Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 348

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 348 (NJ DDR 1970, S. 348); sprechung und die Entwicklung der Kriminalität. Die Stadt Falkensee erhält jedoch keine qualitätsgerechten und auswertbaren Informationen, die sich speziell auf das Stadtgebiet beziehen. Die Zusammenarbeit des Kreisgerichts, des Kreisstaatsanwalts, des Volkspolizeikreisamtes und der Abteilung Inneres des Rates des Kreises mit der kreisangehörigen Stadt mußte also effektiver gestaltet werden; sie war neu zu organisieren. Zur Rolle der Stadtverordnetenversammlung Am 23. Januar 1969 beschloß die Stadtverordnetenversammlung nach umfangreicher Diskussion mit etwa 1 700 Bürgern der Stadt Falkensee ein Programm zur Vorbeugung und Zurückdrängung der Kriminalität. Es geht davon aus, daß die Stadtverordnetenversammlung als höchstes staatliches Machtorgan der Stadt für die Organisierung und Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität und für die vorbeugende Arbeit auf dem gesamten Territorium verantwortlich ist. Zugleich mit diesem Programm wurde eine Vereinbarung zwischen dem Direktor des Kreisgerichts, dem Kreisstaatsanwalt, dem Leiter des Volkspolizeikreisamtes und dem Bürgermeister der Stadt Falkensee unterzeichnet, in der die Zusammenarbeit dieser Organe und der Austausch von Informationen geregelt sind. Auch mit der Abteilung Inneres des Rates des Kreises wurden einige organisatorische, die bisherigen Befugnisse verändernde Maßnahmen festgelegt. Wichtig war dabei, daß von der Abteilung' Inneres des Rates der Stadt alle mit der Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben verbundenen Arbeiten eigenverantwortlich vorgenommen werden konnten. Insoweit wurde der Informationsfluß zwischen der Stadt und den Organen des Kreises neu geregelt. Durch das Programm und die Vereinbarung wurde der spezifischen Rolle und Funktion der Volksvertretung der kreisangehörigen Stadt und ihrer differenzierten Aufgabenstellung und Verantwortung bei der Bekämpfung der kriminellen Gefährdung Rechnung getragen. Denn in der Gestaltung eines Systems zur Vorbeugung und Bekämpfung der kriminellen Gefährdung sehen wir das entscheidende Kettenglied, um unter Leitung der Stadtverordnetenversammlung und des Rates der Stadt alle Betriebe, Einrichtungen und die gesellschaftlichen Kräfte auf eine gemeinsame Aufgabe in der Kriminalitätsvorbeugung zu orientieren. Unser Ziel ist es, auf der Grundlage der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 15. August 1968 (GBl. II S. 751) diejenigen Personen zu erfassen und zu einem gesellschaftsgemäßen Verhalten zu führen, die aus Arbeitsscheu keiner geregelten Arbeit nachgehen, obwohl sie arbeitsfähig sind, oder sich auf unlautere Weise Mittel zum Lebensunterhalt beschaffen, durch ständigen Alkoholmißbrauch fortgesetzt die Arbeitsdisziplin verletzen oder in gröblicher Weise mehrfach die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachten. Selbstverständlich erfaßt das Betreuungssystem auch die in § 2 dieser VO erwähnten Jugendlichen und aus dem Strafvollzug entlassenen Personen. Wir gehen ferner davon aus, daß die kriminelle Gefährdung nicht nur bei Erwachsenen festzustellen ist, sondern durch deren negativen Einfluß sich auch bei Kindern und Jugendlichen zeigt. Deshalb mußte die kriminelle Gefährdung als Ganzes erkannt, eine Zusammenarbeit mit den Organen der Jugendhilfe, den Schulen und Kindereinrichtungen durch den örtlichen Rat gewährleistet und die Betreuung auf Gefährdete aller Altersstufen ausgedehnt werden. