Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 359

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 359 (NJ DDR 1970, S. 359); oder zugunsten des Angeklagten zu entscheiden.“ Das Gericht hat aber im Interesse der Wahrheitserforschung nicht die Wahl zwischen der Anforderung eines weiteren Gutachtens und einer Entscheidung zugunsten des Angeklagten. Solange eine Klärung der schwierigen Beweisfragen durch ein weiteres Gutachten möglich ist, muß das Gericht ein solches Gutachten beiziehen. Erst wenn eine Klärung auf diese Weise nicht möglich ist, darf es von der für den Angeklagten günstigen Beweisvariante ausgehen. Richtig ist die Forderung, daß das Gericht nicht ohne eigene Feststellungen zu Tatfragen einem der Gutachter folgen darf, weil es damit die Grenzen der Beweiswürdigung überschreitet. So ist es im Interesse der Objektivität und Wissenschaftlichkeit erforderlich, jeden Zweifel an der Richtigkeit einer gutachterlichen Darlegung an Hand der Sache selbst zu begründen, um zu einer exakten, an tatsächlichen Feststellungen orientierten Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Begutachtung zu gelangen. Die gerichtliche Überzeugung muß auch insoweit das objektiv begründete Wissen um die Wahrheit sein9. 9 Vgl. Grahn / Loose, „Die richterliche Überzeugung im Strafverfahren“, NJ 1967 S. 490. Fragen der Gesetzgebung Dr. GERD BREITENFELD, Auftragsleiter des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für den Neubau der Karl-Marx-Vniversität Leipzig Zur Regelung der Wohnrauminstandhaltungspflicht Sozialistische Wohnkultur und Wohnungsmietrecht Die Wohnkultur hat in der DDR ein hohes Niveau. Das ist zum einen auf die beim Aufbau des Sozialismus erreichten Erfolge bei der Hebung des materiellen Lebensstandards der Bevölkerung zurückzuführen; zum anderen deutet vieles darauf hin, daß die Bürger der DDR in ihrer Mehrzahl den Fragen der Wohnkultur großes Gewicht beimessen. Eine solche Entwicklung entspricht völlig den Grundinteressen des sozialistischen Staates und seiner auf das Wohl aller Bürger gerichteten Politik. Sie wird von ihm daher in jeder Weise gefördert. Der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Walter Ulibrieht, charakterisierte diese Zusammenhänge in seiner Festansprache zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR mit folgenden Worten: „Um die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit voll wirksam zu machen, ist auch eine enge Wechselwirkung (Zwischen der Produktion und dem territorialen System notwendig. Dazu gehört, daß die Menschen gut mit Waren versorgt und mit Dienstleistungen betreut werden, daß sie vernünftig wohnen, daß das Verkehrswesen funktioniert. All diese Faktoren halben bekanntlich große Rückwirkungen auf die Arbeitsfreude und damit auf die Arbeitsproduktivität.“1 Wie dieses territoriale System zu gestalten ist,' wird in der gleichen Rede näher erläutert: „Im Zeitraum bis 1975 weiden in .bestimmten Schwerpunkten anfangs gewissermaßen als Modell auch weitere materiell-technische Grundlagen für das Leben der Menschen im entwickelten Sozialismus geschaffen. Das Wohnen, die gesundheitliche und sportliche Betreuung, Kultur und Weiterbildung der Bürger werden als einheitlicher sozialer Komplex entwickelt. Dabei streben wir originelle, neuartige Lösungen an, die den Anforderungen des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus voll entsprechen.“1 2 3 Derartige umfassende Veränderungen der materiell-technischen Bedingungen sind zwangsläufig mit tiefgreifenden ideologischen Entwicklungsprozessen verbunden, bei denen das sozialistische Recht eine aktive Funktion hat. Dabei kommt der Ausgestaltung des Abschnitts „Wohnungsmietrecht“ im künftigen Zivilgesetzbuch besondere Bedeutung zu. 1 W. Ulbricht, Zwanzig Jahre Deutsche Demokratische Repu- blik, Berlin 1969, S. 30. Hervorhebung im Zitat von mir -G. B. 3 W. Ulbricht, a. a. O., S. 40. Hervorhebung im Zitat von mir G. B. Bei der Regelung des Wohnungsmietrechts geht es nicht in erster Linie darum, lediglich eindeutige Rechtsgrundlagen für die Entscheidung von Mietstredtigkeiten zu schaffen so notwendig das auch sein mag. Hauptziel aller Regelungen muß es vielmehr sein, die wichtigen gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse im Wohngebiet (sozialistische Lebensweise, Mitwirkung der Werktätigen an der Gestaltung ihrer Umwelt, ständige Erhöhung der Wohnkultur usw.) positiv zu beeinflussen. Mit dem Recht wenn auch nicht durch dieses allein kann auf das Verhalten der Bürger bei der Gestaltung ihrer Wohnverhältnisse so Einfluß genommen werden, daß es den bei der Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus gesetzmäßig erforderlichen Verhaltensweisen entspricht. (Ein solches systemgerechtes Verhalten wird nur auf der Grundlage systemgerechter Normen erreicht. Obwohl sich in der DDR noch ein beachtlicher Teil der Wohnraumkapazität in Privateigentum befindet, entspricht es doch unseren gesellschaftlichen Verhältnissen, wenn bei der Schaffung systemgerechter Rechtsnormen des Wohnungsmietrechts von dem Anteil der Wohnungen ausgegangen wird, die in sozialistischem Eigentum stehen. Durch die großzügige Förderung des staatlichen Wohnungsbaus wird dieser Anteil immer größer. Außerdem bestätigt die gesellschaftliche Praxis, daß es besonders in diesem Bereich bereits gute Ergebnisse bei der Entwicklung einer sozialistischen Lebensweise in den Hausgemeinschaften gibt. Auf der Grundlage des sozialistischen Eigentums an den Wohnhäusern ist spürbar ein neues Verhältnis zwischen Mieter und volkseigenem Vermieter entstanden, das auch zu neuen Beziehungen und zu einem anderen Verhalten der Mieter zu ihrer materiellen Wohnumwelt geführt hat. Die Mieter volkseigener Wohnungen nehmen ihre gesellschaftliche Eigentümerfunktion immer bewußter wahr. Es entwickeln sich neue Verhaltensweisen, sozialistische Mietergewohnheiten, die darin zum Ausdruck kommen, daß die immobilen Teile des Hauses (Wände, Decken, Türen und Fenster sowie sanitäre und andere Einrichtungen der gemieteten Wohnung) und seiner Umgebung (Grünanlagen, Spielpätze u. a.) mit der gleichen Sorgfalt und dem gleichen Verantwortungsbe-wiußtsein 'behandelt werden wie die dem Mieter gehörenden Möbel und sonstigen Einrichtungsgegensfände der Wohnung. 359;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 359 (NJ DDR 1970, S. 359) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 359 (NJ DDR 1970, S. 359)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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