Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 258

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 258 (NJ DDR 1970, S. 258); der Gerichte mit den Gewerkschaften. Trotzdem kann der erreichte Stand nicht befriedigen, zumal auch hier sehr erhebliche Unterschiede zwischen den Bezirken festzustellen sind. So betrug die Mitwirkung nach § 3 Abs. 3 AGO in den Bezirken Gera 40 %, Halle 36,4 %, Leipzig 31,4% und in Berlin 29,3%, dagegen in Dresden 10 %, Schwerin 10,5 % und Frankfurt (Oder) 14,2 %. Bei den Prozeßvertretungen nach § 17 Abs. 1 AGO liegen die Bezirke Gera mit 41,6% und Schwerin mit 35,5 % wesentlich über dem Durchschnitt, während die Bezirke Neubrandenburg mit 13,8 % und Rostock mit 14,8% wesentlich darunter stehen. Besondere Aufmerksamkeit und entsprechende Leitungsmaßnahmen erfordert die Tatsache, daß die Verhandlungen in den Betrieben seit dem Jahre 1967 ständig zurückgehen. Es waren 1969 lediglich 3,3% aller Verfahren. 1968 lag der Anteil bei 4,1 % und 1967 bei 4,9"/o. Die gleiche Erscheinung ist auch hinsichtlich der Anzahl der Gerichtskritiken festzustellen, die 1967 gegenüber den Vorjahren auf Grund von Hinweisen des Obersten Gerichts und vieler Bezirksgerichte zwar erheblich angestiegen war, seitdem aber von 6,1 % (1967) auf 4,4 % im vergangenen Jahr zurückgegangen ist. Als positiv ist zu bemerken, daß die öffentliche Auswertung der Verfahren von 7,5 % im Jahre 1968 auf 9,3 % im Jahre 1969 angestiegen ist. Diesen und anderen Formen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Verfahren ist leitungsmäßig ständige Aufmerksamkeit zuzuwenden. Für die Erörterung der damit zusammenhängenden Fragen einer klaren politisch-ideologischen und rechtlichen Verhandlungskonzeption sind auch die Diskussion über den Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen'1 sowie die Schöffenschulungen im Monat Mai zum Thema „Maßnahmen zur Erhöhung der Effektivität der Rechtsprechung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen“4 5 zu nutzen. Auf der Grundlage exakter Analysen der Rechtsprechung haben die Gerichte die politisch-ideologische und rechtliche Aussagekraft der Entscheidungen zu verstärken sowie die Durchführung der Verfahren mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit ständig weiter zu verbessern. Dabei ist von der komplexen Bekämpfung der Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen auszugehen. Unter Berücksichtigung des Systemcharakters der Rechtspflege ist die Anleitung gegenüber den Konfliktkommissionen nicht nur einseitig als Maßnahme zur Vermittlung von Erfahrungen des Gerichts aufzufassen; in breitem Umfange sind vielmehr auch die Erfahrungen der Konfliktkommissionen in die Vorbereitung gerichtlicher Leitungsdokumente einzubeziehen und bei der Ausarbeitung von Grundsätzen und Maßstäben in der Rechtsprechung zu nutzen. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit zur Durchsetzung der Richtlinie Nr. 28 Die Durchsetzung der Richtlinie Nr. 28 über das Zusammenwirken der Gerichte mit den Konfliktkommissionen verlangt echte Gemeinschaftsarbeit aller für die Anleitung der Konfliktkommissionen verantwortlichen Organe. Diese Gemeinschaftsarbeit ist auch auf der Grundlage der Vereinbarungen zwischen den Gerichten, den FDGB-Kreis- bzw. Bezirksvorständen und den Staatsanwaltschaften weiterzuführen, die auf die Koordinierung der Zusammenarbeit zur Anleitung 'der Konfliktkommissionen bei der komplexen Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen gerichtet sind. 4 Vgl. dazu die Materialien in NJ 1970, Heft 6. 