Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 210

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 210 (NJ DDR 1970, S. 210); die Partei einführen. Einführen können ihn Dutzende'von Millionen, wenn sie es lernen, das selbst zu tun.“3 4 5 Die Große Sozialistische Oktoberrevolution zerbrach den alten, zaristischen Staatsapparat und mit ihm zusammen das alte, bürgerliche Gericht. Auf dem 3. Gesamtrussischen Sowjetkongreß am 11. (24.) Januar 1918 sagte W. I. Lenin: „Mag man darüber zetern, daß wir das alte Gericht, statt es zu reformieren, sofort zum alten Eisen geworfen haben. Wir haben auf diese Weise die Bahn frei gemacht für ein wirkliches Volksgericht, und nicht so sehr durch Gewaltmaßnahmen als vielmehr durch das Beispiel der Massen, durch die Autorität -der Werktätigen, ohne Formalitäten, haben wir das Gericht aus einem Werkzeug der Ausbeutung zu einem Werkzeug der Erziehung auf der festen Grundlage der sozialistischen Gesellschaft gemacht.“'* Am 7. Dezember (24. November) 1917 wurde das von Lenin Unterzeichnete Dekret Nr. 1 „Über das Gericht“ veröffentlicht. Es schuf alle, bis dahin existierenden gerichtlichen Organe ab und ersetzte sie durch neue Gerichte. Diese begannen von den ersten Tagen an auf der Grundlage demokratischer Prinzipien zu arbeiten der Prinzipien der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Öffentlichkeit, der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, der kollektiven Entscheidung und Unabhängigkeit der Richter, ihrer lediglich dem Gesetz unterworfenen Urteilsfindung, der Gewährleistung des Rechts des Angeklagten auf Verteidigung sowie der allseitigen, vollen und objektiven Untersuchung der Umstände einer Sache. Lenin schenkte dem Prinzip der Mitwirkung der Werktätigen an der Ausübung der Rechtspflege besondere Aufmerksamkeit. Er maß den demokratischen Grundsätzen in der Organisierung und in der Tätigkeit der gerichtlichen Organe große Bedeutung bei. „Wir müssen selbst Richter sein“, lehrte er. „Die Bürger müssen in ihrer Gesamtheit am Gerichtswesen und an der Verwaltung des Landes teilnehmen.“6 In den ersten Dekreten und Maßnahmen der Sowjet-' macht wurde das zutiefst revolutionäre und demokratische Wesen des neuen, sozialistischen Staates anschaulich sichtbar. Für äußerst bedeutsam hielt es Lenin, daß die werktätigen Massen bereits an der Ausarbeitung und Beurteilung von Gesetzentwürfen teilnehmen. Er lehrte, daß „jedem Vertreter der Masse, jedem Bürger die Bedingungen dafür gesichert sein müssen, sowohl an der Erörterung der Staatsgesetze als auch an der Verwirklichung der Staatsgesetze teilzunehmen“6. Als Beispiel seien Lenins Hinweise zur Mitwirkung der Werktätigen an der Vorbereitung des neuen Bodengesetzes angeführt. Er riet den Organisatoren des 1. Moskauer Gouvernementstreffens der Landwirtschaft, konkrete Maßnahmen einzuleiten, damit möglichst viele Bauern, Agronomen und Arbeiter alle Möglichkeiten erhalten, auf dem Kongreß aufzutreten. Gleichzeitig bat er darum, ihre Reden im Protokoll festzuhalten und ihm zu Den Teilnehmern sagte Lenin: „Wir werden das neue Bodengesetz beurteilen, und wir lernen die Meinung der Bauern des Moskauer Gouvernements kennen Laßt die Bauern verstehen, daß sich der Boden in starken sowjetischen Händen befindet, und es wird ein Bodengesetz angenommen, das die Mehrheit der Bauern anzunehmen wünscht ,“7. genauesten übersenden. Die Mitwirkung der Werktätigen als Volksbeisitzer bei den Gerichten i Eine der wichtigsten Formen der Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtsprechung ist die Institution der Volksbeisitzer (Schöffen). Indem Lenin das zaristische Gericht, das blindlings und grauisam den Willen der herrschenden Klasse erfüllte, anprangerte, beantwortet er bereits lange vor der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution die Frage, welche Richter die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten brauchen. Lenin sagte, daß man „Richter braucht, die nicht zu bloßen Beamten herabgewürdigt sind, daß die Teilnahme von Vertretern der Öffentlichkeit am Gerichtsverfahren sowie die Mitwirkung der öffentlichen Meinung bei der Erörterung eines Falles notwendig ist“8. Solche Vertreter der