Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 213

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 213 (NJ DDR 1970, S. 213); Arbeitsdisziplin bis hin zur Kündigung ,notwendig seien. ' Die Effektivität und die den konkreten Bedingungen der jeweiligen Entwicklungsetappe entsprechende Auswahl der zweckmäßigsten rechtlichen Formen des Kampfes für die Festigung der sozialistischen Arbeitsdisziplin wurden und werden weiterhin vom Leninschen Leitsatz über die Wechselbeziehungen von Zentralismus und örtlicher Initiative und Selbständigkeit in der Leitung der Produktion sowie vom Wechselverhältnis zwischen demokratischem Zentralismus und Gesetzlichkeit bestimmt. In den ersten Monaten nach dem Sieg der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution, als die sowjetischen Arbeitsgesetze eben erst geschaffen worden waren, lenkte W. I. Lenin die Aufmerksamkeit auf die entscheidende Rolle der Initiative und Selbsttätigkeit der Werktätigen bei der Herausbildung der sozialistischen Arbeitsdisziplin. Im Dezember 1917 schrieb er in seiner berühmten Arbeit „Wie soll man den Wettbewerb organisieren?“, daß der demokratische ZentraT lismus von der Einheit im Grundsätzlichen, Ursprünglichen und Wesentlichen sowie von der Vielfalt im Detail, in den örtlichen Besonderheiten und in der Art des Herangehens an eine Sache bestimmt wird: „Tausenderlei Formen und Methoden der praktischen Rechnungsführung und Kontrolle über die Reichen, über die Gauner und Müßiggänger müssen von den Kommunen selbst, von den kleinen Zellen in Stadt und -Land ausgearbeitet und in der Praxis erprobt werden Je mannigfaltiger, desto bessfer, destc reicher wird die allgemeine Erfahrung sein, desto sicherer und rascher wird der Erfolg des Sozialismus sein, desto leichter wird die Praxis denn nur die Praxis ist dazu imstande die besten Methoden und Mittel des Kampfes herausarbeiten.“5 Bereits einige Monate später unterstrich W. I. Lenin, daß das Prinzip des demokratischen Zentralismus unerschütterlich sei und die Notwendigkeit bestehe, die Initiative und Selbsttätigkeit der Massen, das örtliche Schöpfertum, unentwegt zu entwickeln. Er machte ferner darauf aufmerksam, daß es erforderlich sei,-die sowjetischen Gesetze bei der Lösung der Aufgaben zur Festigung der Arbeitsdisziplin einzuhalten. Nachdem W. I. Lenin in deiner Arbeit „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“ die nächsten und wichtigsten Losungen des gegenwärtigen Zeitabschnitts formuliert hatte „führe genau und gewissenhaft Buch über das Geld, wirtschafte sparsam, faulenze nicht, stiehl nicht, beobachte strengste Disziplin in der Arbeit“ , schrieb er, daß „die praktische Verwirklichung dieser Losungen durch die Sowjetmacht, mit ihren Methoden, auf Grund ihrer Gesetze notwendig und ausreichend (ist) für den endgültigen Sieg des Sozialismus“6. In dieser Arbeit W. I. Lenins ist auch der für das Verständnis der Wechselbeziehungen zwischen den Prinzipien des demokratischen Zentralismus und der sozialistischen Gesetzlichkeit wichtige Grundsatz enthalten: „Jede Fabrik, jedes Dorf ist eine Produktions- und Konsumkommune, die das Recht und die Pflicht hat, auf ihre Art die allgemeinen sowjetischen Gesetzgebungsakte änzuwenden („auf ihre Art“ nicht im Sinne ihrer Verletzung, sondern im Sinne der Mannigfaltigkeit der Formen bei ihrer Durchführung).“7 Die Leninschen Ideen über die Rolle der Rechtsnormen und über die sozialistische Gesetzlichkeit liegen der rechtlichen Gestaltung der Arbeitsordnungen der Betriebe, Institutionen und Organisationen zugrunde und sind auch in der Periode des Aufbaus der kommu- 5 Lenin, Werke, Bei. 26, Berlin 1961, S. 413. 6 Lenin, Werke, Bd. 27, S. 234. 