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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 283

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 283 (NJ DDR 1970, S. 283); zu versuchen, „innerdeutsch“ mit einer „Polizeiaktion“ gegen die DDR vorzugehen, ohne formal das geltende Völkerrecht zu verletzen? Daß der deutsche Imperialismus im übrigen stets zu seinem eigenen Schaden dazu neigt, das gegebene Kräfteverhältnis völlig zu verkennen und mit abenteuerlichen Aktionen den Frieden zu brechen, haben zwei Weltkriege in diesem Jahrhundert bewiesen. Auch deshalb sind völkerrechtliche Garantien unerläßlich. Mit irgendwelchen unklaren und zweideutigen Formulierungen oder Begriffsspielereien können die politischen und rechtlichen Grundfragen der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD nicht gelöst werden. Niemand kann vergessen machen, daß die hochgerüstete westdeutsche Armee an der von der BRD bisher völkerrechtlich nicht anerkannten Grenze zur DDR steht, die der westdeutsche Innenminister Genscher erst jüngst wieder als „Demarkationslinie“ abzuwerten versuchte3. Die Grundfrage bleibt: Frieden oder Krieg? Wer den Frieden will, muß das Völkerrecht uneingeschränkt und ohne Vorbehalte zur Grundlage der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD machen, wie das zwischen souveränen Staaten in aller Welt üblich und nützlich ist. Dieser Kernfrage sind Brandt und seine Regierung bisher leider ausgewichen. Mehr noch: Trotz wortreicher Beteuerungen Brandts in Erfurt, selbstverständlich könne jeder nur für sich sprechen und die Bundesregierung maße sich nicht das Recht an, außer sich selbst, außer der BRD, auch noch die DDR zu vertreten, hält die westdeutsche Regierung an der völkerrechtswidrigen Alleinvertretungsanmaßung ihrer Vorgängerregierungen fest. Es sei nur an die bekannten Dienstanweisungen von Außenminister Scheel erinnert, mit denen westdeutsche Auslandsvertretungen dazu angehalten werden, ihre / Aufenthaltsstaaten von der Normalisierung der Beziehungen zur DDR abzuhalten. Ein immer untauglicherer Versuch, wie die Aufnahme diplomatischer Beziehungen der Volksrepublik Kongo, der Demokratischen Republik Somalia und der Zentralafrikanischen Republik zur DDR beweist. Der tiefe Widerspruch zwischen Wort und Tat wird erkennbar, wenn man sich im Zusammenhang mit den Dienstanweisungen des Außenministers Scheel in Erinnerung ruft, daß der gleiche Herr Scheel noch im vergangenen Jahr verkündete: „Man sollte eigentlich wissen, daß die Politik der Isolierung der DDR zum Scheitern verurteilt ist. Dennoch wird jede außenpolitische Regung der DDR als unfreundlicher Akt qualifiziert mit dem Ergebnis, daß die Bundesrepublik in aller Welt vollauf damit beschäftigt ist, das wankende Formelgebäude der Alleinvertretung aus den fünfziger Jahren vor dem Einsturz zu bewahren. Wir blockieren unsere Außenpolitik, um innerdeutsche Fiktionen aufrechtzuerhalten, die niemand in der Welt versteht.“4 Es sei weiter auf die rechtswidrigen Aktivitäten der BRD gegen die gleichberechtigte Mitgliedschaft der DDR in der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (ECE) und in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verwiesen. Die gleiche westdeutsche Regierung, die durch ihren Kanzler in Erfurt verkünden ließ, die BRD wolle der DDR keinen minderen Status zuschreiben, wollte die DDR in der ECE mit dem minderen Status eines Besatzungsgebietes am 3 Genscher am 10. April 1970 in Koblenz vor der Führung der westdeutschen Grenztruppen, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 16. April 1970, S. 490. 