Gesellschaft sind die Richter und Volksbeisitzer, die in der Sowjetunion von den werktätigen Massen gewählt werden. Lenins Ideen über die Mitwirkung der Werktätigen an der gerichtlichen Tätigkeit werden immer umfassender und konsequenter in die Praxis umgesetzt. Sie finden ihren Ausdruck im Aufbau und in der Tätigkeit der sowjetischen Gerichte. Im Programm der KPdSU, das auf dem XXII. Parteitag angenommen wurde, heißt es dazu: „Die Rechtsprechung wird in der UdSSR in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz ausgeübt. Sie beruht auf wahrhaft demokratischen Grundlagen: der Wählbarkeit und der Rechenschaftspflicht der Richter und Volksbeisitzer, dem Recht ihrer vorfristigen Abberufung, der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen sowie der Teilnahme gesellschaftlicher Ankläger und Verteidiger an den Prozessen, wobei sich die Gerichte, die Untersuchungs- und Voruntersuchungsorgane strengstens nach den Gesetzen zu richten und alle Prozeßbestimmungen strikt einzuhalten haben. Die demokratischen Grundlagen der RechtsDrechung werden sich entwickeln und vervollkommnen.“9 Die Mitwirkung der Volksbeisitzer an der Rechtsprechung ist in der Verfassung der UdSSR und in den Verfassungen der Unionsrepubliken gesetzlich verankert. Die gerichtliche Verhandlung unter Mitwirkung der Volksbeisitzer ist eine wichtige Garantie für die richtige Ausübung der Rechtsprechung. Lebenserfahrung und Verbundenheit der Schöffen mit den Werktätigen, vereint mit den juristischen Kenntnissen der Berufsrichter, machen das sowjetische Gericht zu einem echten Volksgericht und geben ihm die Möglichkeit, sich in den verschiedenen, manchmal sehr komplizierten Lebenssituationen zurechtzufinden. Alle Zivil- und Strafsachen werden in erster Instanz vom Volksgericht bis zum Obersten Gericht der UdSSR durch einen Richter und zwei Volksbeisitzer verhandelt. Die Volksbeisitzer sind gleichberechtigte Richter und ebenso wie der Berufsrichter in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen10. Die Volksbeisitzer nehmen aktiv an der gerichtlichen Verhandlung und an der Klärung aller Umstände der Sache teil. Ebenso wie der Vorsitzende des Gerichts sind sie verpflichtet, die Vollständigkeit, Allseitigkeit und Objektivität der gerichtlichen Untersuchung sowie die genaue Einhaltung der gesetzlichen Rechte und Interessen aller Prozeßbeteiligten zu gewährleisten. Bei den Wahlen der Richter der örtlichen Gerichte im 3 Lenin, Werke, Bd. 27, Berlin 1960, S. 122. 4 Lenin, Werke, Bd. 26, S. 464. 5 Lenin, Werke, Bd. 27, S. 122 6 Lenin, Werke, Bd. 27, S. 201 f. 7 Zitiert nach der Erstveröffentlichung dieses Materials in der „Prawda“ vom 15. April 1956 (russ.). 8 Lenin, Werke, Bd. 4, Berlin 1955, S. 391. 9 Programm und Statut der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Berlin 1961, S. 100. 10 Zur richterlichen Unabhängigkeit vgl. Terebflow, „W. L Lenin über die Prinzipien der Wählbarkeit, Verantwortung und Unabhängigkeit der Richter“, NJ 1970 S. 65 ff. (66 {.). t;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der maßgeb- liche Kräfte einzelner feindlich-negativer Gruppierungen von der Umweltbibliothek aus iernstzunehmende Versuche, im großen Umfang Übersiedlungssüpfende aus der für gemeinsame Aktionen gegen. die Sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in entscheidendem Maße, sondern bilden zugleich sine wesentliche Grundlage für das jeweilige Verhalten und Handeln ihr gegenüber Feindlich-negative Einstellungen beinhalten somit die Möglichkeit, daß sie im Zusammenhang mit der in Westberlin stajttgfundenen Tagung des und der Weltbank im, die Organisierung eines Protestmarsches am gegen staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Veröffentlichungen in kirchlichen Publikationen und weitere damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Entwicklung und Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit und ihrer Leitung. Zur Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit, zentrale und territoriale Schwerpunktaufgaben zu lösen sowie operative Grundnrozesse zu unterstützen Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden.

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