7 Lenin, Werke, Bd. 27, S. 251. nistischen Gesellschaft für die Anwendung der rechtlichen Mittel des Kampfes um die Festigung der Arbeitsdisziplin bestimmend. Die Bedeutung der Rechtsnormen, die die wirtschaftlich-organisatorische und kulturell-erzieherische Arbeit in der Periode des Aufbaus der kommunistischen Gesellschaft gestalten, wird im Programm der KPdSU hervorgehoben. Unter den neuen Bedingungen der Vervollkommnung der Planung und Leitung der Wirtschaft sowie mit der Erweiterung der Rechte und der Selbständigkeit der Betriebe gewinnen die Hinweise W. I. Lenins über die Notwendigkeit des Zusammenwirkens von Gesetzlichkeit und Selbständigkeit sowie über die Initiative der Kollektive von Betrieben, Organisationen und Institutionen besondere Aktualität. Der Sowjetstaat legt in seinen Gesetzen und anderen Normativakten die Pflichten der Arbeiter und Angestellten fest und verankert in ihnen die grundlegenden Formen des Kampfes gegen Verletzungen der Arbeitsdisziplin sowie die Maßnahmen zu deren Überwindung. Die Normativakte räumen den Betrieben eine große Selbständigkeit bei der Auswahl der zweckmäßigsten, gesetzlich vorgesehenen Formen und Methoden der Einwirkung auf Verletzer der Arbeitsdisziplin ein. Selbstverständlich darf diese Eigenverantwortung nicht zu einer Verletzung des Gesetzes führen. In den letzten Jahren unterbreiteten Arbeiter und Angestellte, Wirtschaftsfunktionäre und Juristen Vorschläge, um den Kampf gegen böswillige Verletzer der Arbeitsdisziplin wirksamer zu gestalten. Das zeigt, daß das Bewußtsein der Werktätigen gewachsen, die Unduldsamkeit gegenüber DisziplinVerletzungen im Produktionsprozeß größer geworden ist und sich das Verantwortungsgefühl für eine erfolgreiche Erfüllung der ökonomischen Aufgaben erhöht hat. Eine ganze Reihe von diesen Vorschlägen sind bereits in der Gesetzgebung berücksichtigt worden; einige aridere befinden sich noch im Stadium der Prüfung. Die Rolle des Gerichts bei der Festigung der Arbeitsdisziplin Untrennbar verbunden rriit den Leninschen Ideen über die Bedeutung der Rechtsnormen bei der Festigung der Arbeitsdisziplin sind seine Hinweise auf die Rolle des Gerichts in dieser Angelegenheit. In dem Entwurf des Artikels „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“ betonte W. I. Lenin, daß das von der Revolution geschaffene Gericht vor allem für den Kampf gegen die Ausbeuter notwendig ist, und erklärte dann: „Außerdem aber fällt den Gerichten, wenn sie wirklich nach dem Prinzip sowjetischer Institutionen organisiert sind, eine andere, noch wichtigere Aufgabe zu. Diese Aufgabe besteht darin, die strengste Einhaltung der Disziplin und der Selbstdisziplin der Werktätigen zu sichern.“8 W. I. Lenin, der das sowjetische Gericht als „Mittel der Erziehung zur Disziplin“ charakterisierte, unterstrich, daß diese Aufgabe „am Tage nach dem Sturz der Bourgeoisie“, d. h. „im ersten Stadium des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus“ nicht ohne Zwang zu verwirklichen ist: „Ohne Zwang kann eine solche Aufgabe überhaupt nicht bewältigt werden. Wir brauchen den Staat, wir brauchen den Zwang. Das Organ des proletarischen Staates, das diesen Zwang ausübt, müssen die sowjetischen Gerichte sein. Und ihnen fällt die gewaltige Aufgabe zu, die Bevölkerung zur Arbeitsdisziplin zu erziehen.“9 8 Lenin, Werke, Bd. 27, S. 207. 9 Lenin, Werke, Bd. 27, S. 208. 213;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 213 (NJ DDR 1970, S. 213) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 213 (NJ DDR 1970, S. 213)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung zu geben; die Wach- und Sicherungsposten erhalten keine Schlüssel, die das Öffnen von Verwahrräumen oder Ausgängen im Verwahrhaus ermö glichen.

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