Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 207

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 207 (NJ DDR 1970, S. 207); Verfahrens der Erlaß einstweiliger Anordnungen ebenfalls möglich. Wir halten es mangels spezieller Vorschriften auch für zulässig, auf diese Weise ganz loder im beschränkten Umfang die Zwangsvollstreckung aus dem angegriffenen Schuldtitel einstweilen einzustellen. Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist besonders auch dann zweckmäßig, wenn wegen der Erkrankung eines Kindes für dieses vorübergehend ein höherer Unterhalt in Anspruch genommen, wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 FGB)9. - Einstweilige Anordnungen über die Ausübung des elterlichen Erziehungsrechts Vor Erlaß einer derartigen Anordnung ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob eine zeitweilige Regelung tatsächlich im Interesse des Kindes geboten ist. In der Praxis hat sich gezeigt daß Anträge auf Ausübung des elterlichen Erziehungsrechts mitunter nicht zum Wohle des Kindes, sondern in Verfolgung eigennütziger Ziele gestellt wurden, um auf den Ausgang des Scheidungsverfahrens Einfluß zu nehmen. Um Fehlentscheidungen möglichst auszuschließen, sieht § 9 Abs. 2 Satz 3 FVerfO vor, daß vorher das Organ der Jugendhilfe zu hören ist, das gemäß § 25 Abs. 2 FGB dem Gericht eine Stellungnahme zu unterbreiten hat Das muß immer geschehen, da sich in aller Regel die Eltern über die Ausübung des Erziehungsrechts nicht einig sind. Mit dem Erlaß der Anordnung kann gemäß § 45 Abs. 5 FGB in Vbdg. mit § 18 Abs. 1 Satz 2 FVerfO zugleich die Zuführung des Kindes an den einstweilen erzie-hungsberechtigten Ehegatten angeordnet werden. Einstweilige Anordnungen über den Prozeßkostenvorschuß Wenn § 9 Abs. 1 Ziff. 5 FVerfO ausdrücklich den Prozeßkostenvorschuß erwähnt, so ändert sich dadurch nichts daran, daß die. im Eheverfahren zu gewährenden Kosten Vorschüsse auf der beiderseitigen Unterhaltspflicht der Ehegatten beruhen10 11. Insoweit ist bei der Entscheidung nach wie vor davon auszugehen, daß lediglich die Bedürftigkeit des den Antrag stellenden und die Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen Ehepartners, grundsätzlich jedoch nicht die Aussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtverteidigung zu prüfen ist11. Beschränkte Leistungsfähigkeit wird dazu führen, daß nur ein Teil des geforderten Vorschusses zugebilligt werden kann. Soweit vereinzelt die Auffassung vertreten worden ist, ein Prozeßkostenvorschuß könne dann nicht mehr zugesprochen werden, wenn das Eheverfahren bereits in Gang gesetzt worden ist, kann dem nicht zugestimmt werden. Die Vertreter dieser Meinung gehen davon aus, daß die Forderung auf Kostenvorschuß dem unbemittelten Ehegatten ermöglichen soll, zur. Durchsetzung seiner Rechte das Gericht in Anspruch zu nehmen. Diese Voraussetzung entfalle, wenn sich der bedürftige Kläger anderweit Mittel zur Prozeßführung beschafft habe oder sein Anwalt ohne Vorschuß tätig werde. Abgesehen davon, daß dann ein Verklagter niemals Prozeßkostenvorschuß geltend machen könnte, wird übersehen, daß der Kläger in der Regel anderweite Verpflichtungen eingehen muß, deren Erfüllung 9 Vgl. Ziff. 4 des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 18. Mai 1966 (a. a. o.). -JO Vgl. OG, Urteil vom 23. August 1955 - 1 Zz 94/55 - (NJ 1955 S. 764). 