Art. 46 der Verfassung gefunden, der die schöpferische Verwirklichung des Leninschen Genossenschaftsplans widerspiegelt und die entscheidende Grundlage für die Anwendung und Weiterentwicklung des LPG-Rechts ist. Art. 46 bestimmt den Charakter der Genossenschaften als freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, regelt die Stellung der LPGs in der Gesellschaft und die grundlegenden genossenschaftlichen Aufgaben zur Versorgung der Volkswirtschaft, zur Befriedigung der Bedürfnisse der LPGs und ihrer Mitglieder sowie die Aufgaben des Staates. Als wichtige Verfassungsgrundsätze formuliert Art. 46 die Eigenverantwortung der LPGs für die Gestaltung der genossenschaftlichen Arbeits- und Lebensbedingungen auf der Grundlage der Gesetze, die aktive Teilnahme der LPGs .und ihrer Mitglieder an der staatlichen Planung und Leitung und die Hilfe des Staates für die genossenschaftliche Produktion. Diese Grundsätze stehen in untrennbarem Zusammenhang mit weiteren Verfassungsbestimmungeh, wie dem verfassungsmäßig gesicherten Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern (Art. 2), dem genossenschaftlichen Gemeineigentum und dem Prinzip des demokratischen Zentralismus (Art. 9, 10), den Grundrechten und -pflichten der Bürger (Art. 19). Mit dem LPG-Gesetz und den Musterstatuten wurden wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die LPGs zur entscheidenden Organisationsform in der landwirtschaftlichen Produktion zu entwickeln. Das zeigen z. B. die Regelungen über Charakter und Aufgaben der LPGs und die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Mitgliederversammlung, des Vorstandes, des Vorsitzenden, der Kommissionen und der Mitglieder der LPGs sowie der genossenschaftlichen Eigentums- und Nutzungsverhältnisse. Hinzu kommen viele Regelungen auf ökonomischen und finanziellen Gebieten, die darauf gerichtet sind, den Grundgedanken des ökonomischen Systems zu verwirklichen und die zentrale Planung und Leitung mit der Eigenverantwortung der LPGs organisch zu verbinden. Die Leitung der genossenschaftlichen Entwicklung durch den sozialistischen Staat Der Prozeß der genossenschaftlichen Entwicklung ist durch die planmäßige staatliche Leitung des sozialistischen Staates charakterisiert. Diese umfaßt die politisch-ideologische, ökonomische, kulturelle und kadermäßige Unterstützung der LPGs. Ihre Formen reichen von den Bodenreformmaßnahmen, den ersten Erntehilfen, einem differenzierten Ablieferungs- und Preissystem nach 1945 bis zur Ausarbeitung und Anwendung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Landwirtschaft. Dazu gehören u. a. auch großzügige Kreditgewährungen, Entschuldungsmaßnahmen, Steuerbefreiungen und -Vergünstigungen, umfassende Unterstützung mit moderner Technik, der Verkauf von Maschinen und Geräten, die Realisierung eines umfassenden Bauprogramms usw. Mit der Verwirklichung des ökonomischen Systems wurden die ökonomischen Regelungen derart gestaltet, daß sie unmittelbar auf die Durchsetzung der ökonomischen Gesetze in den LPGs gerichtet sind und die Entwicklung der genossenschaftlichen Arbeit und die Anwendung des Leistungsprinzips nachhaltig fördern. Ausdruck der staatlichen Leitung war auch die spezifische Gestaltung des Verhältnisses der staatlichen Leitung zur innergenossenschaftlichen Demokratie. Die Aufgabe der staatlichen Organe, eine einheitliche Anwendung des LPG-Rechts zu sichern, wurde nicht zuletzt dadurch ermöglicht, daß die staatlichen Organe Beschlüsse, die gegen gesetzliche 'Bestimmungen oder das Statut verstoßen, aufheben können, wenn diese vorher nicht selbst durch die Mitgliederversammlung verändert wurden (vgl. Ziff. 34 MSt Typ II). Auch die im LPG-Gesetz geregelte Zuständigkeit der Gerichte für die Entscheidung bestimmter LPG-rechtlicher Konflikte dient der Lösung dieser Aufgabe. Die Entwicklung der genossenschaftlichen Demokratie Die innergenossenschaftliche Demokratie ist die entscheidende Grundlage zur Leitung der LPGs25. Sie ist die wichtigste Voraussetzung, um die Initiative der Genossenschaftsbauern voll zu entfalten. Die genossenschaftliche Demokratie ist eine spezifische Form der sozialistischen Demokratie und ebenso wie diese Ausübung der Macht der Werktätigen unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei. Sie ist „Bestandteil der Leitung der sozialistischen Gesellschaft durch die Werktätigen“28 und aktive Mitwirkung jedes einzelnen Genossenschaftsmitglieds an der Realisierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Die genossenschaftliche Demokratie findet ihren rechtlichen Ausdruck in der verfassungsmäßig geregelten Stellung der LPGs, in dem Recht der Mitgliederversammlung und anderer genossenschaftlicher Organe, über alle Fragen der genossenschaftlichen Entwicklung auf der Grundlage der Gesetze zu entscheiden (Art. 46 der Verfassung, Ziff. 54 MSt Typ I, Ziff. 33 MSt Typ II, Ziff. 56 MSt Typ III), in der Herausbildung eines Systems von Organisations- und Mitwirkungsformen der Mitglieder und der ständigen Erweiterung ihrer Rechte, in der umfassenden Einbeziehung der Genossenschaftsbauern in die Planung und Leitung der LPG, in den Festlegungen über die Beschlußfähigkeit der Mitgliederversammlungen (Ziff. 55 MSt Typ I, Ziff. 34 MSt Typ II, Ziff. 58 MSt Typ III), in den Beschlüssen der Mitgliederversammlung über die Gestaltung von Kooperationsbeziehungen zwischen den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben, in der notwendigen einstimmigen Beschlußfassung in den Kooperationsgemeinschaften usw. Die innergenossenschaftliche Demokratie beinhaltet und widerspiegelt zugleich das Prinzip der Freiwilligkeit; sie ist praktisch deren tägliche Realisierung. Zur Notwendigkeit unterschiedlicher Formen der Vergesellschaftung Die ständige Beachtung des Leninschen Genossenschaftsplans und der spezifischen Bedingungen in der DDR zeigt sich auch in der Herausbildung von drei Typen der LPGs, die sich vor allem unterscheiden nach dem Grad der Vergesellschaftung des Inventars und 1 der Bodennutzung, dem Umfang der Teilnahme an der genossenschaftlichen Arbeit und der Anwendung des 25 Vgl. W. Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwicklung in der DDR bis zur Vollendung des Sozialismus, Schluüansprache auf dem VII. Parteitag der SED, Berlin 1967, S. 178. 26 Politische Ökonomie S. 437. 380;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 380 (NJ DDR 1970, S. 380) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 380 (NJ DDR 1970, S. 380)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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