Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 32

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 32 (NJ DDR 1970, S. 32); Aus den Gründen : Nach § 31 FGB kann bei Unterhaltsbedürftigkeit des geschiedenen Ehegatten die Fortdauer der Unterhaltszahlung angeordnet werden, wenn sie dem Unterhaltsverpflichteten zuzumuten ist und die Klage spätestens sechs Monate nach Ablauf der Frist, für die der Unterhalt zugesprochen war, erhoben wurde. Da die mit Urteil vom 16. Januar 1963 für die Dauer eines Jahres ausgesprochene Unterhaltsverpflichtung Anfang 1964 endete und der Verklagte danach bis Ende Dezember 1966 freiwillig Unterhalt zahlte, war zunächst zu prüfen, ob mit Rücksicht auf die genannte Frist im vorliegenden. Falle § 31 FGB Anwendung finden kann. Diese Frage wurde vom Kreisgericht zu Recht bejaht. Für die Anwendbarkeit des § 31 FGB ist zwar unabdingbare Voraussetzung, daß eine Unterhaltsverpflichtung nach §29 FGB durch Urteil oder gerichtlichen Vergleich festgestellt worden ist. Geht aber einer Klage auf Fortdauer der Unterhaltszahlung bereits eine § 31 FGB entsprechende Verpflichtung voraus, so kann es nicht darauf ankommen, ob diese auf gerichtlicher Festlegung oder auf außergerichtlicher Vereinbarung beruht. Ist der letztere Fall gegeben, ohne daß eine bestimmte Zeit für die Dauer der Unterhaltsleistungen abgesprochen wurde, so beginnt die 6-Monate-Frist des § 31 FGB erst zu laufen, wenn der Unterhaltsverpflichtete die außergerichtliche Vereinbarung einseitig aufhebt, indem er seine Zahlungen entweder teilweise oder ganz einstellt. Eine andere Rechtsauffassung zu § 31 FGB im Zusammenhang mit einer außergerichtlichen Vereinbarung über Unterhaltsleistungen würde den Prinzipien der sozialistischen Rechtspflege widersprechen. Besonders im Rechtspflegeerlaß wurde der Grundsatz betont, daß die Bürger zur freiwilligen Einhaltung ihrer Pflichten zu erziehen sind. Würde bei der Anwendung des § 31 FGB in jedem Falle eine gerichtliche Entscheidung gefordert, so würde dadurch die Durchsetzung des Prinzips der freiwilligen Einhaltung von Pflichten seitens der Bürger gehemmt. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist die Wahrung der Rechte und Interessen der Bürger (§ 2 GVG). Dazu gehört auch, ihnen unnötige Kosten zu ersparen. Die von der Klägerin vertretene Meinung, einer Klage ihrerseits hätte es infolge der freiwilligen Zahlungen durch den Verklagten am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis gefehlt, ist nicht zutreffend. Dem steht § 258 ZPO entgegen. Sie hätte aber gemäß § 93 ZPO mit den Kosten des Verfahrens belastet werden müssen. Hätte dagegen der Verklagte seine Unterhaltsleistungen mit Ablauf der im Urteil ausgesprochenen Verpflichtungen eingestellt, obwohl die Voraussetzungen für eine Weiterzahlung Vorlagen, hätte er die Prozeßkosten tragen müssen. Im vorliegenden Falle betonte der Verklagte ausdrücklich, die außergerichtliche Vereinbarung über die Unterhaltszahlungen nur eingegangen zu sein, um sich neue Prozeßkosten zü ersparen. Daraus wird ersichtlich, daß die Verneinung der Anwendung des § 31 FGB bei freiwilliger Weiterzahlung des Unterhalts den praktischen Bedürfnissen und Interessen der Parteien entgegenstehen würde. Der Auffassung des Senats steht auch nicht entgegen, daß zur wirksamen Festlegung von Unterhaltsverpflichtungen im Anschluß an eine Ehescheidung die gerichtliche Mitwirkung unerläßlich ist (§§ 29 Abs. 3, 30 Abs. 3 FGB), weil eine freiwillige Weiterzahlung von Unterhalt keinen Einfluß mehr auf die Haltung der Parteien im Eherechtsstreit ausüben kann. Es stehen also der Wirksamkeit außergerichtlicher Vereinbarungen über die Weiterzahlung von Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten keinerlei Interessen entgegen. Inhalt Seite Grußadressen des Zentralkomitees der SED zum 20. Jahrestag der Gründung des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR 1 Prof. Dr. habil. Peter-Berd Schulz: Zur Dialektik von Basis und Oberbau ihre Bedeutung für die weltanschauliche Orientierung der Staatsund Rechtspraxis 2 Komplexe Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in territorialen Bereichen (Bericht des Ver-fassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer der DDR) 9 Hans Li s c h k e / Dr. Helmut Ke i I / Dr. Dietmar Seidel/Harry Dettenborn: Zum Gruppenbegriff im StGB und zu seiner Anwendung in speziellen Tatbeständen 15 Dr. habil. Ulrich D ä h n : Inhaltliche und methodische Probleme der Strafzumessung . . 22 Nachrichten Nachruf für Prof. Dr. habil. Otmar Spitzner 11 Informationen 26 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: 1. Zum Inhalt der Beweisaufnahme in Verfahren wegen Verkürzung von Steuern pp., insb. zur Feststellung des Umfangs der Steuerverkürzung. 2. Zur Beweiskraft eines in der Hauptverhandlung widerrufenen Geständnisses. 3. Zur Beurteilung einer mehrfach begangenen Steuer- verkürzung nach §176 StGB, insb. hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals „erheblicher Schaden“ 27 Oberstes Gericht: 1. Zur Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in die Verhandlung über den Widerruf einer Strafaussetzung auf Bewährung. 2. Zur Anordnung des Vollzugs der Freiheitsstrafe bei hartnäckig undiszipliniertem Verhalten 29 Familien recht Oberstes Gericht: Einheitliche Grundlagen der Unterhaltsbemessung, wenn im Scheidungsverfahren gleichzeitig Unterhalt für den Ehegatten und für die Kinder festzusetzen ist 30 BG Karl-Marx-Stadt: Zur Zulässigkeit einer Klage auf Fortdauer der Unterhaltszahlung nach Ablauf der Frist des § 31 FGB 31 Berichtigung Durch ein Versehen beginnt bei dem in NJ 1969, Heft 24, S. 775, veröffentlichten Beitrag von Hanschmann der vorletzte Absatz der rechten Spalte mit einer falschen Zelle. Der Absatz muß folgendermaßen beginnen: Zu Punkt J: Erhebliche Probleme 32;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 32 (NJ DDR 1970, S. 32) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 32 (NJ DDR 1970, S. 32)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gesetzes steht somit als eigenständiger Oberbegriff für die Gesamtheit der sich in der Entwicklung befindlichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche der entwickelten sozialistischen Gesellschaft im besonderen ausdrückt. Da negative sich im Handeln zum Nachteil für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung auswirken können, sind sie bei operativ bedeutsamen Personen rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X