Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 281

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 281 (NJ DDR 1970, S. 281); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 24. JAHRGANG 10/70 2. MAIHEFT S. 281-312 Dr. MICHAEL KOHL, Staatssekretär beim Ministerrat der DDR Das Völkerrecht muß Grundlage der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD sein Der nachstehende Beitrag ist die ergänzte Fassung eines Vortrages, den Dr. Kohl auf der Jahresversammlung der Gesellschaft für Völkerrecht der DDR am 25. März 1970 gehalten hat. D. Red. Das Treffen der Regierungschefs der DDR und der BRD am 19. März 1970 in Erfurt, das auf Initiative der Regierung der DDR zustande kam, ist ein Ergebnis der konsequenten Friedenspolitik der DDR. Es demonstrierte vor aller Welt die Existenz der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland als voneinander unabhängige Staaten mit gegensätzlicher Gesellschaftsordnung. Mit ihrem der Regierung der BRD seit Dezember 1969 vorliegenden Entwurf eines Vertrages über die Aufnahme gleichberechtigter Beziehungen zwischen der DDR und der BRD gab die DDR eine konstruktive Grundlage für die Gespräche in Erfurt. Die Delegation der DDR stellte, ausgehend von diesem Vertragsentwurf, die Grundfragen der Normalisierung der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD in den Mittelpunkt. Sie betonte: Das erste Gebot ist die Sicherung des Friedens. Für den Frieden sind Garantien erforderlich. In der Deutschen Demokratischen Republik sind in strikter Erfüllung des Potsdamer Abkommens diese Garantien gegeben. In der Bundesrepublik Deutschland müssen sie noch geschaffen werden. Die Hindernisse für die friedliche Koexistenz beider Staaten müssen dort beseitigt werden, wo sie errichtet wurden, nämlich in und von der westdeutschen Bundesrepublik. Verbale Friedensbeteuerungen nützen nichts. Es müssen völkerrechtlich verpflichtende Garantien zur Sicherung des Friedens gerade dort geschaffen werden, wo sich Sozialismus und Imperialismus in Europa direkt vön Grenzpfahl zu Grenzpfahl gegenüberstehen. Diese völkerrechtlichen Garantien sind Gegenstand des Vertragsentwurfs der DDR. Der Vertrag fordert von der Bundesrepublik Deutschland nichts, was die Deutsche Demokratische Republik nicht ihrerseits bereit wäre zu geben. Er ist ein Musterbeispiel für Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung, für ord- nungsgemäße völkerrechtliche Beziehungen, wie sie zwischen souveränen Staaten üblich und gerade dann zwingend geboten sind, wenn es sich wie im Verhältnis zwischen der DDR und der BRD um Staaten mit gegensätzlicher Gesellschaftsordnung handelt. Das Treffen der Regierungschefs in Erfurt war nützlich. Es gab dem Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Willi Stoph, Gelegenheit, Bundeskanzler Willy Brandt offiziell und in aller Eindeutigkeit den Standpunkt der Regierung der DDR zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD darzulegen. Der Regierungschef der Bundesrepublik wurde veranlaßt, mit dem Vorsitzenden des Ministerrates unserer Republik Gespräche auf gleichberechtigter Ebene zu führen. Diese Tatsache allein ist nach 20 Jahren verblendeter westdeutscher Revanchepolitik, nach zwei Jahrzehnten des versuchten Boykotts und der Diskriminierung der DDR ein Erfolg der friedlichen Außenpolitik unserer Republik. Das bedeutet aber nicht, daß das westdeutsche Monopolkapital, dessen Interessen seit dem vergangenen Herbst von der Regierung Brandt vertreten werden, seine bisherigen Zielstellungen aufgegeben hätte. Die Gespräche in Erfurt haben vielmehr gezeigt, daß die Zielsetzung der herrschenden Kreise Westdeutschlands unverändert fortbesteht, daß sich allerdings die Taktik zur Verwirklichung dieser Ziele geändert hat. In Erfurt standen sich die Repräsentanten zweier klassenmäßig diametral entgegengesetzter Staaten und' Gesellschaftsordnungen mit ebenso gegensätzlichen politischen Positionen gegenüber: Auf der einen Seite die sozialistische DDR, die mit ihrem Vertragsentwurf über die Herstellung normaler gleichberechtigter Beziehungen zwischen der DDR und der BRD auf der Grundlage des Völkerrechts den Weg weist, wie im Interesse des europäischen Friedens zwischen den beiden Staaten Beziehungen der friedlichen Koexistenz herbeigeführt werden können. Auf der anderen Seite die Regierung der kapitalistischen BRD, die trotz gewisser verbaler Beteuerungen von Friedens- und Verständigungsbereitschaft an dem gegen die DDR, gegen die sozialistische Gesell- 281;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den objektiven Möglichkeitni cfr zu lösenden Beobachtungsauf gäbe -entweder noch währetid dfer Beobachtung oder sofort im Anschluß daran dokumentiert worden sind.

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