Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 303

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 303 (NJ DDR 1970, S. 303); keiner Weise der „natürlichen“ Entwicklung der Dinge entgegen und richtet sich nicht zwangsläufig gegen die Tendenzen, die sich aus dem Verlauf der wissenschaftlich-technischen Bevolution ergeben. Im Gegenteil: Diese Arbeit ist unter sozialistischen Bedingungen ein organischer Bestandteil, ein unmittelbares Element des Begreifens der fortschrittlichen Entwicklung. Darüber hinaus ist es vollkommen gerechtfertigt zu sagen, daß die Erziehung der Menschen im Geiste der Disziplin, der Verantwortung und der strengen Beachtung der gesellschaftlichen Interessen für die wissenschaftlich-technische Revolution selbst überaus wichtig ist. Wie bereits erwähnt, bedarf es kulturvoller, gebildeter, politisch entwickelter und aktiver Menschen Aktivisten des sozialistischen und kommunistischen Aufbaus , um Wissenschaft und Technik zu vervollkommnen. Wenn man die weiteren Perspektiven der Entwicklung von Wissenschaft und Technik vor dem Hintergrund der Interessen der marxistischen Kriminologie betrachtet, erfüllen sie, uns mit vollem Optimismus. Der wissenschaftlich-technische Fortschritt wird dazu beitragen, neue Prozesse beherrschen zu lernen. Er deckt für die Menschheit noch größere Möglichkeiten auf, schöpferisch ihre Kräfte einzusetzen. Unter den Bedingungen einer fortschrittlichen Gesellschaftsordnung wird dies dazu beitragen, die besten. Seiten der menschlichen Persönlichkeit zu entwickeln sowie alle Fähigkeiten, Talente und Neigungen zu entfalten, die auf eine Weiterentwicklung der gesamten Gesellschaft gerichtet sind. Das wird seinerseits wieder günstig auf das Niveau des Moral- und Rechtsbewußtseins der Bürger einwirken. (Übersetzt von Dr. Helmut Keil, Richter am Obersten Gericht) Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane Das Kollegium für Militärstrafsachen des Obersten Gerichts und die Hauptabteilung Militärgerichte des Ministeriums der Justiz veranstalteten am 9. April 1970 gemeinsam mit dem Militärtribunal der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in der DDR eine theoretische Konferenz aus Anlaß des 100. Geburtstages W. I. Lenins. An der Konferenz nahmen auch Präsident Dr. Toeplitz, Staatssekretär Ranke und Oberst (JD) Leib-ner, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR, teil. In dem von Generalmajor der Justiz Shukow, Vorsitzender des Militärtribunals der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in der DDR, gehaltenen Referat „Der Leninismus der Marxismus unserer Epoche“ sowie in dem gemeinsamen Referat des Leiters der Hauptabteilung Militärgerichte, Oberst (JD) Dr. Kai-wert, und des Vorsitzenden des Kollegiums für Militärstrafsachen, Oberst (JD) Dr. Sarge, zum Thema „Lenins Lehren zu Fragen des Staates und des Rechts und ihre Anwendung in der DDR“ nahm die Würdigung Lenins und seiner Lehren für den Aufbau und die Tätigkeit der Militärgerichte breiten Raum ein. In den Referaten und Diskussionsbeiträgen wurde die tiefe Wissenschaftlichkeit und Lebenskraft der Leninschen Lehren über das Wesen und die Funktion der Gerichte und speziell der Militärgerichte in der sozialistischen Revolution und bei der Sicherung des sozialistischen Aufbaus herausgearbeitet. Die Konferenz vermittelte neue Impulse, den Kampf gegen die Kriminalität und ihre Ursachen in den brüderlich verbündeten Armeen im Leninschen Geiste weiterzuführen. Sie trug darüber hinaus zur Vertiefung der Zusammenarbeit und der freundschaftlichen Beziehungen mit den Offizieren der sowjetischen Militärtribunale im Sinne des Leninschen Internationalismus bei. ♦ Der Konsultativrat für LPG-Recht beim 1. Zivilsenat des Obersten Gerichts behandelte in seiner Sitzung vom 10. April 1970 Probleme solcher Arbeitsverhältnisse von Genossenschaftsbauern, die sich durch die Bildung von Kooperationsgemeinschaften und zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen ergeben haben. In der Beratung wurde herausgearbeitet, daß Kooperationsbeziehungen dazu beitragen, die Arbeitsproduktivität systematisch zu steigern. Hierdurch wird es den LPGs möglich, die Arbeits- und Lebensbedingungen ihrer Mitglieder entsprechend den ökonomischen Verhältnissen besonders durch die Gewährung sozialer Leistungen, wie Urlaub, Urlaubsvergütung, zusätzliche Unterstützung Arbeitsunfähiger sowie die Bereitstellung von Schonplätzen, weiter auszugestalten. Die noch bestehenden Unterschiede in den wirtschaftlichen Verhältnissen der einzelnen LPGs lassen eine einheitliche Regelung jedoch noch nicht zu. Jede LPG ist aber gehalten, die ihr gegebenen Möglichkeiten zu nutzen. Soweit gesetzlich geregelte Ansprüche bestehen (z. B. Schwangerschafts- und Wöchnerinnenurlaub), ist die LPG nicht berechtigt, Festlegungen zum Nachteil ihrer Mitglieder zu treffen. Die Arbeit in der Kooperationsgemeinschaft ist Arbeit für die LPG. Die LPG-Mitglieder sind daher grundsätzlich verpflichtet, Tätigkeiten in der Kooperationsgemeinschaft auszuüben, selbst wenn sie im Einzelfall gewisse Erschwernisse mit sich bringen sollten. Die Arbeit muß jedoch wie die in der LPG selbst für das Mitglied zumutbar sein. Überwiegend wurde auch die Auffassung vertreten, daß gewisse wirtschaftliche Sanktionen eingeengt bzw. nicht angewandt werden sollten, so z. B. bei Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin der Entzug des Erholungsurlaubs oder der zusätzlichen Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit. Keine einheitliche Auffassung konnte bisher über die disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit des in eine Gemeinschaftseinrichtung delegierten LPG-Mitglieds erzielt werden, wenn es dieser Einrichtung schuldhaft Schaden zufügt. Die Entscheidung des Bezirksgerichts Potsdam (NJ 1969 S. 540) fand nicht allenthalben Zustimmung. Die damit verbundene Rechtsproblematik bedarf noch weiterer Untersuchungen. Rechtsprechung Strafrecht §§ 215,137, 139 Abs. 2 Satz 1 StGB. 1. Mit §215 StGB werden Verhaltensweisen unter Strafe gestellt, die die innere Ordnung des sozialistischen Staates und seiner Gesellschaft schwerwiegend beeinträchtigen und die dadurch charakterisiert sind, daß ihnen die bewußte Negierung der öffentlichen Ordnung bzw. der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens zugrunde liegt. 2. Das Tatbestandsmerkmal des § 215 StGB „aus Mißachtung“ setzt voraus, daß die Mißachtung die die Tatentscheidung stimulierende Einstellung, die richtende Kraft des Motivationsprozesses sein muß. Ob das der Fall ist, ergibt sich insbesondere aus der Tatsituation, ihrem Zustandekommen, dem äußeren Tatablauf, der Nichtbeachtung berechtigter Hinweise anderer Personen, aus besonderer negativer Hartnäckigkeit oder Roheit und aus der Analyse der Persönlichkeit des Täters. 303;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 303 (NJ DDR 1970, S. 303) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 303 (NJ DDR 1970, S. 303)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermittlungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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