Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 335

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 335 (NJ DDR 1970, S. 335); teien für eine Mitwirkung bei der Aussöhnung der Ehegatten auswählen. Infolge der Unterschiedlichkeit der Ehesituationen und der Menschen gibt es für die Verhandlungsführung kein einheitliches Schema. Es ist aber immer notwendig, daß sich das Gericht zunächst einen Überblick über das sachbezogene Vorbringen der Parteien verschafft, ehe es sich entscheidet, ob Hinweise, Appelle, Belehrungen oder Kritiken angebracht sind. Nach dem Prinzip, daß es keine Erziehung ohne Selbsterziehung gibt, muß versucht werden, bei jeder Partei die geeignetsten Ansatzpunkte sichtbar zu machen. Um zwischen dem Gericht und den Parteien ein Vertrauensverhältnis herzustellen, ist es zweckmäßig, den Parteien erst einmal Gelegenheit zu geben, sich auszusprechen. Die Aufgabe des Vorsitzenden besteht .vor allem darin, die Aussprache immer wieder auf die Hauptfragen zu lenken, die das Wesen der ehelichen Gemeinschaft in unserer Gesellschaftsordnung, den Sinngehalt der Ehe für die Ehegatten, die Kinder und die Gesellschaft betreffen. Oftmals werden sich die Parteien durch solche Hinlenkung auf die Hauptfragen selbst darüber klar, ob sie die Gesamtsituation ihrer Ehe richtig beurteilt haben oder ob bestimmte Ereignisse, einzelne Erscheinungen im ehelichen Zusammenleben über- oder unterbewertet wurden. Die Äußerungen der Parteien sind meist sehr aufschlußreich; sie gestatten u. a. Rückschlüsse auf das Verhalten der Parteien in der Familie, auf den Grad der behaupteten Abneigung, auf die Unverträglichkeit oder UnVersöhnlichkeit der Charaktere und auf die Bewertung des Vorbringens der Parteien im allgemeinen. Zur Rechtsprechung in Scheidungsverfahren nach vorangegangener Klagabweisung Aus dem Bericht des Präsidiums an das Plenum des Bezirksgerichts Magdeburg am 15. Dezember 1969 Eine Gegenüberstellung der jährlichen Gesamtdurchschnittszahlen von Klagabweisungen im Bezirk mit der Anzahl der Scheidungen nach vorangegangener Klagabweisung über einen Zeitraum von drei Jahren ergibt, daß rund 50% der Fälle mit Klagabweisung später zu erneuter Klage und auch zur Scheidung führten. Der Zeitraum zwischen Klagabweisung und neuer Klagerhebung lag fast ausschließlich zwischen 6 Monaten Und 2 Jahren und betrug im Durchschnitt etwa 1 Jahr. Typisch für die meisten Fälle ist, daß die Zerrüttung der Ehen in der Zeit zwischen beiden Verfahren die Folge. davon war, daß die bereits zum Zeitpunkt des ersten Verfahrens getrennt lebenden Parteien diese Trennung nicht aufgaben, sondern fortdauern ließen. Damit verringerten sich die Kontakte zwischen den Parteien oder erloschen ganz. Die Parteien entfremdeten sich zunehmend voneinander und auch im Verhältnis zu den Kindern und verloren damit die inneren Bindungen zueinander. Die Entfremdung der Parteien ging fast ausschließlich mit der Fortführung außerehelicher Beziehungen eines Ehegatten einher überwiegend des Mannes , deren Lösung das vorangegangene Eheverfahren und die Klagabweisung nicht zu bewirken vermochten. Die außerehelichen Bindungen, wie gemeinsames Wohnen, Schwangerschaften und Geburten von Kindern außerhalb der Ehe und ähnliche Momente der Schaffung eines neuen Lebenskreises, beeinträchtigen stark die innere Bereitschaft der mit der Klage abgewiesenen Partei zur Rückkehr zur Familie. Diese außerehelichen Bindungen wurden in den klagabweisenden Entscheidungen noch als vorübergehende Untreue und damit verbundenes Fehlverhalten angesehen, das den Bestand der Ehe nicht tiefgreifend zerrüttet hat; in dem Antrag des anderen Ehegatten auf Klagabweisung wurde die Bereitschaft zur Verzeihung und zur Versöhnung der Eheleute erblickt. Häufig traten zwischen Klägabweisung und neuer Klagerhebung aber auch andere Momente hinzu, die zum Scheitern der Ehe führten. So hat z. B. übermäßiger Alkoholgenuß eines Ehegatten meist des Ehemannes negative Auswirkungen