Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 325

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 325 (NJ DDR 1970, S. 325);  des in Nachlaßsachen anzuwendenden Erbrechts (Art, 43 bis 55). Die einzelnen Normen stimmen weitgehend mit den in anderen Rechtshilfeverträgen enthaltenen Kollisionsnormen überein. Zu erwähnen ist, daß sich die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung gemäß Art. 28 Abs. 1 nach dem Heimatrecht der künftigen Ehegatten richten. Ist der eine der Ehaschließenden Staatsbürger des einen und der andere Staatsbürger des anderen Vertragspartners, so sind bei der Eheschließung die materiell-rechtlichen Bestimmungen beider Rechtsordnungen zu berücksichtigen. Eine solche Regelung winde bisher nur in den Rechtshilfeverträgen mit der Sozialistischen Republik Rumänien4 und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien5 getroffen. Hervorgehoben sei ferner, daß der Rechtshilfevertrag mit der Mongolischen Volksrepublik hinsichtlich des für Nachlaßsachen maßgeblichen Rechts zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen unterscheidet (Art. 44). Das Erbrecht hinsichtlich des beweglichen Vermögens richtet sich nach dem Recht des- Vertragspartners, dessen Angehöriger der Erblasser zur Zeit des Todes war, während sich das Erbrecht hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragspartners richtet, auf dessen Territorium sich das Vermögen befindet. Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen Die Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen sind für den zwischenstaatlichen Rechtsverkehr außerordentlich bedeutsam, da durch sie die volle Durchsetzbarkeit des Schutzes der Rechte und Interessen der Bürger der Vertragspartner garantiert ist. Für die von der DDR mit anderen Staaten abgeschlossenen Rechtshilfeverträge ist die Vielzahl der der Anerkennung und Vollstreckung unterliegenden Entscheidungen charakteristisch. Der Vertrag mit der Mongolischen Volksrepublik zählt im Teil VI'die der Anerkennung und Vollstreckung unterliegenden Entscheidungen auf und regelt im einzelnen die entsprechenden Voraussetzungen, das Verfahren sowie den zeitlichen Geltungsbereich dieser Normen. Dabei wird ebenso wie in den übrigen Rechtshilfeverträgen zwischen Entscheidungen über vermögensrechtliche Ansprüche und Entscheidungen, die den Personenstand der Bürger betreffen, unterschieden. Der. Anerkennung und Vollstreckung unterliegen Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Familiensachen und gerichtliche Vergleiche in diesen Sachen über vermögensrechtliche Ansprüche sowie Urteile dn Strafsachen über Schadenersatzansprüche (Art. 56), Kostenentscheidungen der Gerichte (Art. 64), Entscheidungen der Schiedsgerichte (einschließlich Vergleiche) in Wirtschafts- bzw. Handelsstreitigkeiten (Art. 56), Entscheidungen in Nachlaßsachen (Art. 56), Urkunden, die eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung enthalten und vor den zuständigen Vor-mundschaftsorganen errichtet worden sind (Art. 59). Nach Art. 63 sind Entscheidungen über vermögensrechtliche Ansprüche auf dem Territorium des anderen Partners nur dann durchsetzbar, wenn sie nach In- 4 VgL Art. 22 Abs. 3 des Vertrags zwischen der DDR und der Rumänischen Volksrepublik über die Rechtshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen vom 15. Juli 1958 (GBl. I S. 741). 5 VgL Art. 31 Abs. l des Vertrags mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. Auszeichnungen Anläßlich des 25. Jahrestages der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus erhielt Horst Heintze, Mitglied des Präsidiums und Sekretär des FDGB-Bundesvorstandes, in Anerkennung hervorragender Verdienste bei der Entwicklung des Sozialismus und bei der Festigung und Stärkung der DDR den Orden „Banner der Arbeit". In Anerkennung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurden Kurt Krautter, Richter am Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte, Oberstleutnant (JD) Hans Ziller, Stellvertreter des Leiters des Militärobergerichts Berlin, mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber ausgezeichnet. krafttreten des Vertrags rechtskräftig und vollstreckbar geworden sind. Für die Wirksamkeit von Personenstandsentscheidungen ist dagegen eine zeitliche Begrenzung nicht vorgesehen. Auslieferung Teil VII des Vertrags regelt die Voraussetzungen für die Auslieferung von Personen zum Zwecke der Durchführung eines Strafverfahrens oder zum Zwecke des Vollzugs einer Strafe (Art. 74), die Übernahme der Strafverfolgung gegen eigene Bürger, die auf dem Territorium des anderen Vertragspartners eine Straftat begangen haben (Art. 71), und die Durchleitung solcher Personen, die von einem der Vertragspartner an einen dritten Staat ausgeliefert werden (Art. 91). In allen Fällen besteht für die Vertragspartner eine Verpflichtung zur Auslieferung, zur Übernahme der Strafverfolgung bzw. zum Transit einer auszuliefemden Person dann, wenn eine Auslieferungsstraftat vorliegt, d. h. wenn die von der auszuliefernden Person begangene Handlung nach den Strafgesetzen beider Vertragspartner mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist (Art. 74). Das Verfahren für die Behandlung eingehender und ausgehender Ersuchen in Auslieferungssachen bzw. bei Übernahme einer Strafverfolgung ist in den Art. 78 ff. festgelegt. Nach Art. 78 sind Ersuchen in Sachen der Auslieferung und der Übernahme der Strafverfolgung jeweils über die Generalstaatsanwälte der Vertragspartner zu leiten. Die übrigen Normen stimmen inhaltlich weitgehend mit denen der anderen von der DDR abgeschlossenen Rechtshilfeverträge überein. So enthält auch dieser Vertrag die Verpflichtung für die Rechtspflegeorgane (Gericht bzw. Staatsanwaltschaft) des ersuchenden Vertragspartners, den anderen Vertragspartner vom Ausgang des Strafverfahrens zu informieren bzw. bei Verurteilungen ein rechtskräftiges Urteil zu übersenden (Art. 87). Über Verurteilungen von Bürgern des anderen Vertragspartners, die nicht ausgeliefert wurden, unterrichten sich die Vertragspartner zu Beginn eines jeden Jahres auf diplomatischem Wege (Art. 72). Der Reehtshilfevertrag mit der Vereinigten Arabischen Republik In der Präambel dieses Vertrags wird unmißverständlich die mit dem Vertragsabschluß verfolgte Absicht der beiden Partner zum Ausdruck gebracht, die vielfältige freundschaftliche Zusammenarbeit beider Länder auch 325;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Fahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweis- mittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise des Bekanntwerdens des Kandidaten und andere, für die Gewährleistung der, Konspiration und Geheimhaltung wesentliche Gesichtspunkte, die in der künftigen inoffiziellen Zusammenarbeit besonders zu beachtenden Faktoren, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom über die Durchführung der Untersuchungshaft j: Untersuchungshaftvollzugsordnung - einschließlich ihrer bisherigen Änderungen. Außerdem enthalten das Vierseitige Abkommen über Westberlin.

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