Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 352

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 352 (NJ DDR 1970, S. 352); i I durchgeführt. Auf diesen Beratungen wurde ihnen als gemeinsames Anliegen auf getragen: Informationen über Bürger mit asozialen Verhaltensweisen oder sich in wiederholter Arbeitsbummelei äußernder negativer Grundhaltung zur Arbeit zu geben, damit die Betreuung rechtzeitig einsetzen kann; auf begünstigende Faktoren für Straftaten gegen das sozialistische Eigentum in den Betrieben und Verkaufsstellen zu achten, auf Maßnahmen zur Veränderung hinzuwirken und im Interesse einer entsprechenden Kontrolle darüber zu informieren. Die Durchführung derartiger Beratungen in gewissen größeren Zeitabständen ist u. E. für die gesamte Tätigkeit in der sozialistischen Rechtspflege sehr nützlich. Wenn auch die Ergebnisse unserer Bemühungen in der Stadt Falkensee erst nach einem längeren Zeitpunkt meßbar sein werden, so zeichnen sich doch jetzt schon einige Erfolge ab: Im Jahre 1968 war die Kriminalität der Stadt verhältnismäßig hoch. Die Analyse über die Entwicklung der Kriminalität im Jahre 1969 ergab einen Rückgang der Kriminalität in der Stadt um etwa 8 %. Während die Stadt im Jahre 1968 an der Kriminalität des Kreises noch einen Anteil von 30 % hatte, betrug er im Jahre 1969 nur noch 23 %. Gegenüber dem Jahr 1968 ging die Jugendkriminalität der Stadt im Jahre 1969 um 35,7 % zurück. Die Stadt hatte im Jahre 1968 einen Anteil von 39 % an der Jugendkriminalität des Kreises. Im Jahre 1969 betrug der Anteil nur noch 16 %. Dr. HERBERT POMPOES, iuiss. Mitarbeiter am Obersten Gericht Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Bemerkungen zum StGB-Lehrkommentar Allg. Teil, 3. Kapitel Seit dem Abschluß der Arbeiten am Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch1 konnten die Gerichte Erfahrungen aus einer fast zweijährigen Arbeit mit dem neuen Gesetz sammeln. Anliegen dieses Beitrages ist es, die Kommentierung einiger Bestimmungen des 3. Kapitels des Allgemeinen Teils aus der Sicht und an Hand der Erfahrungen der Praxis einzuschätzen und zugleich auf weitergehende theoretische Erkenntnisse hinzuweisen2. Zu den allgemeinen Bestimmungen der Maßnahmen der straf rechtlichen Verantwortlichkeit Der Lehrkommentar geht zu Recht davon aus, daß das neue Strafrecht den Gerichten gegenüber den Bestimmungen des alten StGB eine qualitativ neue Grundlage und weitaus konkretere Anleitung für die Bestimmung der Strafe gibt. Ausgehend von der Präambel und den Grundsätzen des StGB wird hinsichtlich des Systems der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (§ 23 StGB) zutreffend darauf hingewiesen, daß das Wesentliche des neuen Systems der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit darin besteht, „daß durch die differenzierte und wechselseitig miteinander abgestimmte bzw. kombinierte Gestaltung der verschiedensten staatlichen und unmittelbar gesellschaftlichen Realisationsformen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des StGB rechtlich verbindlich darauf orientiert, die . einheitlich gewiesenen grundlegenden Ziele, Aufgaben und Maßstäbe sozialistischer Strafrechtspflege unter den vielschichtigen Bedingungen der Kriminalität und den unterschiedlichen realen Möglichkeiten und Erfordernissen ihrer wirksamsten Bekämpfung au verwirklichen“ (S. 131). Das Oberste Gericht hat auf seiner 22. Plenartagung hervorgehoben, daß das sozialistische Strafrecht von dem Grundsatz ausgeht, „daß die sozialistische Gesellschaft für jeden Bürger ein Leben in voller Wahrung Seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Rechten und Interessen der sozialistischen Gesellschaft gewährleistet. Wer trotz dieser ihm gebotenen gesellschaftlichen Möglichkeiten eine Straftat begeht, hat dafür einzustehen“3. Der Zweck der Maßnahmen der strafrechtlichen Ver- t Strafrecht der DDR, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. I, Staatsverlag der DDR, Berlin 1969, 319 Seiten. Seitenangaben im Text beziehen sich auf diesen Kommentar. 2 Zur Problematik der Strafzumessung sind vor allem die Materialien der 22. Tagung des Plenums des Obersten Gerichts vom 19. März 1969 zu nennen (vgl. NJ 1969 S. 264 ff.). 3 NJ 1969 S. 264. antwortlichkeit besteht darin, die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung, die Bürger und ihre Rechte vor kriminellen Handlungen zu schützen, Straftaten vorzubeugen und den Täter zu sozialistischer Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten zu erziehen. Ausgehend von diesem Grundsatz sind im Lehrkommentar (S. 132) die wesentlichsten Elemente der nachdrücklichen staatlichen und gesellschaftlichen Einwirkung auf den Gesetzesverletzer herausgearbeitet worden. Soweit jedoch ausgeführt wird, daß sich bei einem öffentlichen Tadel die staatliche und gesellschaftliche Einwirkung nur „auf die juristisch-moralische Mißbilligung und Zurückweisung der Tat beschränkt“ (S. 132), kann dieser absoluten Aussage nicht gefolgt werden. Durch den öffentlichen Tadel soll der Täter zur gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft ermahnt werden; dazu gehört insbesondere auch die Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens. Bei jeder Straftat, die materielle Schäden zur Folge hatte, ist darauf hinzuwirken, daß im Strafverfahren Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, um die erzieherische Wirksamkeit des Strafverfahrens zu erhöhen (§ 24 Abs. 1 StGB). An anderer Stelle des Kommentars (S. 179) wird richtig hervorgehoben, daß für den Fall, daß der Ausspruch des öffentlichen Tadels als Ermahnung zur Erfüllung der Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft nicht ausreicht, durch die Bestätigung einer kollektiven oder Einzelbürgschaft seine erzieherische Wirksamkeit erhöht werden kann. Wenn auch die Bestätigung einer Bürgschaft neben dem Ausspruch eines öffentlichen Tadels zu den Ausnahmen gehören sollte, wird damit aber doch deutlich gemacht, daß auch beim öffentlichen Tadel die unmittelbare erzieherische Einflußnahme der Rechtspflegeorgane und der gesellschaftlichen Kräfte auf das Verhalten des Gesetzesverletzers im Prozeß der Wiedergutmachung und Bewährung erforderlich sein kann. Zutreffend wird im Lehrkommentar ausgeführt, daß die Wiedergutmachung und Bewährung das zentrale, vorwärtsweisende Element der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist, das den Schutz-, Vor-beuigungs- und Erziehungszweck als dialektische Einheit zur Geltung bringt. Die Anforderungen, die dabei an den Rechtsverletzer gestellt werden, und „damit auch das Verhältnis von Zwang und Überzeugung in den Methoden ihrer Durchsetzung (werden) hauptsächlich bestimmt . durch den Charakter, die Tiefe und In- 352;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten -müssen sich intensiv darum bemühen, diese Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen zu schaffen, um diese Möglichkeiten sowohl für die Abwehrarbeit. Im Innern als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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