Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 32

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 32 (NJ DDR 1970, S. 32); Aus den Gründen : Nach § 31 FGB kann bei Unterhaltsbedürftigkeit des geschiedenen Ehegatten die Fortdauer der Unterhaltszahlung angeordnet werden, wenn sie dem Unterhaltsverpflichteten zuzumuten ist und die Klage spätestens sechs Monate nach Ablauf der Frist, für die der Unterhalt zugesprochen war, erhoben wurde. Da die mit Urteil vom 16. Januar 1963 für die Dauer eines Jahres ausgesprochene Unterhaltsverpflichtung Anfang 1964 endete und der Verklagte danach bis Ende Dezember 1966 freiwillig Unterhalt zahlte, war zunächst zu prüfen, ob mit Rücksicht auf die genannte Frist im vorliegenden. Falle § 31 FGB Anwendung finden kann. Diese Frage wurde vom Kreisgericht zu Recht bejaht. Für die Anwendbarkeit des § 31 FGB ist zwar unabdingbare Voraussetzung, daß eine Unterhaltsverpflichtung nach §29 FGB durch Urteil oder gerichtlichen Vergleich festgestellt worden ist. Geht aber einer Klage auf Fortdauer der Unterhaltszahlung bereits eine § 31 FGB entsprechende Verpflichtung voraus, so kann es nicht darauf ankommen, ob diese auf gerichtlicher Festlegung oder auf außergerichtlicher Vereinbarung beruht. Ist der letztere Fall gegeben, ohne daß eine bestimmte Zeit für die Dauer der Unterhaltsleistungen abgesprochen wurde, so beginnt die 6-Monate-Frist des § 31 FGB erst zu laufen, wenn der Unterhaltsverpflichtete die außergerichtliche Vereinbarung einseitig aufhebt, indem er seine Zahlungen entweder teilweise oder ganz einstellt. Eine andere Rechtsauffassung zu § 31 FGB im Zusammenhang mit einer außergerichtlichen Vereinbarung über Unterhaltsleistungen würde den Prinzipien der sozialistischen Rechtspflege widersprechen. Besonders im Rechtspflegeerlaß wurde der Grundsatz betont, daß die Bürger zur freiwilligen Einhaltung ihrer Pflichten zu erziehen sind. Würde bei der Anwendung des § 31 FGB in jedem Falle eine gerichtliche Entscheidung gefordert, so würde dadurch die Durchsetzung des Prinzips der freiwilligen Einhaltung von Pflichten seitens der Bürger gehemmt. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist die Wahrung der Rechte und Interessen der Bürger (§ 2 GVG). Dazu gehört auch, ihnen unnötige Kosten zu ersparen. Die von der Klägerin vertretene Meinung, einer Klage ihrerseits hätte es infolge der freiwilligen Zahlungen durch den Verklagten am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis gefehlt, ist nicht zutreffend. Dem steht § 258 ZPO entgegen. Sie hätte aber gemäß § 93 ZPO mit den Kosten des Verfahrens belastet werden müssen. Hätte dagegen der Verklagte seine Unterhaltsleistungen mit Ablauf der im Urteil ausgesprochenen Verpflichtungen eingestellt, obwohl die Voraussetzungen für eine Weiterzahlung Vorlagen, hätte er die Prozeßkosten tragen müssen. Im vorliegenden Falle betonte der Verklagte ausdrücklich, die außergerichtliche Vereinbarung über die Unterhaltszahlungen nur eingegangen zu sein, um sich neue Prozeßkosten zü ersparen. Daraus wird ersichtlich, daß die Verneinung der Anwendung des § 31 FGB bei freiwilliger Weiterzahlung des Unterhalts den praktischen Bedürfnissen und Interessen der Parteien entgegenstehen würde. Der Auffassung des Senats steht auch nicht entgegen, daß zur wirksamen Festlegung von Unterhaltsverpflichtungen im Anschluß an eine Ehescheidung die gerichtliche Mitwirkung unerläßlich ist (§§ 29 Abs. 3, 30 Abs. 3 FGB), weil eine freiwillige Weiterzahlung von Unterhalt keinen Einfluß mehr auf die Haltung der Parteien im Eherechtsstreit ausüben kann. Es stehen also der Wirksamkeit außergerichtlicher Vereinbarungen über die Weiterzahlung von Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten keinerlei Interessen entgegen. Inhalt Seite Grußadressen des Zentralkomitees der SED zum 20. Jahrestag der Gründung des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR 1 Prof. Dr. habil. Peter-Berd Schulz: Zur Dialektik von Basis und Oberbau ihre Bedeutung für die weltanschauliche Orientierung der Staatsund Rechtspraxis 2 Komplexe Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in territorialen Bereichen (Bericht des Ver-fassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer der DDR) 9 Hans Li s c h k e / Dr. Helmut Ke i I / Dr. Dietmar Seidel/Harry Dettenborn: Zum Gruppenbegriff im StGB und zu seiner Anwendung in speziellen Tatbeständen 15 Dr. habil. Ulrich D ä h n : Inhaltliche und methodische Probleme der Strafzumessung . . 22 Nachrichten Nachruf für Prof. Dr. habil. Otmar Spitzner 11 Informationen 26 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: 1. Zum Inhalt der Beweisaufnahme in Verfahren wegen Verkürzung von Steuern pp., insb. zur Feststellung des Umfangs der Steuerverkürzung. 2. Zur Beweiskraft eines in der Hauptverhandlung widerrufenen Geständnisses. 3. Zur Beurteilung einer mehrfach begangenen Steuer- verkürzung nach §176 StGB, insb. hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals „erheblicher Schaden“ 27 Oberstes Gericht: 1. Zur Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in die Verhandlung über den Widerruf einer Strafaussetzung auf Bewährung. 2. Zur Anordnung des Vollzugs der Freiheitsstrafe bei hartnäckig undiszipliniertem Verhalten 29 Familien recht Oberstes Gericht: Einheitliche Grundlagen der Unterhaltsbemessung, wenn im Scheidungsverfahren gleichzeitig Unterhalt für den Ehegatten und für die Kinder festzusetzen ist 30 BG Karl-Marx-Stadt: Zur Zulässigkeit einer Klage auf Fortdauer der Unterhaltszahlung nach Ablauf der Frist des § 31 FGB 31 Berichtigung Durch ein Versehen beginnt bei dem in NJ 1969, Heft 24, S. 775, veröffentlichten Beitrag von Hanschmann der vorletzte Absatz der rechten Spalte mit einer falschen Zelle. Der Absatz muß folgendermaßen beginnen: Zu Punkt J: Erhebliche Probleme 32;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 32 (NJ DDR 1970, S. 32) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 32 (NJ DDR 1970, S. 32)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten zum Einsatz gelangenden Kräfte Anforderungen an die Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen unter Beachtung spezifischer Erfordernisse Zusammenwirkens mit der Aufgaben und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen zuständigen staatlichen Organen - die Ursachen und begünstigenden Bedingungen aufzudecken. Mit unseren spezifischen Mitteln und Möglichkeiten müssen wir dafür Sorge tragen, daß die begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Untergrundtätigkeit zu beachtende Straftaten Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit wurden gegen Wirtschaftsfunktionäre Ermittlungsverfahren wegen Bestechung Nachteil sozialistischen Eigentums eingeleitet, da sie sich zur Bevorteilung kapitalistischer Firmen von diesen korrumpieren ließen.

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