auf die nicht getrennt lebende Familie. Übermäßiger Alkoholgenuß und häufiger Gaststättenaufenthalt sind in vielen Fällen eine Folge unbefriedigenden ehelichen Zusammenlebens und Ausdruck der Flucht aus der Ehe, die tiefere Ursachen hat. Den Gerichten bereitet es meistens Schwierigkeiten, in den Eheverfahren, denen eine Klagabweisung vorausging, die Ursachen des Ehekonflikts, deren Auswirkungen und die konfliktbegünstigenden Bedingungen herauszufinden. Das Gericht muß zur Beurteilung des Sinngehalts oder des Sinnverlusts einer Ehe feststellen, ob es sich im konkreten Fall um objektive oder um subjektive Faktoren handelt, mit denen die klagende Partei oder beide Parteien die Zerrüttung der Ehe begründen. Objektive Faktoren können sowohl persönlichkeitsbedingte Gegensätze und Gegebenheiten, wie psychische und physische Erkrankungen, als auch .gesellschaftsbedingte Widersprüche, wie Wohnungsprobleme und Getrenntwohnen, sein. Wenn diese Gründe vorliegen und nicht alsbald überwindbar sind, scheitert oftmals der Wille eines oder beider Partner, sich auszusöhnen, ohne daß deswegen ein Vorwurf erhoben werden könnte. Führen derartige Ursachen dann zu Erscheinungsformen ehelichen Fehlverhaltens, z. B. in Form ständiger Streitigkeiten, übermäßigen Alkoholgenusses oder außerehelicher Beziehungen, so sind letztere meist nicht Ursache, sondern Bedingung oder Anlaß für das Wirksamwerden der genannten Ursachen, auf denen die Zerrüttung beruht. Eine Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in solche Ehescheidungsverfahren mit dem Ziel der erzieherischen Einflußnahme auf die Parteien ist in den meisten Fällen nicht erfolgversprechend. Dagegen sind die subjektiven, im Verhalten der Parteien begründeten Ursachen mitunter Ausdruck .überholter Denk- und Lebensgewohnheiten und wenig ausgeprägten Verantwortungsbewußtseins gegenüber Ehe und Familie. Durch sie kommt es dann zu solchen ehezerrüttenden Verhaltensweisen wie Alkoholmißbrauch, Mißachtung der Persönlichkeit und Gleichberechtigung des anderen, Tätlichkeiten, eheliche Untreue, Einwirkung durch Dritte u. a. Einem äußerlich gleichartigen Verhalten eines Ehegatten oder beider Parteien kann also in verschiedenen Verfahren durchaus unterschiedliche Bedeutung beizumessen sein. Dies ist sowohl für die Beürteilung der Ehe als auch für die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte bzw. staatlicher Organe wesentlich. Umfang und Methoden der Beweisaufnahme im neuen Eheverfahren hängen vom konkreten Fall ab. Es ist richtig, sich nicht auf die Untersuchung der Entwicklung der Ehe seit der Klagabweisung zu beschränken, sondern die Ehesituation insgesamt zu prüfen, wobei hauptsächlich auf die Ursachen für das weitere Auseinanderleben der Ehegatten nach der Klagabweisung einzugehen ist. Dabei stellen sich oftmals Sachverhaltsfeststellungen und daran geknüpfte rechtliche Einschätzungen anders dar als im Vorverfahren. Beispielsweise werden nunmehr zunächst bestritten gebliebene außereheliche Beziehungen zugestanden, und in eini- 335;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 335 (NJ DDR 1970, S. 335) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 335 (NJ DDR 1970, S. 335)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung untersteht dem Leiter der Abteilung. In Abwesenheit des Leiters der Abteilung trägt er die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie auf den. vorgesehenen Fahrtrouten das befohlene Ziel des Transportes zu führen und während der Zeitdauer des Transportes umfassend zu sichern. Transporte Inhaftierter verlangen ein hohes Maß an politisch und tsohekistisoh klugem Handeln, flexiblem Reagieren und konsequentem Durchsetzen der Sicherheitsanforderungen verlangen. Die allseitig Sicherung der Inhaftierten hat dabei Vorrang und ist unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach. dfempecatiensgebiet i. voigoug und -nenbezogin durchzuführen.

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