Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 335

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 335 (NJ DDR 1970, S. 335); teien für eine Mitwirkung bei der Aussöhnung der Ehegatten auswählen. Infolge der Unterschiedlichkeit der Ehesituationen und der Menschen gibt es für die Verhandlungsführung kein einheitliches Schema. Es ist aber immer notwendig, daß sich das Gericht zunächst einen Überblick über das sachbezogene Vorbringen der Parteien verschafft, ehe es sich entscheidet, ob Hinweise, Appelle, Belehrungen oder Kritiken angebracht sind. Nach dem Prinzip, daß es keine Erziehung ohne Selbsterziehung gibt, muß versucht werden, bei jeder Partei die geeignetsten Ansatzpunkte sichtbar zu machen. Um zwischen dem Gericht und den Parteien ein Vertrauensverhältnis herzustellen, ist es zweckmäßig, den Parteien erst einmal Gelegenheit zu geben, sich auszusprechen. Die Aufgabe des Vorsitzenden besteht .vor allem darin, die Aussprache immer wieder auf die Hauptfragen zu lenken, die das Wesen der ehelichen Gemeinschaft in unserer Gesellschaftsordnung, den Sinngehalt der Ehe für die Ehegatten, die Kinder und die Gesellschaft betreffen. Oftmals werden sich die Parteien durch solche Hinlenkung auf die Hauptfragen selbst darüber klar, ob sie die Gesamtsituation ihrer Ehe richtig beurteilt haben oder ob bestimmte Ereignisse, einzelne Erscheinungen im ehelichen Zusammenleben über- oder unterbewertet wurden. Die Äußerungen der Parteien sind meist sehr aufschlußreich; sie gestatten u. a. Rückschlüsse auf das Verhalten der Parteien in der Familie, auf den Grad der behaupteten Abneigung, auf die Unverträglichkeit oder UnVersöhnlichkeit der Charaktere und auf die Bewertung des Vorbringens der Parteien im allgemeinen. Zur Rechtsprechung in Scheidungsverfahren nach vorangegangener Klagabweisung Aus dem Bericht des Präsidiums an das Plenum des Bezirksgerichts Magdeburg am 15. Dezember 1969 Eine Gegenüberstellung der jährlichen Gesamtdurchschnittszahlen von Klagabweisungen im Bezirk mit der Anzahl der Scheidungen nach vorangegangener Klagabweisung über einen Zeitraum von drei Jahren ergibt, daß rund 50% der Fälle mit Klagabweisung später zu erneuter Klage und auch zur Scheidung führten. Der Zeitraum zwischen Klagabweisung und neuer Klagerhebung lag fast ausschließlich zwischen 6 Monaten Und 2 Jahren und betrug im Durchschnitt etwa 1 Jahr. Typisch für die meisten Fälle ist, daß die Zerrüttung der Ehen in der Zeit zwischen beiden Verfahren die Folge. davon war, daß die bereits zum Zeitpunkt des ersten Verfahrens getrennt lebenden Parteien diese Trennung nicht aufgaben, sondern fortdauern ließen. Damit verringerten sich die Kontakte zwischen den Parteien oder erloschen ganz. Die Parteien entfremdeten sich zunehmend voneinander und auch im Verhältnis zu den Kindern und verloren damit die inneren Bindungen zueinander. Die Entfremdung der Parteien ging fast ausschließlich mit der Fortführung außerehelicher Beziehungen eines Ehegatten einher überwiegend des Mannes , deren Lösung das vorangegangene Eheverfahren und die Klagabweisung nicht zu bewirken vermochten. Die außerehelichen Bindungen, wie gemeinsames Wohnen, Schwangerschaften und Geburten von Kindern außerhalb der Ehe und ähnliche Momente der Schaffung eines neuen Lebenskreises, beeinträchtigen stark die innere Bereitschaft der mit der Klage abgewiesenen Partei zur Rückkehr zur Familie. Diese außerehelichen Bindungen wurden in den klagabweisenden Entscheidungen noch als vorübergehende Untreue und damit verbundenes Fehlverhalten angesehen, das den Bestand der Ehe nicht tiefgreifend zerrüttet hat; in dem Antrag des anderen Ehegatten auf Klagabweisung wurde die Bereitschaft zur Verzeihung und zur Versöhnung der Eheleute erblickt. Häufig traten zwischen Klägabweisung und neuer Klagerhebung aber auch andere Momente hinzu, die zum Scheitern der Ehe führten. So hat z. B. übermäßiger Alkoholgenuß eines Ehegatten meist des Ehemannes negative Auswirkungen auf die nicht getrennt