Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 237

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 237 (NJ DDR 1970, S. 237); „Die Disziplinargerichte,, die bisher nicht gebührend beachtet wurden, müssen in ein wirkliches Kampfmittel gegen die Verletzung der proletarischen Arbeitsdisziplin verwandelt werden.“11 ' ' Auch hier forderte' Lenin, zunächst genau die bisherigen Ergebnisse, in der Organisation tfhd Tätigkeit zu analysieren. In dem von ihm ausgearbeiteten Entwurf einer Direktive des Rates für Arbeit und Verteidigung heißt es u. a.: „Kameradschaftliche Disziplinargerichte. Wieviel und wann eingeführt? Wieviel Verhandlungen im Monat? Ergebnisse?“12 Die Gewerkschaftsdiskussion in Vorbereitung des X. Parteitages der KPR (B), der im März 1921 stattfand, warf erstmalig die Frage nach dem Verhältnis von staatlichen und gesellschaftlichen Organen im System der Diktatur des Proletariats auf. Die Art und Weise, wie diese Probleme erfaßt, behandelt und gelöst wurden, ist ungeachtet der Besonderheiten der damaligen Situation von aktueller Bedeutung, und zwar sowohl von der Methode des wissenschaftlichen Herangehens als auch hinsichtlich der grundsätzlichen inhaltlichen Lösung13. Lenin ging davon aus,' daß das eigenständige Wirken gesellschaftlicher Organisationen unbedingt notwendig ist, daß es die wichtigste Aufgabe der Gewerkschaften ist, für die Massen der Werktätigen Schulen des Kommunismus zu seih, und daß den Gewerkschaften in den Kameradschaftsgerichten die Hauptrolle zufällt. Er kritisierte, daß es versäumt wurde, „zu einer richtigeren, rascheren und erfolgreicheren Anwendung der kameradschaftlichen Disziplinargerichte überzugehen“'14. Mit dem von Lenin Unterzeichneten Dekret vom 5. April 1921 wurde eine „Ordnung über die Diszipli-nar-Kameradschaftsgerichte“ bestätigt15. Dieses Dekret präzisierte die Zuständigkeit der Kameradschaftsgerichte und erweiterte sie auf die Beratung und Entscheidung über rowdyhaftes, unanständiges und grobes Verhalten im Betrieb, über kleine, mit der Arbeit zusammenhängende Diebstähle, soweit sie nicht organisiert und systematisch begangen wurden, und über Fälle von geringfügigen Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe bzw. Verteilung von Lebensmitteln oder Gegenständen des täglichen Bedarfs im Betrieb. Die Skala der Sanktionen der Kameradschaftsgerichte wurde im Vergleich zum Dekret vom November 1919 durch verschiedene Maßnahmen der moralischen und materiellen Einwirkung sowie durch Maßnahmen mit besonderem Zwangscharakter erweitert. So sah die neue Ordnung u.a. folgende Sanktionen vor: Verweis mit der Androhung von Bestrafung; die Herabsetzung des Stück- oder Prämienlohns oder der Naturalprämien bis zu ihrer vollständigen Streichung für eine bestimmte Frist; die Verpflichtung, versäumte Arbeitszeit durch Überstunden und an Feiertagen aufzuarbeiten, und zwar gegen Bezahlung oder auch ohne Bezahlung der zusätzlichen Arbeit; die Verpflichtung zu Zwangsarbeit ohne Freiheitsentzug, die entweder im Betrieb oder außerhalb des Betriebes zu leisten war und bis zu sechs Monaten dauern konnte. Die allgemeine Leitung und die Kontrolle der Tätigkeit der Kameradschaftsgerichte wurde dem Zentralrat der sowjetischen Gewerkschaften unter Mitwirkung des Volkskommissariats für Justiz der RSFSR übertragen. Zugleich wurde das Verfahren der Beratungen der Kameradschaftsgerichte genauer geregelt. 1t Lenin, Werke, Bd. 32, Berlin 1967, S. 24. Lenin, Werke, Bd. 32, S. 412. 13 Vgl. M. Benjamin, a. a. O., S. 27 ff. M Lenin, Werke, Bd. 32, S. 25 . 15 Gesetzessammlung der RSFSR 1921, Nr. 23 24, Pos. 142 (russ.). Mit der weiteren Entfaltung des sozialistischen Aufbaus in der Periode der Neuen ökonomischen Politik wurden andere Formen des Kampfes um eine höhere Arbeitsdisziplin erforderlich; die Kameradschaftsgerichte in ihrer damaligen Kompetenz konnten den neuen Aufgaben nicht gerecht werden. Nach der Annahme des zweiten sowjetischen Arbeitsgesetzbuchs vom Oktober 192216 lag der Schwerpunkt der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit vor allem in der Entwicklung der Konfliktkommissionen, denen die Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten oblag17. Die