Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 238

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 238 (NJ DDR 1970, S. 238); Sehr bedeutsam waren die ergänzenden Normativakte, durch die auch auf dem Lande, in Kolchosen und in städtischen Wohngebieten, und zwar in der gesamten Sowjetunions gesellschaftliche Gerichte gebildet wurden. Anfang des Jahres 1931 wurden auf dem Territorium der RSFSR rund 3 000 Kameradschaftsgerichte und etwa 55 000 gesellschaftliche Dorfgerichte gezählt21. Die auf den Leninschen Prinzipien beruhende Entwicklung der Kameradschaftsgerichte wurde im Zusammenhang mit der falschen These über die gesetzmäßige Verschärfung des Klassenkampfes in der Sowjetunion zeitweise eingeschränkt22. Mit der Wiederherstellung der Leninschen Normen in Partei, Staat und Gesellschaft nach dem XX. Parteitag der KPdSU ergab sich auch für die Tätigkeit der Rameradschaftsgerichte gegen Ende der fünfziger Jahre ein neuerlicher Aufschwung. Getreu den Ideen Lenins wurden auf der Grundlage des gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 2. März 1959 „Über die Mitwirkung der Werktätigen an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Lande“23 gegen Ende 1959 der Entwurf eines „Gesetzes über die Erhöhung der Rolle der Öffentlichkeit im Kampf gegen die Verletzungen der sowjetischen Gesetzlichkeit und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens“24 sowie der Entwurf einer „Musterord-nung für die Kameradschaftsgerichte“25 ausgearbeitet und zur öffentlichen Diskussion gestellt. Nach gründlicher Erörterung dieser Entwürfe mit der gesamten Bevölkerung bestätigte das Präsidium des Obersten Sowjets der RSFSR durch Erlaß vom 3. Juli 1961 die Verordnung über die Kameradschaftsgerichte26; entsprechend wurden in den Jahren 1961/62 in allen Unionsrepubliken neue Richtlinien über die Kameradschaftsgerichte angenommen. Nachdem mit den neuen Normativakten praktische Erfahrungen gesammelt worden waren, ergab sich die Notwendigkeit zu Ergänzungen und Änderungen, die durch Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 23. Oktober 1963 erfolgten27. Diese Verordnungen, die sich u. a. durch eine sehr detaillierte Regelung der Zuständigkeit der Kamerad Schaftsgerichte (Art. 5) und der Maßnahmen der gesellschaftlichen Einwirkung (Art. 15 ff.) auszeichnen, bilden im wesentlichen die Rechtsgrundlage für das. bis heute in der Sowjetunion bestehende System, der gesellschaftlichen Gerichte. Einen bedeutenden Anteil an der Entwicklung der Arbeitsweise der Kameradschaftsgerichte hatten auch Richtlinien und Entscheidungen des Obersten Gerichts der UdSSR und der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken und Autonomen Republiken. Die Richtlinie des Obersten Gerichts der UdSSR vom 9. April 1965 z. B. erweiterte und präzisierte die Aufgaben der Gerichte in der Zusammenarbeit mit den Rameradschaftsgerichten und kritisierte einige bis dahin noch vorhandene Unzulänglichkeiten auf diesem Gebiet28. Heute gibt es in der Sowjetunion rund 200 000 Kämest Vgl. die Angaben über die verschiedenen Normativakte bei M. Benjamin, a. a. O., S. 34 (Fußnote 49). 23 VgL Bajmaehanow, -Die Übertragung von Funktionen staatlicher Organe an gesellschaftliche Organisationen, Alma-Ata 1965, S. 56 (russ.), zitiert nach M. Benjamin, a. a. O., S. 34. 23 Deutsche Übersetzung in: Presse der Sowjetunion 1959, Nr. 33, S. 794 ff. 24 Deutsche Übersetzung in NJ 1960 S. 45 ff. Vgl. dazu auch Woroshejkin, „Vorbeugung und Erziehung die Hauptaufgabe des sowjetischen Gerichts“, NJ 1960, S. 42 ff. 25 Deutsche Übersetzung in: Staat und . Recht 1960, Heft 1, S. 170 ff. Vgl. dazu auch Streit, „Über die Tätigkeit der Kameradschaftsgerichte in der UdSSR“, NJ 1961 S. 282 ff. 26 Sowjetskaja justizija 1961, Heft 14, S. 26 ff. (russ.). 27 Sowjetskaja justizija 1963, Heft 23, S. 5 f. (russ.). 