4 Scheel, Perspektiven deutscher Politik, Düsseldorf/Köln 1969, S. 15 f. Ehrendoktorwürde für Staatssekretär Hans Ranke Am 15. Mai 1970 verlieh der Wissenschaftliche Rat der Humboldt-Universität zu Berlin in einem akademischen Festakt dem Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Hans Ranke, anläßlich der Vollendung seines 65. Lebensjahres am 17. Mai 1970 die Würde eines Doktors der Rechtswissenschaft honoris causa. Mit dieser hohen Ehrung werden die hervorragenden Verdienste Hans Rankes um die Entwicklung einer sozialistischen Rechtswissenschaft sowie um die Ausbildung und Erziehung sozialistischer Juristen gewürdigt. Als Richter, Präsident des Landgerichts und dann des Kammergerichts Berlin und seit 1957 als Stellvertreter des Ministers der Justiz bzw. als Staatssekretär hat Hans Ranke maßgeblichen Anteil nicht nur an der Herausbildung einer wissenschaftlichen Führungstätigkeit in der Justiz, sondern auch an der Entwicklung der rechtswissenschaftlichen Lehre und Forschung. Seit vielen Jahren führt er die Studienanfänger in lebendiger, verständnisvoller und anregender Weise in die Hochschulausbildung als künftige Rechtspflegejuristen ein und bringt den fortgeschrittenen Studenten grundsätzliche und aktuelle Probleme der sozialistischen Rechtspflege auf hohem theoretischem Niveau nahe. Als Mitglied des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der DDR bei der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und des Wissenschaftlichen Rates der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität leistet Hans Ranke eine überaus wertvolle Hilfe bei der Bestimmung des Inhalts der juristischen Ausbildung und bei der Entwicklung des wissenschaftlichen Lebens. Das stete Bemühen Hans Rankes um die Klärung theoretischer Fragen findet auch in zahlreichen Publikationen, vor allem in juristischen Fachzeitschriften, seinen Ausdruck. Aus seiner Feder stammen u. a. bedeutsame Arbeiten über Gegenstand, System und Prinzipien des sozialistischen Strafprozeßrechts, über den Schutz der Rechte der Bürger in der Gerichtsverfassung und im Strafprozeß der DDR, über das neue Familienrecht und über konzeptionelle und methodologische Grundfragen des künftigen Zivilgesetzbuchs. Dabei versteht er es meisterhaft, theoretische Grundprobleme auch an konkreten juristischen Fragen, wie z. B. der Rechtskraft, der Beweisführung und Beweiskraft im Strafverfahren, der Aufgaben der gerichtlichen Sachverständigen, zu exemplizifieren und so die Einheit von Theorie und Praxis zu verwirklichen. Maßgeblichen Anteil hat Hans Ranke auch an der Weiterentwicklung des sozialistischen Rechtssystems der DDR. Als stellvertretender Vorsitzender der Staatsrotskommission zur Ausarbeitung des neuen Strafrechts sowie der Ministerratskommission zur Ausarbeitung eines neuen Zivilgesetzbuches wirkte und wirkt er aktiv an der gesetzgeberischen Gestaltung ganzer Rechtszweige mit. In seiner unerschrockenen, kämpferischen Parteinahme für die Sache der Arbeiterklasse, für den gesellschaftlichen Fortschritt, sowie in seinem ständigen Bemühen um die Einheit von Theorie und Praxis, von Ausbildung, Erziehung und wissenschaftlicher Arbeit ist Hans Ranke allen Juristen der DDR ein Vorbild. Wir wünschen Staatssekretär Dr. h. c. Hans Ranke weitere Erfolge und Schaffenskraft zum Wohle unserer sozialistischen Rechtspflege und Gesetzgebung. 283;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 283 (NJ DDR 1970, S. 283) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 283 (NJ DDR 1970, S. 283)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet iS; gte Suche und Auswahl von Kanchdaten für che Vorgangs- und personen-öWbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet sind grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Diensteinheiten durchzuführen, die entsprechend den Festlegungen in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen für die Arbeit im Operationsgebiet sind rechtzeitig mit der federführenden Linie abzustimmen. Die Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik für die Aufklärung und äußere Abwehr ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von VerdächtigenbefTagungen und Zuführungen zu diesem Zwecke sollten nach Auffassung der Autoren mit der Neufassung der nicht beseitigt, aber erweitert werden.

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