Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 301

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 301 (NJ DDR 1970, S. 301); Die Entwicklung von Wissenschaft und Technik führt in den sozialistischen Ländern notwendig dazu, die Formen der Zusammenarbeit zu erweitern, den Gedanken des Kollektivismus zu entwickeln und die Menschen im Geiste gegenseitiger kameradschaftlicher Hilfe sowie Sorge um die Interessen der Gesellschaft zu erziehen. Das erklärt sich einerseits daraus, daß der Inhalt der wissenschaftlich-technischen Revolution selbst fordert, die wechselseitigen Beziehungen der Menschen um der Meisterung der Naturgesetze und der Leitung der technischen Prozesse willen zu vertiefen und zu erweitern. Die moderne Wissenschaft und Technik können nicht von Einzelgängern entwik-kelt und genutzt werden. Immer wieder aufs Neue wird die marxistische These bestätigt, daß die kapitalistische Produktionsweise in einem unüberbrückbaren Widerspruch zu den Bedürfnissen der Entwicklung der -menschlichen Gesellschaft steht Andererseits schaffen Wissenschaft und Technik an sich nur die Voraussetzungen für diesen sozialen Prozeß. Von der Gesellschaft hängt es ab, wie diese Voraussetzungen genutzt werden. Das Gesellschaftssystem kann dazu beitragen, bei den Menschen fortschrittliche kollektivistische Anschauungen zu entwickeln, es kann aber auch deren Herausbildung hemmen. Wenn das Gesellschaftssystem den Bürgern gegenüber Lebensziele zur Geltung bringt, die durch die Bedürfnisse der sozialen und der wissenschaftlich-technischen Entwicklung bedingt sind, und gleichzeitig die Mittel zur Verfügung stellt, um diese Ziele zu erreichen, dann unterstützt dies die politische und moralische Entwicklung der Gesellschaft; im entgegengesetzten Fall gerät das Gesellschaftssystem zu den Erfordernissen der wissenschaftlich-technischen Entwicklung in Widerspruch. Das wiederum führt zu einem Anwachsen gesellschaftswidriger Verhaltensweisen. Es ist deshalb kein Zufall, daß wir in den kapitalistischen Ländern in der Periode der industriellen Entwicklung ein Ansteigen der Kriminalität beobachten. Das geschieht jedoch nicht kraft des wissenschaftlich-technischen Fortschritts selbst, sondern als Folge der dem Kapitalismus eigenen tiefen gesellschaftlichen Widersprüche. Da die sozialistische Gesellschaft auf den Prinzipien des Kollektivismus auf gebaut ist, verschmelzen in ihr die der modernen Wissenschaft und Technik eigenen Tendenzen harmonisch mit den Funktionen der sozialen Struktur der Gesellschaft. Die Lebensziele, die unsere Gesellschaft in der Praxis den Bürgern stellt und die der Staat in der von ihm organisierten und durchgeführten ideologisch-politischen Erziehungsarbeit propagiert, sind deshalb Ziele, die der Grundrichtung der wissenschaftlich-technischen Revolution entsprechen. Wir rufen Jugend und Erwachsene dazu auf, Wissenschaft und Technik vollkommener zu beherrschen, ihre Bildung zu erhöhen und an der Erschließung der Naturgeheimnisse aktiv mitzuwirken. In der gesellschaftspolitischen Tätigkeit setzen wir die Idee durch, daß jeder Beruf gleiches Ansehen genießt und jegliche Arbeit ehrenhaft ist. Nur in einer sozialistischen Gesellschaft kann eine solche Situation erreicht werden, in der „der klassenbewußte Arbeiter sich nicht nur als Herr in seinem Betrieb, sondern auch als Vertreter des Landes fühle, daß er sich verantwortlich fühle“11. Es ist besonders zu unterstreichen, daß nicht allein die Propaganda, sondern auch das gesamte System der rechtlichen und tatsächlichen Gesellschaftsbeziehungen in unserem Lande dazu beiträgt, solche Vorstellungen von den sozialen Werten herauszubilden, die einer fortschrittlichen Weiterentwicklung am besten 11 W. I. Lenin, Werke, Bd. 36, S. 369 - 370 (russ.); deutsch: Bd. 27. S. 398. Prof. Dr. habil. Rudolf Arzinger 23. März 1922 - 9. April 1970 Durch einen tragischen OnglücksfaU wurde Genosse Prof. Dr. habil. Rudolf Arzinger, Ordentlicher Professor