Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 376

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 376 (NJ DDR 1970, S. 376); nach dem Konzeptionszeitpunkt geboren werden. Der biologisch günstigste Konzeptionstermin für das Kind liegt danach in der Zeit zwischen dem 27. Juli und dem 3. August 1963. Nach wissenschaftlicher Erkenntnis wird nur in äußerst seltenen Fällen ein Kind mit den hier vorhandenen Reifemerkmalen nach einer Tragezeit von 244 Tagen geboren. Als ein weiteres Beweismittel hat der Senat ein erbbiologisches Gutachten eingeholt. In die Begutachtung sind die Klägerin, das Kind, der Verklagte und der Zeuge B. einbezogem worden. Dieses Gutachten kommt auf der Grundlage des Ähnlichkeitsvergleichs zu dem Ergebnis, daß die Vaterschaft des Verklagten „eher unwahrscheinlich als wahrscheinlich“, die Vaterschaft des Zeugen B. aber „eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich“ ist. Es wird weiter festgestellt, daß das Kind in den von der Klägerin abweichenden Merkmalen außer in einigen Merkmalsbereichen deutlich Differenzen zum Verklagten aufweist, so daß die gegen ein Ab-stammungsvefhältnis sprechenden Indizien die schwachen Hinweise für die Vaterschaft bei weitem übertreffen. Die Aussage des Tragezeitgutachtens, daß die Vaterschaft des Verklagten für das Kind in hohem Grade unwahrscheinlich ist, wird somit durch das Ähnlich-keitsigutachten bestätigt. Der Senat hatte deshalb Veranlassung, die Klägerin nochmals sehr eingehend zu ihren Beziehungen zum Zeugen B. und zu den Ereignissen am 3. August 1963 zu hören (wird ausgeführt). Die Umstände dieses Zusammenseins sowie der Antrag der Klägerin, den Zeugen in das Verfahren einzubeziehen, lassen darauf schließen, daß auch die Klägerin nunmehr Zweifel an der Vaterschaft des Verklagten hat. Hinzu kommt, daß der Zeuge B. bei der Gegenüberstellung mit dem Zeugen L. die Möglichkeit einräumen mußte, ihm am darauffolgenden Tag gesagt zu haben, daß er mit der Klägerin am 3. August Geschlechtsverkehr gehabt habe. Sein Bestreiten eines Geschlechtsverkehrs kann unter diesen Umständen keinen Beweis dafür liefern, daß zwischen ihm und der Klägerin am 3. August 1963 kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Die große Bedeutung der Feststellung der Vaterschaft für alle Beteiligten erfordert eine gewissenhafte Prüfung aller Umstände, die für oder gegen die Vaterschaft eines bestimmten Mannes sprechen. Eine solche Prüfung erfolgt insbesondere durch Einholung naturwissenschaftlicher Gutachten. Wird durch ein solches Gutachten der Nachweis geführt, daß die Vaterschaft eines Verklagten in sehr hohem Grade unwahrscheinlich ist, und wird dieses Ergebnis durch ein Ähnlich-kedtsgutachten bestätigt sowie durch die gesamten übrigen Feststellungen im Verfahren gestützt, so ist unter Beachtung der OG-Richtlinie Nr. 23 (Abschn. A/I/10) die Schlußfolgerung gerechtfertigt, daß der Geschlechtsverkehr mit dem in Anspruch genommenen Mann nicht zur Empfängis geführt haben kann (§ 54 Abs. 2 FGB). Demzufolge kann er nicht als Vater des Kirides festgestellt werden. Die Klage war daher unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils abzuweisen. In dieser Dage des Verfahrens ist es nicht mehr zulässig, einen anderen Mann als den Verklagten in das Verfahren einzubeziehen, da begründete Anhaltspunkte dafür, daß die Vaterschaft eines anderen Mannes wahrscheinlicher ist (§ 28 Abs. 2 FVerfO), nicht vorliegen. Aus der Feststellung, daß der Verklagte nicht der Erzeuger des Kindes sein kann, folgt, daß der gegen ihn anhängige Vaterschaftsprozeß durch Abweisung der Klage entschieden wird. Inhalt Dr. jur. h. c. Hans Ranke: Sozialistische Gesetzlichkeit, Verantwortlichkeit und gesellschaftliche Wirksamkeit des sozialistischen Rechts ; 345 Peter Heidt/ Werner Paasch/. Herbert Ullmann : Gestaltung eines Systems der Vorbeugung und Bekämpfung der kriminellen Gefährdung in einer kreis- angehörigen Stadt 347 Dr. Herbert P o m p o e s : Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Bemerkungen zum StGB-Lehrkommentar Allg. Teil, 3. Kap.) 352 Ulrich R o e h I : Die gerichtliche Prüfung psychiatrischer Gutachten im Strafverfahren 355 Fragen der Gesetzgebung Dr. Gerd Breitenfeld : Zur Regelung der Wohnrauminstandhaltungs-pflicht 359 Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. A. S. S c h I j a p o t s c h n i k o w : Die wissenschaftliche Voraussicht von Wegen zur Überwindung der Kriminalität 361 Aus der Praxis - für die Praxis Dr. Hans Neumann: Zum Verschulden bei Verkehrsunfällen auf schlechten Straßen 364 Dr. Herbert Pompoes/Dr. Richard Schindler: Wann ist ein Beschluß nach § 35 Abs. 1 StGB zu fassen? 365 Gerd J a n k e : Einstweilige Anordnungen auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses für das Berufungsverfahren 365 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Verwirklichung des Recht:; auf Verteidigung bei eigenhändiger Einlegung der Berufung und nachfolgender Berufungsbegründung durch einen Rechtsan- walt 366 BG Potsdam: Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und strafbarem Versuch beim Diebstahl 367 BG Gera: Zum Tatbestandsmerkmal „öffentlich in Gegenwart anderer“ bei Vornahme sexueller Handlungen 368 BG Cottbus: Zur Übergabe einer Strafsache an ein gesellschaftliches Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens 368 Zivil - und Familienrecht Oberstes Gericht: 1. Voraussetzungen und Berechnung einer Mietminderung bei Nichtbenutzbarkeit einer Etagenheizung, wenn ein höherer als der gesetzlich zulässige Mietzins gezahlt wurde. 2. Zum RUckforderungsanspruch des Mieters bei Miet- überzahlungen 369 Oberstes Gericht: Zum Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Erbvertrags 370 Oberstes Gericht: 1. Anforderungen an die Rechtsgültigkeit eines Beschlusses der LPG-Mitgliederversammlung, mit dem dem Austritt eines Mitglieds widersprochen wird. 2. Zur materiellen Verantwortlichkeit eines LPG-Mit- glieds bei schuldhafter Arbeitspflichtverletzung 372 BG Neubrandenburg: Zur Unzulässigkeit der Einbeziehung eines weiteren möglichen Erzeugers in ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren 375 376;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 376 (NJ DDR 1970, S. 376) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 376 (NJ DDR 1970, S. 376)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Rechte und konsequente Durchsetzung der Pflich ten für Verhaftete durch alle Mitarbeiter der Linie sind wesentliche Bedingungen zur Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland werden in der Regel entsprechend dem Stand des Verfahrens durch den für das Verfahren zuständigen Staatsanwalt durch das Gericht an die Untersuchungsabteilung vorgemeldet.

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