28 VgL Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSR 1965, Heft 3, S. 7 ff. (russ.). radschaftsgerichte, und in jedem von ihnen wirken 5 bis 15 Mitglieder mit. Als gesellschaftliche Organe der Werktätigen sind sie eine große Kraft bei der Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen -sowie bei der Lösung von Konflikten im Zusammenleben der Bürger. Sie schöpfen ihre Autorität aus der. politisch-moralischen Einheit der sowjetischen Gesellschaft, aus der öffentlichen Meinung und sind mit dem Leben im Betrieb, in der Kollektivwirtschaft und im Wohngebiet eng verbunden. Unter Einbeziehung der jeweiligen Kollektive der Werktätigen ist es ihnen möglich, die Ursachen und Bedingungen für Rechtsverletzungen aufzudecken, eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber gesellschaftswidrigem Verhalten und Mißständen zu erzeugen und damit künftigen Rechtsverletzungen und anderen Konflikten vorzubeugen. Treffend werden daher die Kameradschaftsgerichte in der sowjetischen Literatur als „Gewissen der Werktätigen“ charakterisiert. Die Entwicklung der gesellschaftlichen Gerichte in der DDR Betrachten wir die Entwicklung der Konflikt- und Schiedskommissionen in der Deutschen Demokratischen Republik, so können wir sagen, daß die Lehren Lenins über die gesellschaftlichen Gerichte sorgfältig beachtet und entsprechend den Bedingungen unserer Entwicklung schöpferisch angewandt wurden. Die Bildung und Entwicklung der gesellschaftlichen Gerichte ist eine folgerichtige Widerspiegelung der ständigen Weiterentwicklung unserer sozialistischen Demokratie. Entsprechend dem damaligen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung, nach gründlicher Analyse durch die Partei- und Staatsführung sowie unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Initiativen der Werktätigen wurden Ende 1952 und Anfang 1953 von den Werktätigen in sozialistischen Betrieben gesellschaftliche Organe, Konfliktkommissionen, geschaffen-, denen es ähnlich wie den ersten Kameradschaftsgerichten in Sowjetrußland zunächst nur oblag, arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Betrieb zu schlichten. Dieser Schritt, für den es anfangs keine Rechtsgrundlage gab, entsprach den Bedürfnissen der Werktätigen29. Er erfolgte, nachdem in der DDR 'die Schaffung der Gruridlagen des Sozialismus auf die Tagesordnung gesetzt worden war. Die Tätigkeit der Konfliktkommissionen war entsprechend dem Grundsatz der kameradschaftlichen Hilfe und Zusammenarbeit im Arbeitsprozeß auf die Lösung dabei entstehender Konflikte gerichtet. Bereits zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der VO über die Bildung von Kommissionen zur Beseitigung von Arbeitsstreit--fällen (Konfliktkommissionen) in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und in den Verwaltungen vom 30. April 1953 (GBl. S. 695)30 konnte der FDGB-Bundesvorstand auf dem 4. FDGB-Kongreß (Juni 1955) berichten, daß in den sozialistischen Betrieben insgesamt 5 682 Konfliktkommissionen mit 45 456 Mitgliedern tätig waren31. Nachdem sich die unter Anleitung der Gewerkschaften, tätigen Konfliktkommissionen zu Organen der gesellschaftlichen Erziehung und Selbsterziehung entwickelt hatten, konnte in der Entschließung des 5. FDGB-Kon-gresses (Oktober 1959) die Forderung erhoben werden, 29 Vgl. Gömer, „Die Entwicklung der Arbeitskonfliktkommissionen“, NJ 1952 S. 98 ff. 30 Erläuterungen zu dieser Verordnung bringt entsprechend dem damaligen Erkenntnisstand Jacobi, Die Konfliktkommissionen in der DDR, Berlin 1957, S. 16 ff. 31 Zitiert nach der SteUungnahme des Sprechers der FDGB-Fraktion in der 9. Tagung der Volkskammer, in: Schriftenreihe „Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse“, 1968 (5. Wahlperiode), Heft 11, S. 21. 238;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern der DDR? Worin liegen die Gründe dafür, daß immer wieder innere Feinde in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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