Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 299

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 299 (NJ DDR 1970, S. 299); Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. W. N. KUDRJAWZEW, Direktor des Unionsinstituts zur Erforschung der Kriminalitätsursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung beim Generalstaatsanwalt der UdSSR Die wissenschaftlich-technische Revolution und der Kampf gegen gesellschaftswidriges Verhalten Lenin sah den Aufbau der kommunistischen Gesellschaft als eine Aufgabe an, in der die Lösung sozial-ökonomischer und politischer Probleme sehr eng mit der moralischen Gestaltung der Persönlichkeit verbunden ist, „um eine Generation zu erziehen, die fähig ist, den Kommunismus endgültig zu verwirklichen“.1 Die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung und der Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen gehen nicht losgelöst von der ökonomischen und kulturellen Entwicklung eines Landes vor sich im Gegenteil, diese Prozesse sind eng miteinander verknüpft. Zusammenhänge zwischen der Entwicklung der wissenschaftlich-technischen Revolution und der Kriminalität „Der kommunistische Aufbau setzt eine breite Anwendung der Errungenschaften der wissenschaftlich-technischen Revolution voraus, die qualitative Veränderungen in der Technologie der Produktion, in der Energiewirtschaft, an den Arbeitsinstrumenten und Arbeitsgegenständen, in der Organisation der Leitung und im Charakter der Arbeit der Menschen zur Folge hat“2. Die heutige wissenschaftlich-technische Revolution berührt verschiedene gesellschaftliche Prozesse. Sie wirkt sich notwendigerweise sowohl auf die positiven als auch auf die negativen Seiten des Lebens der Gesellschaft aus. Zu den letzteren gehört insbesondere das gesellschaftswidrige Verhalten von Menschen3. Das richtige Verstehen der Wechselbeziehungen dieser sozialen Erscheinungen ist nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch bedeutsam. Es bestimmt die wissenschaftlichen Grundlagen der Organisation des Kampfes gegen die Kriminalität sowie andere Rechtsverletzungen und bestimmt die Ziele und Möglichkeiten der Rechtspflegeorgane in diesem Kampf. Diese Problematik ist auch ideologisch bedeutsam, da sie mit der Frage nach den Ursachen der Kriminalität und nach den Wegen zu ihrer Beseitigung in einer Klassengesellschaft zusammenhängt. Bekanntlich wird diese Frage ja von der marxistischen und von der bürgerlichen Wissenschaft unterschiedlich beantwortet. Untersucht man die Zusammenhänge zwischen der Entwicklung der wissenschaftlich-technischen Revolution und der Kriminalität* so muß man vor allem diejenige Theorie einer Kritik unterziehen* nach der diese Revolution unausbleiblich zu einem Anwachsen der Zahl gesellschaftswidriger Verstöße und Straftaten führe. Bekanntlich ist eine derartige Theorie unter den Kriminologen kapitalistischer Staaten verbreitet. So wurde z. B. auf dem III. UNO-Kongreß über die Verhütung der Kriminalität und die Behandlung von Rechtsverletzern (Stockholm, 9. 18. August 1965) in einem der Vorträge „Über soziale Veränderungen und die Kriminalität“, behauptet: „Infolge der in- 1 W. I. Lenin, Werke, Bd. 38. S. 95 (russ.); deutsch: Bd. 29, S. 95. 2 Zum 100. Geburtstag W. I. Lenins, Thesen des Zentralkomitees der KPdSU, These 18, in: ND vom 27. Dezember 1969. 3 Der Terminus „gesellschaftswidrig“ ist hier nicht im engeren juristischen Sinne (wie in § 1 Abs. 2 StGB der DDR) verwandt. Der Übersetzer dustriellen Entwicklung ist ein Ansteigen der Kriminalität zu erwarten“ und „Die Urbanisierung ist mit der ansteigenden Zahl von Rechtsverletzungen in Verbindung zu bringen.“4 Dabei wird der Gedanke vorgetragen, daß im Zusammenhang mit der technischen Entwicklung eine Zunahme der Kriminalität unausbleiblich sei und daß sich dieser Prozeß auf alle Länder, unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung, beziehe. Diese Theorie wird von der gesamten Praxis des sozialistischen Aufbaus in den Bruderländem widerlegt. Zahlreiche Tatsachen zeugen davon, daß Stand und Dynamik des gesellschaftswidrigen Verhaltens keineswegs unmittelbar durch die wissenschaftlich-technische Entwicklung bedingt sind. Vielmehr hängen sie von Bedingungen ab, unter denen sich diese Entwicklung vollzieht. Die Position der marxistischen Kriminologie besteht darin, daß in den sozialistischen Ländern durchaus solche sozialen Lebensbedingungen geschaffen werden können und täglich geschaffen werden, unter denen der wissenschaftlich-technische Fortschritt bei der Erziehung zu Bewußtheit und Disziplin sowie bei der Festigung der Rechtsordnung und der Moral der Bürger eine positive Rolle spielt, folglich letzten Endes dazu beiträgt, die Zahl gesellschaftswidriger Erscheinungen zu vermindern. Die wissenschaftlich-technische Entwicklung ist verständlicherweise wie jede andere Erscheinung von dialektisch-widersprüchlichem Inhalt. Man kann schwerlich leugnen, daß die schnelle Entwicklung der Technik, das Anwachsen der Städte und folglich die; Zunahme der städtischen Bevölkerung, die Erweiterung der gesellschaftlichen Kommunikation, die komplizierter werdende Gesellschaftsstruktur und andere ähnliche Prozesse wenn man sie vom Standpunkt des Kriminologen und Juristen betrachtet bestimmte zusätzliche Schwierigkeiten schaffen können. Das Anwachsen des Kraftverkehrs z. B. vergrößert natürlich die Möglichkeit von Unglücksfällen. Das ist eine technische Folge der wissenschaftlich-technischen Entwicklung; es gibt aber auch soziale Folgen. Aufmerksam wird z. B. eine mit der Bewältigung der Aufgaben der wissenschaftlich-technischen Revolution einhergehende Veränderung der Rolle und Aufgaben der Familie bei der Erziehung Jugendlicher vermerkt. Sie ergibt sich z. B. daraus, daß die Anzahl der nichtberufstätigen, mit der Erziehung der Kinder beschäftigten Frauen zurückgeht. Eine wesentliche Rolle spielt auch die Tatsache, daß die Zahl größerer Städte zunimmt. In einer großen Stadt ist die unmittelbare Kontrolle über das Verhalten der Jugendlichen (der Erwachsenen natürlich ebenso) im Vergleich mit dem Dorf oder einer Kleinstadt, wo jeder den anderen kennt, heute noch erschwert. Es wirkt auch eine Reihe anderer Faktoren, die für Städte spezifisch sind, z. B. die Bevölkerungsdichte. Nach Angaben sowjetischer Autoren werden ungefähr 70 % aller Straftaten Minderjähriger in ' Materialien des III. Kongresses der UNO über die Verhütung der Kriminalität und die Behandlung von Rechtsverletzern, Stockholm, 9. 18. August 1965, S. 6 (russ.). 299;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 299 (NJ DDR 1970, S. 299) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 299 (NJ DDR 1970, S. 299)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher aufzubereiten. Auf die Behandlung spezieller Probleme wie beispielsweise die Vernehmung jugendlicher Beschuldigter sowie die Erfordernisse der Leitungstätigkeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung verlangen einen schonungslosen Kampf gegen feindbegünstigende Umstände, Schinderei und Hißetände sowie ein hohes persönliches Verantwortungsgefühl bei der Erfüllung der gestellten Aufgaben.

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