Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 313

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 313 (NJ DDR 1970, S. 313); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 24. JAHRGANG 11/70 1. JUNIHEFT S. 313-344 Dr. HANS KAISER und Dt. HELMUT RUTSCH, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Sozialistische Kommunalpolitik und komplexe Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung Die Ergebnisse bei der Bekämpfung und Verhütung von Straftaten in der DDR zeigen, wie meisterhaft die Partei- und Staatsführung, die Staatsorgane und die gesellschaftlichen Kräfte und ihre Leitungen unter den komplizierten Klassenkampfbedingungen in Deutschland die Leninsche Dialektik von sozialistischer Umwälzung, Entwicklung der sozialistischen Demokratie und Bekämpfung und Verhütung von Straftaten verwirklicht haben. Das findet seinen Ausdruck in der neuen, sozialistischen Verfassung der DDR, in der die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten zum allgemeinen Anliegen von Staat und Bürgern erklärt und damit diesem Prozeß eine neue historische Qualität verliehen wurde. Der Beschluß des Staatsrates der DDR vom 16. April 1970 „Die weitere Gestaltung des Systems der Planung und Leitung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, der Versorgung und Betreuung der Bevölkerung in den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden Zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik“, der am 1. Juni 1970 in Kraft tritt, geht von der Verfassung aus und dient ihrer konsequenten Verwirklichung1. Um die Bedeutung dieses Staatsratsbeschlusses für die komplexe Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung zu erkennen, ist daher von der Einordnung dieses Dokuments in den generellen Verfassungsauftrag der örtlichen Volksvertretungen sowie der Betriebe (Art. 41 und 81 ff. der Verfassung) auszugehen1 2. Zur verfassungsrechtlichen Einordnung des Staatsratsbeschlusses über die sozialistische Kommunalpolitik In Art. 81 Abs. 3 der Verfassung ist die dialektische Wechselwirkung zwischen der Mehrung und dem Schutz des sozialistischen Eigentums, der ständigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger und der Förderung des gesellschaftlichen und 1 Vgl. W. Ulbricht, „Worin besteht das prinzipiell Neue des vorliegenden Dokuments?“ (Schlußbemerkungen in der 19. Sitzung des Staatsrates, in der über den Entwurf des Beschlusses „Zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik“ beraten wurde), Sozialistische Demokratie, Beilage zu Nr. 51/69, S. 28. 2 vgl. Verfassung der DDR, Dokumente / Kommentar, Bd. 2, Berlin 1969, S. 374; zum Verhältnis von Arbeitsproduktivität und sozialistischer Lebensweise vgl. Politische Ökonomie des Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR, Berlin 1969, S. 827. kulturellen Lebens der Bürger und ihrer Gemeinschaften auf der einen Seite und der Hebung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger, der Sicherung der öffentlichen Ordnung, der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Wahrung der Rechte der Bürger auf der anderen Seite besonders anschaulich dargestellt. Diese Wechselwirkung und die Pflicht aller gesellschaftlichen Kräfte, sie bewußt progressiv zu gestalten und dazu von jedem einzelnen den gemäß seiner spezifischen Verantwortung zu leistenden Beitrag zu fordern das muß der Ausgangspunkt für die Überlegung sein, welche neuen Aufgaben und Probleme mit der Verwirklichung des Staatsratsbeschlusses „Zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik“ auf dem Gebiet der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung zu lösen sind. „Sozialistische Kommunalpolitik erfordert unter den Bedingungen des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, das gesellschaftliche Leben in den Städten und Gemeinden als planmäßig ineinan-dergreifendes und sich dynamisch entwickelndes System einer Vielfalt politischer, ökonomischer, geistigkultureller und anderer Prozesse zu begreifen.“3 Der Staatsratsbeschluß „Zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik“ bestimmt Inhalt und Richtung für die in diesem Prozeß zur komplexen Gestaltung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung im Territorium notwendigen staatlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten. Mit diesem Beschluß wird „die kontinuierliche Politik von Partei- und Staatsführung zur Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus fortgesetzt . Seine Regelungen (stellen) einen weiteren wichtigen Schritt zur Verwirklichung der Grundidee des ökonomischen Systems des Sozialismus dar.“4 Der Beschluß ist ein wissenschaftlich begründetes Modell für die systemhafte Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse und Beziehungen im Territorium unter konsequenter Verwirklichung der Prinzipien des demokratischen Zentralismus. Er ist da- 3 F. Ebert, „Die Wahl zu den örtlichen Volksvertretungen und die Aufgaben der Nationalen Front“, Neues Deutschland vom 12. Januar 1970, S. 3, Sp. 3. 4 Vgl. Scharfenstein, „Gesamtstaatliche Verantwortung der örtlichen Organe“ (Aus dem Bericht in der 24. Sitzung des Staatsrates am 16. April 1970, in der der Beschluß „Zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik“ gefaßt wurde). Neues Deutschland vom 17. April 1970, S. 4. 313;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 313 (NJ DDR 1970, S. 313) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 313 (NJ DDR 1970, S. 313)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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