für Völkerrecht und Direktor des Instituts für internationale und westdeutsche Fragen an der Kari-Marx-UniversKät Leipzig, aus unserer Mitte gerissen. Rudolf Arzinger war einer jener jungen Sozialisten, die nach der Zerschlagung des deutschen Faschismus aus Schülern zu Lehrern der marxistischen Völkerrechtswissenschaft in der DDR wurden. Tief durchdrungen von der Idee, das Recht und insonderheit das Völkerrecht als Instrument zur Durchsetzung der objektiven gesellschaftlichen Entwicklungsgesetze und damit des menschlichen Fortschritts zu begreifen und anzuwenden, kämpfte er als Mitglied der Partei der Arbeiterklasse und Wissenschaftler für den Sieg des Sozialismus und für ein friedliches Zusammenleben der Völker und Staaten. Als Hochschullehrer leistete er eine verdienstvolle, umfangreiche Arbeit bei der marxistisch-leninistischen Ausbildung und Erziehung des juristischen Nachwuchses. Hauptgegenstand der wissenschaftlichen Abhandlungen und Untersuchungen Rudolf Arzingers waren große Themenkreise des Völkerrechts, wie die Völkerrechtssubjektivi-tät der Staaten, das Selbstbestimmungsrecht der Völker, der Kampf um die Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen den europäischen und beiden deutschen Staaten. Aber ouch mit Arbeiten zu anderen völkerrechtlichen Problemen, die mit der praktischen Entwicklung und Durchsetzung der Friedenspolitik der Deutschen Demokratischen Republik verbunden sind, trat er in wissenschaftlichen Zeitschriften und Periodica an die Öffentlichkeit. Rudolf Arzinger beeinflußte die marxistische Völkerrechtslehre der DDR nicht nur durch seine Leistungen als Forscher und Hochschullehrer, sondern auch durch seine Tätigkeit als Präsident der Gesellschaft für Völkerrecht in der DDR und als Mitglied des Kollegiums des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten. Er onganisierte innerhalb der Gesellschaft für Völkerrecht eine fruchtbare Gemeinschaftsarbeit der Völkerrechtler der DDR, die unter seiner Leitung und Initiative eine Branche der International Low Association (ILA) bilden konnten. Durch ständige Kontakte zu den Vereinigungen der Völkerrechtler in den anderen sozialistischen Staaten sowie durch die Mitgliedschaft in der ILA konnte das Wirken der Völkerrechtler der DDR auch auf internationaler Ebene entwickelt werden. Untrennbar’ wird auch diese Tätigkeit mit dem Namen und der Person Rudolf Arzingers verbunden bleiben. Durch den Tod Rudolf Arzingers ist der Völkerrechtswissenschaft in der DDR ein schwerer, für lange Zeit spürbarer Verlust zugefügt worden. entsprechen. Es ist wohlbekannt, daß das Ansehen von Bildung, wissenschaftlicher Tätigkeit und Schöpfertum bei uns sehr hoch ist. Es gibt keine irgendwie geartete Diskriminierung wegen der Nationalität, der Rasse, der sozialen Herkunft usw. Das Interesse am Beruf und die Anziehungskraft, die er ausübt, stellen wesentliche Arbeitsstimuli dar* 12. Im Vergleich dazu haben in den Augen der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, enge materielle Interessen (Streben nach Reichtum) geringe Bedeutung. Zweifellos ist dies nicht nur ein Ergebnis der ideologischen Erziehung, sondern auch der ständigen Erhöhung des materiellen Lebensniveaus der Werktätigen. Sozial-ökonomische und kulturell-erzieherische Maßnahmen zur Kriminalitätsvorbeugung Wenn man die Besonderheiten der Persönlichkeit von Rechtsverletzern in unserem Lande analysiert, so stellt *2 Vgl. z. B.: Der Mensch und seine Arbeit Eine soziologische Untersuchung, Moskau 1967 (russ.). 301;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 301 (NJ DDR 1970, S. 301) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 301 (NJ DDR 1970, S. 301)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit und im persönlichen Leben der vielfältige Fragen auftauchen und zu regeln sind, die nur durch die Bereitschaft und aktive Kilfe von Funktionären gelöst werden können.

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