5 Vgl. die Materialien in „Der Schöffe“ 1970, Heft 4. Die Berichterstattung der Direktoren der Bezirksgerichte vor den FDGB-Bezirksvorständen wird zielgerichtet dazu genutzt, diesen einen Überblick über die Rechtsprechung der Konfliktkommissionen wie sie sich in den Einspruchsverfahren zeigt zu vermitteln und zugleich über die Schwerpunkte der Arbeit sowohl in inhaltlicher als auch in methodischer Hinsicht zu informieren. Die Bezirksvorstände werten diese Ergebnisse aus und sind in der Lage, die Rechtskommissionen besser anzuleiten und Schwerpunkte für deren Arbeit vorzugeben. Gewisse Schwierigkeiten bereitet es den Bezirks- und Kreisgerichten noch immer, eine umfassende Übersicht über die Arbeitsergebnisse der Konfliktkommissionen zu erlangen. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer stellte dazu fest, daß die Gewährleistung einer straff organisierten Auswertung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte besondere Bedeutung für die wirksame Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung hat. Kritisch schätzt er ein, daß die Entscheidungen der Konfliktkommissionen zuwenig auf sichtbar gewordene Tendenzen, Erfahrungen und Empfehlungen für die staatliche Leitungstätigkeit hin ausgewertet werden6. Einige Bezirksgerichte versuchen, diese Aufgabe in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit zu lösen. So hat das Bezirksgericht Cottbus die Konzeption für seine Plenartagung zur materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen unter Mitwirkung des Vorsitzenden der Rechtskommission ausgearbeitet7. Auf der Grundlage dieser Konzeption untersuchte die Rechtskommission des FDGB-Bezirksvorstandes unter Einbeziehung von Vertretern der Rechtskommissionen von Kreisvorstähden die Tätigkeit der Konfliktkommissionen verschiedener Bereiche auf dem Gebiet der materiellen Verantwortlichkeit. Die Untersuchungen ergaben eine Reihe positiver Beispiele des Wirksamwerdens der Konfliktkommissionen, zeigten aber auch, welche Probleme noch geklärt werden müssen. Die Auswertung der Ergebnisse der Untersuchungen mit Vorsitzenden von Konfliktkommissionen erweiterte den Überblick über die Probleme und Erfahrungen der Konfliktkommissionen und schuf gute Voraussetzungen für eine umfassende Anleitung der Kreisgerichte und Konfliktkommissionen durch die Dokumente des Plenums des Bezirksgerichts. Die gemeinsame Auswertung der Ergebnisse der Plenartagung verstärkte sicherlich die Wirkung dieser Beratung. Diese gute Arbeitsweise gewährleistet die Ausarbeitung von übereinstimmenden Leitungsentscheidungen durch die verschiedenen für die Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte verantwortlichen Organe. Über ein ähnliches Beispiel guter Gemeinschaftsarbeit berichtet das Bezirksgericht Gera. Auf einer Rechtskonferenz des FDGB-Bezirksvorstandes wurden in Form eines Kolloquiums in Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena und dem Bezirksgericht arbeitsrechtliche Fragen bei der Durchsetzung der Strukturpolitik im Bezirk behandelt8. Die Ergebnisse dieser Beratung werden auf Beschluß des Sekretariats des Bezirksvorstandes in den Sekretariaten der Kreisvorstände ausgewertet. Die Einschätzungen einiger Bezirksgerichte machen aber auch einige Schwächen der Vereinbarungen zwischen 6 Vgl. „Komplexe Vorbeugung a. a. O., S.12 (Ziff. 2.3.). 7 vgl. den Auszug aus dem Bericht des Präsidiums an das Plenum des Bezirksgerichts Cottbus in NJ 1970 S. 148 f. und Rudelt /F. Kaiser, „Zur Entwicklung der Leitung der Rechtsprechung auf dem Gebiet der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen“, NJ 1970 S. 133 ff., insb. S. 134. 8 Auszüge aus den Materialien dieses Kolloquiums veröffentlichte der FDGB-Bezirksvorstand Gera in seinem Publikationsorgan „Arbeitsrechtliche Informationen“ 1969, Nr. 11/12. 258;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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