Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 312

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 312 (NJ DDR 1970, S. 312); fehlerhaften Rechtsauffassung aus hat das Kreisge-gericht nicht geprüft, ob die für die Anwendung der Ausnahmeregelung nach dem RKV erforderlichen besonderen Umstände im konkreten Fall vorliegen. Deshalb rechtfertigt das bisherige Verfahrensergebnis die Verurteilung der Klägerin zum Schadenersatz in Höhe des sechsfachen monatlichen Tariflohnes noch nicht. In der .nach Aufhebung des Urteils durchzuführenden neuerlichen mündlichen Verhandlung sind die bisher unterlassenen Prüfungen nachzuholen. Im Kassationsantrag wird zutreffend darauf hingewiesen, daß der relativ hohe Betrag der Inventurminusdifferenz für sich allein nicht ausreicht, um die Anwendung des Ausnahmefalles des RKV zu rechtfertigen. Auch eine sehr gleichgültige und oberflächliche Arbeitsweise, von der das Kreisgericht ausgegangen ist, rechtfertigt für sich noch nicht die Annahme eines Ausnahmefalles. Wenn der RKV als Kriterien für den Ausnahmefall die Art und Weise der Pflichtverletzung, den Grad des Verschuldens und die Höhe sowie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Schadens nennt, regelt er damit genau genommen keine anderen Anforderungen, als sie den Bestimmungen der §§ 113 Abs. 4 in Verbindung mit 109 Abs. 2 GBA entnommen werden können. Die genannten Bestimmungen begründen die Pflicht der Betriebe wie auch der gesellschaftlichen und staatlichen Gerichte, die Schadenersatzsumme bei fahrlässig verursachten Schäden differenziert festzusetzen. Die Regelung des Ausnahmefalles im RKV ist deshalb ebenfalls als Differenzierungsgrundsatz zu verstehen. Während aber im Regelfall die Differenzierung der Schadenersatzsumme darin bestehen kann, den dreifachen monatlichen Tariflohn oder einen von dieser Grenze der Schadenersatzpflicht nach unten abweichenden Betrag festzulegen, ist beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Annahme eines Ausnahmefalles eine Differenzierung über die Begrenzung für den Regelfall bis zum sechsfachen Betrag des monatlichen Tariflohnes vorzunehmen. Die maßgebenden Umstände sowie die bestimmenden Faktoren der schuldhaften Schadensverursachung sowie die Auswirkungen des Schadens sind auch in diesem Falle entsprechend ihrer Bedeutung und ihrem Verhältnis zueinander Zu würdigen. Für die Differenzierung im Sinne des Ausnahmefalles muß festgestellt werden, daß die Begrenzung der materiellen Verantwortlichkeit im Regelfall entsprechend der Gesamtheit aller Umstände nicht ausreicht, um gemäß der Zielsetzung der materiellen Verantwortlichkeit auf den Schadensverursacher im Komplex politisch-erzieherisch und materiell differenziert einzuwirken. Allerdings wird das Kreisgericht zu beachten haben, daß selbst dann nicht von vornherein der sechsfache monatliche Tariflohn als Schadenersatzbetrag bestimmt werden kann, wenn sich erweist, daß auf Grund der gegebenen Umstände nicht von einem Regelfall ausgegangen werden könnte. Vielmehr würde eine solche Sachlage die Prüfung erfordern, wie innerhalb des Rahmens zwischen dem dreifachen und dem sechsfachen Betrag des monatlichen Tariflohnes der Klägerin den festgestellten Umständen entsprechend zu differenzieren ist. Im Staatsverlag der DDR ist erschienen: E. Fromm/J. Schmollach/G. Thiel: Verfassung und Freiheit 94 Seiten, broschiert, Preis: 2 M. In Auseinandersetzung mit dem bürgerlichen Begriff der „unbeschränkten persönlichen Freiheit" erläutern die Verfasser, was die marxistisch-leninistische Weltanschauung unter Freiheit der Persönlichkeit versteht, und beweisen, daß die Verwirklichung dieser Freiheit ein Grundanliegen der Verfassung der DDR ist. Inhalt Dr. Michael Kohl: Das Völkerrecht muß Grundlage der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD sein I. Rose Kruse/ Walter U h I i g / Rudolf Zucker: II. Fritz Schumann : Einige Gesichtspunkte für die Anwendung der Strafaussetzung auf Bewährung Horst Reuter: Übergabe der Sache an die gesellschaftlichen Gerichte bei Straftaten gegen den Gesundheits-, Ar-beits- und Brandschutz Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts: Zur Anwendung des Gesetzes über die Einweisung in stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke . . Elfriede G ö I d n e r : Zur Anrechenbarkeit von Unterhaltsleistungen eines Ehegatten für minderjährige Kinder des anderen . . Fragen der Gesetzgebung Reinhard Krone/ Heinz Richter: Zur Ausgestaltung eines neuen Notariatsrechts . Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. W. N. Kudrjawzew: Die wissenschaftlich-technische Revolution und der Kampf gegen gesellschaftswidriges Verhalten . Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane . . Nachrichten Ehrendoktorwürde für Staatssekretär Hans Ranke . . Hans Breitbarth zum Stellvertreter des Ministers der Justiz berufen Nachruf für Prof. Dr. habil. Rudolf Arzinger Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: 1. Zum Tatbestandsmerkmal „aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung“ in §215 StGB. 2. Zur Abgrenzung des Rowdytums von der Beleidigung durch unsittliche Belastungen Stadtgericht von Groß-Berlin: Zu den Anforderungen, die an das Verhalten eines Fahrzeugführers bei Annäherung an Kreuzungen mit Ampelregelung zu stellen sind, und zu den Voraussetzungen, unter denen solche Verkehrsbereiche noch befahren werden dürfen. (Anm. Dr. Hans Neumann) Arbeitsrecht Oberstes Gericht: 1. Zur Prüfungspflicht der Konfliktkommissionen und Gerichte bei Schadenersatzansprüchen gern. § 98 Abs. 1 GBA. 2. Zum Begriff „Berufskrankheit“ Oberstes Gericht: Differenzierungsgrundsätze bei der erweiterten materiellen Verantwortlichkeit nach dem Rahmenkollektivvertrag für die Werktätigen des sozialistischen Binnenhandels 281 284 288 290 294 295 299 303 283 301 303 305 307 311 312;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 312 (NJ DDR 1970, S. 312) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 312 (NJ DDR 1970, S. 312)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Dietz Verlag Berlin Aufgaben der Parteiorganisation, hoi der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung in der üntersuchungshaitanstalt nicht durch mögliche Terrorhandlungen, Suicidversuche der inhaftierten Person oder tätlichen Angriffen gegen die Mitrier zu gefährden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X