11 So auch Heinrich/Göldner/Schilde, „Die Rechtsprechung der Instanzgerichte in Ehesachen“, NJ 1957 S. 304 H. (305); Grieger/ Hildebrandt, „Zur Rechtsmitteltätigkeit in Zivil- und Familienrechtssachen“, NJ 1966 S. 76 fl. (78). Auszeichnungen In Anerkennung hervorragender Verdienste bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, beim Aufbau des Sozialismus in der DDR und im Kampf um die Erhaltung des Friedens wunden, Eva Geister, Richter am Obersten Gericht, Hildegard Heinrichs, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Dessau, ' Lotte Leßig, Direktor deS-Kreisgerichts Hainichen, Johanna Rietseher, Mitarbeiterin der Abteilung Staats- und Rechtsfragen beim Zentralkomitee der SED anläßlich des Internationalen Frauentages 1970 mit der „Clara-Zetkin-iMedaille“ ausgezeichnet. er vom vorschußpflichtigen Ehegatten verlangen kann. Wenn demnach also auch noch im Laufe des Verfahrens Kostenvorschuß begehrt werden kann, so schließt das u. E. jedoch nicht aus, daß im begründeten Einzelfall besonders geprüft werden sollte, in welcher Höhe der Vorschuß noch gerechtfertigt ist. Einstweilige Anordnungen zur Regelung der Besitz-und Nutzungsrechte an Gegenständen des gemeinsamen Eigentums der Ehegatten Einstweilige Anordnungen zur Regelung von Allein-und Mitbenutzungsrechten an Sachen des gemeinsamen Eigentums der Ehegatten, besonders an Hausratsgegenständen und Kraftfahrzeugen, werden bei den Gerichten verhältnismäßig oft beantragt. Da es nicht der Zweck dieser Anordnungen sein kann, eine sich später als notwendig erweisende gerichtliche Vermögensteilung vorzubereiten oder sogar schon vorwegzunehmen, ist solchen Anträgen nur dann stattzugeben, wenn tatsächlich ein dringendes Nutzungs- bzw. Sicherungsbedürfnis glaubhaft gemacht wird. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn die Ehegatten oder auch die Kinder auf Sachen angewiesen sind, die sie, zu ihrer Lebensführung oder für ihre berufliche oder schulische Tätigkeit unbedingt benötigen. Fernsehgeräte oder Rundfunkempfänger sollten in erster Linie demjenigen Ehegatten zum einstweiligen Gebrauch überlassen werden, der mit den Kindern weiter in der ehelichen Wohnung lebt. Eine einstweilige Anordnung sollte dagegen nicht erlassen werden, wenn es um Sachen geht, die zwar wertvoll, jedoch nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt sind. Anordnungen über die Regelung der Rechte an einem Kraftfahrzeug müssen gewährleisten, daß dieses benutzt werden kann. Deshalb sind Stillegungen nur ausnahmsweise zu verfügen. Tritt im Einzelfall durch den Gebrauch eine Minderung des Wertes ein, so kann dieser bei der Vermögensteilung mit ausgeglichen werden. Bei der Entscheidung gewinnen berufliche und gesundheitliche Belange besondere Bedeutung. Das schließt jedoch eine Mitbenutzung des Kraftfahrzeugs durch den anderen Ehegatten nicht unbedingt aus. So kann es gerechtfertigt sein, einem Ehegatten aus beruflichen Gründen das alleinige Nutzungsrecht wochentags zuzusprechen, dem anderen Ehepartner aber den Wagen für das Wochenende zur Verfügung zu stellen. In der mündlichen Verhandlung sollten alle mit der Benutzung im Zusammenhang stehenden Einzelheiten , erörtert werden, besonders auch die Übergabe der Zulassungspapiere sowie der Wagen- und Garagen- Schlüssel. Nur exakte Anordnungen mit präzisen zeit- 207;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 207 (NJ DDR 1970, S. 207) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 207 (NJ DDR 1970, S. 207)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der versuchen deren Mitarbeiter beharrlich, vor allem bei der Besuchsdurchführung, Informationen zu Einzelheiten der Ermittlungsverfahren sowie des Untersuchung haftvollzuges zu erlangen. Das anfangs stark ausgeprägte Informationsverlangen der Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und deren Bezugsbereichen. Zu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit sowie diese hemmenden Wirkungen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X