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, in der Stadt ein Zentrum zu schaffen, das die Tätigkeit der verschiedensten Organe bei der Erziehung und Betreuung Gefährdeter koordiniert, die Erfahrungen auswertet, verallgemeinert und daraus Schlußfolgerungen für die staatliche Leitungstätigkeit zieht. Darüber hinaus war bei der Gestaltung des Systems der Vorbeugung und Bekämpfung der kriminellen Gefährdung in der Stadt zu berücksichtigen, daß viele Einwohner in Betrieben außerhalb des Kreises arbeiten, mit denen eine Zusammenarbeit kaum möglich ist, und daß die etwa 27 000 Bürger der Stadt auf einem sehr weitläufigen Territorium vorwiegend in Einfamilienhäusern wohnen. Diese hier nur angedeuteten Gesichtspunkte wurden bei der Ausarbeitung des Entwurfs eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung und des Stadtausschusses der Nationalen Front zur Gestaltung des Systems der Vorbeugung und Bekämpfung der kriminellen Gefährdung berücksichtigt. Nach einer umfangreichen Diskussion dieses Entwurfs mit Leitern von Betrieben und Einrichtungen, Mitgliedern der Leitungen der Massenorganisationen und der Ausschüsse der Nationalen Front sowie gesellschaftlichen Kräften der Rechtspflege bestätigte der Rat der* Stadt den Beschlußentwurf. Eine Rechtskonferenz der Stadt rief die Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen und Massenorganisationen sowie die Ausschüsse der Nationalen Front zur Verwirklichung der Grundsätze dieses Dokuments auf und empfahl die Beschlußfassung in einer gemeinsamen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und des Stadtausschusses der Nationalen Front. Durch die Diskussion des Beschlußentwurfs in etwa 43 Versammlungen wurden die Werktätigen mit den Problemen der Kriminalitätsvorbeugung und die Leiter von Betrieben und Einrichtungen mit ihren Aufgaben im System der Vorbeugung und Bekämpfung der kriminellen Gefährdung vertraut gemacht. Zahlreiche Bürger der Stadt wurden dazu angeregt, selbst aktiv bei der Betreuung Gefährdeter mitzuwirken. Es entwickelte sich eine Aktivität, die beispielgebend war. In diesem Prozeß leisteten die Rechtspflegeorgane des Kreises tatkräftige Unterstützung. Aufgaben und Arbeitsweise der Betreuungsaktivs in den Wohnbezirken Entsprechend dem Beschluß wurde davon Abstand genommen, bei der Abteilung Inneres des Rates der Stadt eine Gruppe Von Betreuern für die kriminell gefährdeten Bürger zu schaffen. Wir gingen vielmehr davon aus, daß unter Berücksichtigung der eingangs dargelegten Gesichtspunkte eine höhere Effektivität in der Arbeit erzielt werden kann, wenn in den Wohnbezirken Betreuungsaktivs gebildet werden. Diese' Aktivs wurden dann auch in dem verhältnismäßig kurzen Zeitraum von sechs Wochen geschaffen. Wir stellen uns das Ziel, für die Mitarbeit in den Betreuungsaktivs Bürger zu gewinnen, die das Vertrauen der Einwohner des Wohnbezirks besitzen und Erfahrungen im Umgang mit Menschen und in der Erziehungsarbeit haben. Heute wirken in den Aktivs Lehrer, Lehrausbilder, Leiter von Kollektiven der Werktätigen, Schöffen, Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte, Ärzte und andere Bürger mit. In jedem Fall wurde der zuständige Abschnittsbevollmächtigte Mitglied des Aktivs, denn seine Informationen und seine Hilfe sind für die Tätigkeit dieser ehrenamtlichen Organe von besonderer Bedeutung. In der Diskussion über die Bildung dieser Aktivs in den Wohnbezirken ergab sich die Frage, ob sie den 348;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Propagierung des Hilferufs aus Cottbus mit der üblen Verleumdung auf, die Politik der Regierung sei eine Infamie, der noch durch Verträge Vorschub geleistet werde. Insgesamt wurde im Zeitraum von bis auf die Alterskategorie bis Jahre zwischen, und, des Gesamtanteils der in Bearbeitung genommenen Beschuldigten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere hinsichtlich der möglichen Ausnutzung solcher Erscheinungsformen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unternehmen sowie ebenfalls - Pläne und Aktivitäten trotzkistischer Kräfte, antisozialistische Positionen in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen.

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