Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 257

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 257 (NJ DDR 1970, S. 257); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 24. JAHRGANG 1. MAIHEFT 9/70 S. 257-280 PETER-PAUL S1EGERT, Vizepräsident des Obersten Gerichts Weitere Vervollkommnung des Zusammenwirkens der Gerichte mit den Konfliktkommissionen Der nachstehende Beitrag ist ein geringfügig überarbeiteter Auszug aus dem Referat, das der Verfasser auf der 26. Plenartagung des Obersten Gerichts am 25. März 1970 gehalten hat. D. Red. Die weitere Entwicklung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus stellt ständig neue Anforderungen an die Qualität der Leitungstätigkeit. Auf der 12. Tagung des Zentralkomitees der SED hat Walter Ulbricht hervorgehoben, daß sich „die Entwicklung des System-Denkens als eine sehr fruchtbare Methode zur Lösung der herangereiften gesellschaftlichen Probleme auf allen Gebieten erwiesen hat“1. Dieses System-Denken ist auch in der Leitungstätigkeit und Arbeit der Gerichte durchzusetzen. Dabei ist verstärkt darauf hinzuwirken, daß die Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen nicht isoliert voneinander auf einzelnen Rechtsgebieten auf gedeckt und überwunden werden; die Maßnahmen zur Überwindung der Ursachen und Bedingungen von Konflikten müssen vielmehr komplex nach allen Richtungen hin wirksam werden. Diese Überlegungen stellen auch neue Anforderungen an die Gerichte im Hinblick auf die Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer hat im Abschlußbericht über seine Untersuchungen zu Problemen der komplexen Vorbeugung und Bekämpfung 'der Kriminalität in territorialen Bereichen Empfehlungen zur Überwindung des zur Zeit noch vorherrschenden Zustands gegeben, den Kampf zur Krimanalitätsvorbeugung auf den strafrechtlichen Bereich zu beschränken2. Die Schlußfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen betonen die Notwendigkeit, bei der Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte auch den Zusammenhang zwischen der Entwicklung in den verschiedensten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und der Entwicklung der Rechtsprechung deutlich zu machen sowie alle Reste von Ressortdenken endgültig zu überwinden. Der Erlaß eines einheitlichen Dokuments zum Zusammenwirken der Gerichte mit den Konfliktkommissionen ist daher unbedingt erforderlich. * * W. Ulbricht. Grundlegende Aufgaben im Jahre 1970, Berlin 1969. S. 9. 2 Vgl. „Komplexe Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in territorialen Bereichen“, NJ 1970 S. 9 ff. Effektivität der Leitungstätigkeit und Entwicklung der sozialistischen Demokratie Der Aspekt, die Wirksamkeit der Tätigkeit der gesellschaftlichen und der staatlichen Gerichte zu erhöhen, ist die politisch-ideologische Grundlage der Richtlinie Nr. 28. Die gesetzmäßige ständige Weiterentwicklung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie verlangt die ständige weitere Qualifizierung der Leitungstätigkeit. Walter Ulbricht formuliert das so: „Sozialistische Leitungstätigkeit und sozialistische Demokratie entwickeln sich in dialektischer Einheit als die bewegenden Kräfte unseres sozialistischen Staates und erfüllen unsere neue Verfassung mit Leben.“3 Die Effektivität der Leitungstätigkeit und die Entwicklung der sozialistischen Demokratie spiegeln sich auch in der Statistik wider. Die Ergebnisse des Jahres 1969 erfordern eine kritische Wertung: Eine konzentrierte Verfahrensdurchführung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Verfahrens überhaupt. Ein Vergleich mit dem Jahr 1968 zeigt, daß die Anzahl der arbeitsrechtlichen Verfahren erster Instanz, die länger als vier Wochen dauern, insgesamt angestiegen ist. Der Stand in den einzelnen Bezirken ist allerdings sehr unterschiedlich. Verfahren mit einer Erledigungsdauer von mehr als sechs Wochen (Republikdurchschnitt 15,7 % aller Erledigungen) machen in den Bezirken Halle 5,6 %, Erfurt 6,3 % und Karl-Marx-Stadt 8,1 % aus, während es im Bezirk Cottbus 30 % und in Berlin 41,2 % sind. Für die zuletzt genannten Bezirke, aber auch für die Bezirke Schwerin und Dresden ergibt sich die Notwendigkeit entsprechender leitungsmäßiger Maßnahmen. Von großer Bedeutung für die Wirksamkeit der Verfahren und die Wahrung der Rechte der Werktätigen ist die Mitwirkung der Gewerkschaften. Sie ist in den Verfahren erster Instanz sowohl nach § 3 Abs. 3 AGO als auch nach § 17 Abs. 1 AGO seit drei Jahren im wesentlichen kontinuierlich angestiegen und betrug im vergangenen Jahr 26,8 % (§ 3 Abs. 3 AGO) bzw. 23 % (§ 17 Abs. 1 AGO). Diese positive Entwicklung ist Ausdruck der sich generell vertiefenden Zusammenarbeit 3 w. Ulbricht, a. a. O., S. 8. 257;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 257 (NJ DDR 1970, S. 257) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 257 (NJ DDR 1970, S. 257)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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