Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 325

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 325 (NJ DDR 1970, S. 325);  des in Nachlaßsachen anzuwendenden Erbrechts (Art, 43 bis 55). Die einzelnen Normen stimmen weitgehend mit den in anderen Rechtshilfeverträgen enthaltenen Kollisionsnormen überein. Zu erwähnen ist, daß sich die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung gemäß Art. 28 Abs. 1 nach dem Heimatrecht der künftigen Ehegatten richten. Ist der eine der Ehaschließenden Staatsbürger des einen und der andere Staatsbürger des anderen Vertragspartners, so sind bei der Eheschließung die materiell-rechtlichen Bestimmungen beider Rechtsordnungen zu berücksichtigen. Eine solche Regelung winde bisher nur in den Rechtshilfeverträgen mit der Sozialistischen Republik Rumänien4 und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien5 getroffen. Hervorgehoben sei ferner, daß der Rechtshilfevertrag mit der Mongolischen Volksrepublik hinsichtlich des für Nachlaßsachen maßgeblichen Rechts zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen unterscheidet (Art. 44). Das Erbrecht hinsichtlich des beweglichen Vermögens richtet sich nach dem Recht des- Vertragspartners, dessen Angehöriger der Erblasser zur Zeit des Todes war, während sich das Erbrecht hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragspartners richtet, auf dessen Territorium sich das Vermögen befindet. Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen Die Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen sind für den zwischenstaatlichen Rechtsverkehr außerordentlich bedeutsam, da durch sie die volle Durchsetzbarkeit des Schutzes der Rechte und Interessen der Bürger der Vertragspartner garantiert ist. Für die von der DDR mit anderen Staaten abgeschlossenen Rechtshilfeverträge ist die Vielzahl der der Anerkennung und Vollstreckung unterliegenden Entscheidungen charakteristisch. Der Vertrag mit der Mongolischen Volksrepublik zählt im Teil VI'die der Anerkennung und Vollstreckung unterliegenden Entscheidungen auf und regelt im einzelnen die entsprechenden Voraussetzungen, das Verfahren sowie den zeitlichen Geltungsbereich dieser Normen. Dabei wird ebenso wie in den übrigen Rechtshilfeverträgen zwischen Entscheidungen über vermögensrechtliche Ansprüche und Entscheidungen, die den Personenstand der Bürger betreffen, unterschieden. Der. Anerkennung und Vollstreckung unterliegen Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Familiensachen und gerichtliche Vergleiche in diesen Sachen über vermögensrechtliche Ansprüche sowie Urteile dn Strafsachen über Schadenersatzansprüche (Art. 56), Kostenentscheidungen der Gerichte (Art. 64), Entscheidungen der Schiedsgerichte (einschließlich Vergleiche) in Wirtschafts- bzw. Handelsstreitigkeiten (Art. 56), Entscheidungen in Nachlaßsachen (Art. 56), Urkunden, die eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung enthalten und vor den zuständigen Vor-mundschaftsorganen errichtet worden sind (Art. 59). Nach Art. 63 sind Entscheidungen über vermögensrechtliche Ansprüche auf dem Territorium des anderen Partners nur dann durchsetzbar, wenn sie nach In- 4 VgL Art. 22 Abs. 3 des Vertrags zwischen der DDR und der Rumänischen Volksrepublik über die Rechtshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen vom 15. Juli 1958 (GBl. I S. 741). 5 VgL Art. 31 Abs. l des Vertrags mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. Auszeichnungen Anläßlich des 25. Jahrestages der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus erhielt Horst Heintze, Mitglied des Präsidiums und Sekretär des FDGB-Bundesvorstandes, in Anerkennung hervorragender Verdienste bei der Entwicklung des Sozialismus und bei der Festigung und Stärkung der DDR den Orden „Banner der Arbeit". In Anerkennung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurden Kurt Krautter, Richter am Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte, Oberstleutnant (JD) Hans Ziller, Stellvertreter des Leiters des Militärobergerichts Berlin, mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber ausgezeichnet. krafttreten des Vertrags rechtskräftig und vollstreckbar geworden sind. Für die Wirksamkeit von Personenstandsentscheidungen ist dagegen eine zeitliche Begrenzung nicht vorgesehen. Auslieferung Teil VII des Vertrags regelt die Voraussetzungen für die Auslieferung von Personen zum Zwecke der Durchführung eines Strafverfahrens oder zum Zwecke des Vollzugs einer Strafe (Art. 74), die Übernahme der Strafverfolgung gegen eigene Bürger, die auf dem Territorium des anderen Vertragspartners eine Straftat begangen haben (Art. 71), und die Durchleitung solcher Personen, die von einem der Vertragspartner an einen dritten Staat ausgeliefert werden (Art. 91). In allen Fällen besteht für die Vertragspartner eine Verpflichtung zur Auslieferung, zur Übernahme der Strafverfolgung bzw. zum Transit einer auszuliefemden Person dann, wenn eine Auslieferungsstraftat vorliegt, d. h. wenn die von der auszuliefernden Person begangene Handlung nach den Strafgesetzen beider Vertragspartner mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist (Art. 74). Das Verfahren für die Behandlung eingehender und ausgehender Ersuchen in Auslieferungssachen bzw. bei Übernahme einer Strafverfolgung ist in den Art. 78 ff. festgelegt. Nach Art. 78 sind Ersuchen in Sachen der Auslieferung und der Übernahme der Strafverfolgung jeweils über die Generalstaatsanwälte der Vertragspartner zu leiten. Die übrigen Normen stimmen inhaltlich weitgehend mit denen der anderen von der DDR abgeschlossenen Rechtshilfeverträge überein. So enthält auch dieser Vertrag die Verpflichtung für die Rechtspflegeorgane (Gericht bzw. Staatsanwaltschaft) des ersuchenden Vertragspartners, den anderen Vertragspartner vom Ausgang des Strafverfahrens zu informieren bzw. bei Verurteilungen ein rechtskräftiges Urteil zu übersenden (Art. 87). Über Verurteilungen von Bürgern des anderen Vertragspartners, die nicht ausgeliefert wurden, unterrichten sich die Vertragspartner zu Beginn eines jeden Jahres auf diplomatischem Wege (Art. 72). Der Reehtshilfevertrag mit der Vereinigten Arabischen Republik In der Präambel dieses Vertrags wird unmißverständlich die mit dem Vertragsabschluß verfolgte Absicht der beiden Partner zum Ausdruck gebracht, die vielfältige freundschaftliche Zusammenarbeit beider Länder auch 325;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 325 (NJ DDR 1970, S. 325) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 325 (NJ DDR 1970, S. 325)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X