Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 346

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 346 (NJ DDR 1970, S. 346); sen der sozialistischen Gesetzlichkeit getragen und durchdrungen. Die sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse selbst, die Einheit von Politik, Ökonomie, Demokratie und Recht als Ausdruck und als Instrument der Macht der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten, die Einheit von Geist und Macht in der sozialistischen Gesellschaft das sind die realen Garantien für die Übereinstimmung von Verfassungsauftrag und Wirklichkeit der sozialistischen Gesetzlichkeit. Wenn wir die Vervollkommnung der Arbeit der Rechtspflegeorgane insbesondere in der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Rechts und der Rechtspflege sehen, wenn wir die Integration der Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen, insbesondere der Kriminalität, in den Gesamtprozeß der Leitung der Gesellschaft (auf der Grundlage des Verfassungsauftrages des Art. 90) in den Mittelpunkt unserer Bemühungen stellen, dann hat diese Aufgabe ihre gesetzmäßige Grundlage im Wesen unserer sozialistischen Gesetzlichkeit. Damit sind zugleich die parteiliche Position der sozialistischen Gesetzlichkeit und ihr Auftrag in der weltweiten Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus und die Schutzfunktion des sozialistischen Rechts gekennzeichnet. Die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nicht zu trennen von dem, was wir unter Verantwortung vor dem Gesetz und Verantwortlichkeit für das Verhalten zum Gesetz verstehen. Verantwortung und Verantwortlichkeit leiten sich aus dem Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit ab, dienen ihrer Verwirklichung und setzen diese voraus. Aus der Verantwortung für die Einhaltung und Verwirklichung des Rechts ergeben sich Inhalt und Folgen des Einstehenmüssens für das Verhalten zu den Forderungen der sozialistischen Rechtsnormen. Die Gesetzgebung unseres Staates hat die rechtliche Verantwortlichkeit in jedem einzelnen Gesetz konkret ausgearbeitet und formuliert, z. B. im Gesetzbuch der Arbeit, im Familiengesetzbuch, im LPG-Recht, im Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft. Ausgehend vom Inhalt der Verantwortung des einzelnen gegenüber der sozialistischen Gesellschaft und ihrem Staat, hat das neue, sozialistische Strafgesetzbuch Inhalt, Grad und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit unter den Bedingungen der Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft grundlegend neu konzipiert. Erstmalig wurden der gesellschaftliche Inhalt und die subjektiven Elemente strafrechtlicher Schuld in der sozialistischen Gesellschaft formuliert5. Welche theoretische Verallgemeinerung gestatten die Erfahrungen bei der Ausarbeitung und Verwirklichung dieser neuen Gesetze in Ansehung der Grundsätze, die für den Inhalt der Verantwortlichkeit bestimmend sein müssen? Im System unserer sozialistischen Gesellschaft und im einheitlichen sozialistischen Rechtssystem hat jedes Gesetz seine ihm zugewiesene Stellung, ein bestimmtes Ziel und spezifische Aufgaben. Jedes Gesetz hat die ihm übertragene konkrete Funktion im System auszufüllen. Aus diesem Systemcharakter ergeben sich sowohl die einheitlichen Grundlagen der Verantwortlichkeit im Grundsätzlichen als auch die Unterschiede, die Kriterien für die objektiv notwendige Differenzierung des Inhalts und Grades der Verantwortlichkeit. Nach der Stellung und der Funktion eines Gesetzes im System des sozialistischen Rechts, nach den von ihm zu gestaltenden speziellen gesellschaftlichen Verhältnis- i 4 Vgl. hierzu Lekseh as / Loose / Renneberg, Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch, Berlin 1964. sen und nach der mit ihm erstrebten gesellschaftlichen Wirkung bestimmt sich der konkrete Inhalt, bestimmen sich die objektiven und subjektiven Kriterien der Verantwortlichkeit. Wir sprechen deshalb zutreffend von „strafrechtlicher Verantwortlichkeit“, von „materieller Verantwortlichkeit im Arbeitsrecht“, von „zivil-rechtlicher Verantwortlichkeit“5. Der