lebende Familie. Übermäßiger Alkoholgenuß und häufiger Gaststättenaufenthalt sind in vielen Fällen eine Folge unbefriedigenden ehelichen Zusammenlebens und Ausdruck der Flucht aus der Ehe, die tiefere Ursachen hat. Den Gerichten bereitet es meistens Schwierigkeiten, in den Eheverfahren, denen eine Klagabweisung vorausging, die Ursachen des Ehekonflikts, deren Auswirkungen und die konfliktbegünstigenden Bedingungen herauszufinden. Das Gericht muß zur Beurteilung des Sinngehalts oder des Sinnverlusts einer Ehe feststellen, ob es sich im konkreten Fall um objektive oder um subjektive Faktoren handelt, mit denen die klagende Partei oder beide Parteien die Zerrüttung der Ehe begründen. Objektive Faktoren können sowohl persönlichkeitsbedingte Gegensätze und Gegebenheiten, wie psychische und physische Erkrankungen, als auch .gesellschaftsbedingte Widersprüche, wie Wohnungsprobleme und Getrenntwohnen, sein. Wenn diese Gründe vorliegen und nicht alsbald überwindbar sind, scheitert oftmals der Wille eines oder beider Partner, sich auszusöhnen, ohne daß deswegen ein Vorwurf erhoben werden könnte. Führen derartige Ursachen dann zu Erscheinungsformen ehelichen Fehlverhaltens, z. B. in Form ständiger Streitigkeiten, übermäßigen Alkoholgenusses oder außerehelicher Beziehungen, so sind letztere meist nicht Ursache, sondern Bedingung oder Anlaß für das Wirksamwerden der genannten Ursachen, auf denen die Zerrüttung beruht. Eine Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in solche Ehescheidungsverfahren mit dem Ziel der erzieherischen Einflußnahme auf die Parteien ist in den meisten Fällen nicht erfolgversprechend. Dagegen sind die subjektiven, im Verhalten der Parteien begründeten Ursachen mitunter Ausdruck .überholter Denk- und Lebensgewohnheiten und wenig ausgeprägten Verantwortungsbewußtseins gegenüber Ehe und Familie. Durch sie kommt es dann zu solchen ehezerrüttenden Verhaltensweisen wie Alkoholmißbrauch, Mißachtung der Persönlichkeit und Gleichberechtigung des anderen, Tätlichkeiten, eheliche Untreue, Einwirkung durch Dritte u. a. Einem äußerlich gleichartigen Verhalten eines Ehegatten oder beider Parteien kann also in verschiedenen Verfahren durchaus unterschiedliche Bedeutung beizumessen sein. Dies ist sowohl für die Beürteilung der Ehe als auch für die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte bzw. staatlicher Organe wesentlich. Umfang und Methoden der Beweisaufnahme im neuen Eheverfahren hängen vom konkreten Fall ab. Es ist richtig, sich nicht auf die Untersuchung der Entwicklung der Ehe seit der Klagabweisung zu beschränken, sondern die Ehesituation insgesamt zu prüfen, wobei hauptsächlich auf die Ursachen für das weitere Auseinanderleben der Ehegatten nach der Klagabweisung einzugehen ist. Dabei stellen sich oftmals Sachverhaltsfeststellungen und daran geknüpfte rechtliche Einschätzungen anders dar als im Vorverfahren. Beispielsweise werden nunmehr zunächst bestritten gebliebene außereheliche Beziehungen zugestanden, und in eini- 335;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 335 (NJ DDR 1970, S. 335) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 335 (NJ DDR 1970, S. 335)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des sozialistischen Staaten. Jedem Dienstfunktionär und jedem Untersuchungsführer obliegt eine hohe Verantwortung bei der Handhabung der ihnen übertragegen Befugnisse und staatlichen Machtmittel. Dabei ist stets zu beachten, daß beim Erhalten und Reproduzie ren der insbesondere vom Kapitalismus überkommenen Rudimente in einer komplizierten Dialektik die vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Wirkungen, innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden als auch die Einwirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems unter dem Aspekt ihres Charakters, ihrer sich ändernden Rolle und Bedeutung für den einzelnen Bürger der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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