weitere Entwicklung der Kameradschaftsgerichte in der UdSSR Gestützt auf die von Lenin ausgearbeiteten Grundsätze für die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte, begann gegen Ende der zwanziger Jahre ein neuer Aufschwung der Kameradschaftsgerichte. Diese Grundsätze kontinuierlicher Entwicklung der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit bestehen vor allem darin, die demokratischen Organisationsprinzipien und die Normen der gesellschaftlichen Tätigkeit der Kameradschaftsgerichte konsequent zu vervollkommnen, die Organisations- und Zuständigkeitsregelungen sowie die von den Kameradschaftsgerichten anzuwendenden Maßnahmen gesetzgeberisch auszubauen, den Kreis der von den Kameradschaftsgerichten zu behandelnden geringfügigen Rechtsverletzungen der Werktätigen entsprechend den objektiven Gegebenheiten zu erweitern, die Maßnahmen der gesellschaftlich-moralischen Einwirkung, die dem Charakter der Kameradschaftsgerichte am besten entsprechen, zu vervollkommnen, das Zusammenwirken der Kameradschaftsgerichte mit den staatlichen Rechtspflegeorganen im Kampf gegen die Kriminalität und andere Verletzungen der Rechtsordnung im Interesse der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu fördern18. Auf der Grundlage dieser Prinzipien verabschiedeten das Gesamtrussische Zentrale Exekutivkomitee und der Rat der Volkskommissare der RSFSR am 27. August 1928 eine Richtlinie „Über die Kameradschaftsgerichte in Betrieben sowie in staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen“19. Diese Verordnung wurde durch weitere Normativakte der genannten Organe am 30. Dezember 1929 und 20. Februar 1931 ergänzt bzw. geändert20. Zur Zuständigkeit der Kameradschaftsgerichte gehörte nun auch die Beratung und Entscheidung über Beleidigungen, geringfügige Diebstähle von persönlichem und gesellschaftlichem Eigentum, Körperverletzungen als Folge von Schlägereien sowie über kleine Streitigkeiten aus dem Alltagsleben und zivilrechtliche Konflikte mit einem Streitwert bis zu 50 Rubel. Zu den neuen Maßnahmen, die von den Kameradschaftsgerichten ergriffen werden konnten, gehörten der öffentliche Tadel mit Veröffentlichung in der örtlichen Presse oder an der Wandzeitung des Betriebes, die Geldstrafe bis zu 10 Rubel, die Verpflichtung zum Schadenersatz bis zu 50 Rubel, der Vorschlag zur Entlassung des Werktätigen sowie der Vorschlag an die Gewerkschaft auf befristeten Ausschluß ihres Mitgliedes. 16 Vgl. dazu Iwanow, „Die Lebenskraft der Ideen des sowjetischen Arbeitsrechts“, Staat und Recht 1969, Heft 3, S. 453 ff.: der Text des Arbeitsgesetzbuchs ist abgedruckt bei: Lenin, Über die Arbeitsgesetzgebung, Berlin 1962, S. 633 ff. 17 Vgl. Gesetzessammlung der RSFSR 1922, Nr. 74, Pos. 911 (russ.). 18 vgl. Kriger, „Der 50. Jahrestag der gesellschaftlichen Gerichte“, Sowjetskaja justizija 1969, Nr. 22, S. 9 (russ.). 19 Gesetzessammlung der RSFSR 1928, Nr. 114, Pos. 707 (russ.). 20 Gesetzessammlung der RSFSR 1930, Nr. 4, Pos. 52, und 1931, Nr. 14, Pos. 160 (russ.). 237;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 237 (NJ DDR 1970, S. 237) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 237 (NJ DDR 1970, S. 237)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit erschwert wird, daß die tatsächlichen Ursachen und Bedingungen für erreichte Erfolge für die noch vorhandenen Mängel ungenügend aufgedeckt und auch nicht die notwendigen Entscheidungen zur Erhöhung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit derLfe!äurchgeiühri und bei Hinweisen auf Dekonspiraiion oder fahre Aftxrdie Konspiration Entscheidungen über die weitere Zusammenarbeiceffmfen werden. die fesigelaglcn Maßnahmen zur Legcndierung unter Einbeziehung und Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte ist bei jeder verantwortungsbewußt zu prüfen. Dabei ist einzuschätzen, ob und inwieweit sie auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in unseren Untersuchungs-haftanstalten. Bisherige Erfahrungen zeigen, daß diese Inhaftierten selbst während der Vorbereitung ihrer Entlassung nicht von feindlichen Verhaltensweisen Abstand nehmen, sondern renitent provokativ auftreten.

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