Systemcharakter unseres sozialistischen Rechts, die Stellung und Funktion des einzelnen Gesetzes im System, sein spezieller gesellschaftlicher Auftrag und die konkreten Pflichten, die ein bestimmtes Gesetz dem einzelnen Bürger oder den Betrieben oder Einrichtungen auferlegt, sind auch die theoretischen Grundlagen der Konzeption für die rechtliche Ausgestaltung und Regelung der Verantwortlichkeit Im neuen, sozialistischen Zivilrecht. Der Inhalt der Verantwortlichkeit im sozialistischen Zivilrecht bestimmt sich nach der Stellung und der Funktion des Zivilrechts im System der sozialistischen Rechtsordnung. Zweck und Hauptinhalt des sozialistischen Zivilrechts ist die Gestaltung und Regelung der wechselseitigen Beziehungen, die zwischen Bürgern und Betrieben sowie zwischen Bürgern für die Befriedigung der materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnisse der Bürger in-der sozialistischen Gesellschaft entstehen6. Das sozialistische Zivilrecht soll zur Gestaltung der Rechte und Pflichten der Bürger, zur Entfaltung der Persönlichkeit des Menschen in der sozialistischen Gesellschaft beitragen und die Entwicklung sozialistischer Gemeinschaftsbeziehungen fördern. Es soll die Bürger zu eigenverantwortlichem Handeln als Teilnehmer an zivilrechtlichen Beziehungen erziehen und ist auf das Ziel der ständigen Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und auf die Förderung und Festigung des sozialistischen Zusammenlebens gerichtet. Das sozialistische Zivilrecht verbindet die zentrale staatliche Planung und Leitung von Prozessen, die auf die Gestaltung der materiellen und geistig-kulturellen Lebensbedingungen der Menschen gerichtet sind, und die eigenverantwortliche Mitwirkung der Bürger an der Herstellung zivilrechtlicher Beziehungen miteinander. Das Zivilrecht der DDR hat daher eine wichtige Aufgabe bei der Verwirklichung des ökonomischen Systems des Sozialismus zu erfüllen. Angesichts dieser Funktion des Zivilrechts im sozialistischen Rechtssystem und seines Klassenauftrags sollten bürgerliche Konvergenzapostel westdeutscher Provenienz ihren untauglichen Versuch aufgeben, aus dem billigen Vergleich juristischer Terminologie und Rechtsformen und mit anderen Pseudoargumenten weiszumachen, es könne Gemeinsamkeiten des imperialistischen Rechts mit dem sozialistischen Recht geben. Soll das Zivilrecht die ihm im sozialistischen Rechtssystem zugewiesene Funktion verwirklichen, dann muß die Erfüllung der seinen Aufgaben dienenden Pflichten gewährleistet werden, dann muß es Pflichten- und Vertragstreue aktiv fördern, die Erfüllung zivilrechtlicher Pflichten stimulieren und das Recht auf termingemäße, qualitätsgerechte, gesetzes- und vertragsgemäße Leistung sichern. Mit anderen Worten: Inhalt und Grad der Verantwortlichkeit im Zivilrecht müssen von einem hohen Maß der Objektivierung bestimmt sein. Walter Ulbricht hat auf dem VII. Parteitag 5 Mit Recht hat daher das Plenum des Obersten Gerichts in der Richtlinie Nr. 29 zur Anwendung der §§ 112 fl. GBA vom 25. März 1970 (NJ-Beilage 2/70) die objektiv und subjektiv differenzierenden Kriterien der materiellen Verantwortlichkeit im Arbeitsrecht und der strafrechtlichen Schuld berücksichtigt. 6 vgl. Ranke, „Neues ökonomisches System und aktuelle Probleme des sozialistischen Zivilrechts“, NJ 1967 S. 201 ff.; Wünsche, „Das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus und das neue Zivilgesetzbuch der DDR“, Staat und Recht 1968, Heft 10, S. 1555 ff.; Lübchen, „Aufgaben und Gegenstand des künftigen Zivilgesetzbuchs“, NJ 1969 S. 547 ff. 346;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 346 (NJ DDR 1970, S. 346) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 346 (NJ DDR 1970, S. 346)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen gewissenhaft untersuchen, welche, wesentlichen Handlungen, Vorkommnisse und Erseheinungen - natürlich unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Erkenntnisse absehbaren Entwicklungen - auf den jeweiligen Transitstrecken auftreten können.

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