Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 170

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 170 (NJ DDR 1970, S. 170); Prof. Dr. habil. HORST KELLNER, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, Mitglied der Kommission des Ministerrates zur Ausarbeitung des sozialistischen Zivilgesetzbuchs Die mündliche Verhandlung Es ist eine allgemein anerkannte Auffassung der sozialistischen Prozeßrechtswissenschaft und -praxis, daß die mündliche Verhandlung im Mittelpunkt des gesamten Verfahrens in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen steht. Dementsprechend wurde der richtigen, d. h. den gesellschaftlichen Bedingungen, Erfordernissen und Aufgaben gerecht werdenden Erfassung und Regelung aller mit der mündlichen Verhandlung zusammenhängenden Probleme bei der Ausarbeitung eines neuen Verfahrensgesetzes besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dabei ging es in erster Linie darum, Klarheit über den prinzipiellen Inhalt und die strukturelle Gestaltung der mündlichen Verhandlung zu schaffen. Es galt, die im Laufe von mehr als zwanzig Jahren auf dem Boden sozialistischer Eigentums- und Machtverhältnisse entwickelten Anschauungen über das gerichtliche Verfahren zu erfassen und zu ordnen und sie auch der Neugestaltung der mündlichen Verhandlung im System des sozialistischen Gerichtsverfahrens zugrunde zu legen. Die künftige Regelung der mündlichen Verhandlung wird sich von der bisherigen insbesondere dadurch unterscheiden, daß an die Stelle der bürgerlichen Verhandlungsmaxime das Prinzip der Erforschung der objektiven Wahrheit tritt. Das bedeutet nicht nur, daß die Gerichte ihre Tätigkeit auf dem Boden der marxistisch-leninistischen Erkenntnistheorie durchführen, sondern erfordert auch, daß sie ihre Beziehungen zu den Parteien, den anderen Prozeßbeteiligten und zur Gesellschaft in einer Weise gestalten, die vom Prinzip sozialistischer Gesetzlichkeit durchdrungen ist. Erste Voraussetzung für die Durchsetzung sozialistischer Gesetzlichkeit ist es, daß die Gerichte in ihrer Rechtsprechung von denjenigen gesellschaftlichen Verhältnissen ausgehen, die den Einzelfall bestimmen. Die gesetzliche Orientierung muß daher in erster Linie darauf gerichtet sein, die Gerichte dazu anzuhalten, in der mündlichen Verhandlung den für die Lösung des jeweiligen Streitfalls erheblichen Sachverhalt sorgfältig aufzuklären und festzustellen. Wie das geschieht, darin kommt der sozialistische Charakter der gesamten Regelung besonders deutlich zum Ausdruck. Das künftige Gesetz wird weder die Verhandlungsmaxime in der einen oder anderen Form wieder einführen noch die Offizial- oder Untersuchungsmaxime zum Leitstern des Verfahrens machen. Beim heutigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR ist es möglich, den Grundsatz der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe auch zum Grundsatz des Verfahrensrechts in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen zu erklären. Das aber heißt, daß sowohl die Gerichte als auch die Parteien im künftigen Prozeß eine neuartige Stellung einnehmen werden1. Die Stellung des Gerichts und der Parteien Die Stellung des Gerichts in der mündlichen Verhandlung wird weder durch eine sog. Schiedsrichterposition noch dadurch bestimmt sein, daß es als „Herr“ des Verfahrens den Parteien entgegengesetzt ist. Das Gericht wird vielmehr die Stellung eines demokratischen staatlichen Leitungsorgans haben, daß es als sein Hauptanliegen betrachtet, seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Parteien zu lösen. Der Rechtsstreit vor sozialistischen Gerichten ist mit dem bürgerlichen Rechtsstreit nicht zu vergleichen. Er ist i i Vgl. dazu Püschel ln diesem Heft. insbesondere kein Kampf unversöhnlicher Interessen, sondern nur eine besondere Phase innerhalb des sozialistischen Rechtsverwirklichungsprozesses, der durch die prinzipielle Interessenübereinstimmung der an ihm Beteiligten gekennzeichnet ist. In diesem Prozeß stehen weder die Parteien zueinander noch im Verhältnis zum Gericht in einem unüberbrückbaren Gegensatz. Im Gegenteil : Die prinzipielle Interessenübereinstimmung ermöglicht es, daß die Verfahrensbeteiligten unter Leitung des Gerichts und gemeinsam mit ihm aktiv zur Lösung des Rechtsstreits beitragen. Dem entsprechen auch die Antorderungsn, die das. sozialistische Prozeßrecht an alle Prozeßbeteitigten stellt. Im Vordergrund der gerichtlichen Tätigkeit steht die Lösung des jeweiligen Streitfalls, nicht aber der Erlaß eines Urteils. Das Urteil wird abgesehen von den Fällen, in denen es zwingend vorgeschrieben ist nur noch eine, und nicht einmal die häufigste Variante der Lösung eines Rechtsstreits sein2. Die gerichtliche Entscheidung einer Sache wird immer häufiger in Gestalt der Bestätigung einer Einigung der Parteien über den Streitgegenstand ergehen. Eine solche Bestätigung als Ausdruck staatlicher Autorität erweist sich als geeignete Form, die Übereinstimmung des Gerichts und der Parteien mit der Lösung des Konflikts zu dokumentieren. Auf diese Weise ist es möglich, der neuartigen Qualität gerichtlicher Arbeitsweise adäquaten Ausdruck zu verleihen und Funktionen der gerichtlichen Entscheidung, die bisher allein dem Urteil Vorbehalten waren autoritative staatliche Äußerung, schöpferische Verallgemeinerung konkreter Erkenntnisse, allgemeine Nutzbarmachung von Erkenntnissen für die künftige Gestaltung des Rechtsverwirklichungsprozesses , auch mit der Einigung zu verbinden. Im Vordergrund der gerichtlichen Tätigkeit steht die erzieherische Einwirkung auf die Parteien zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, also ihre Erziehung zu gesellschaftsgemäßem Verhalten. Hierzu bedienen sich die Gerichte der Methoden der Überzeugung und des Zwanges, die sich beide gegenseitig durchdringen. Wenngleich der Zwang im gerichtlichen Verfahren zumindest potentiell stets zur Wirksamkeit gelangt, hat sich doch die Überzeugung mit der Herausbildung und Entfaltung der sozialistischen Prozeßprinzipien systematisch zur Hauptmethode gerichtlicher Erziehungstätigkeit entwickelt. Damit veränderten sich auch die Stellung und die Arbeitsweise der Gerichte in der* mündlichen Verhandlung. So spielen die von der bisherigen Rechtsprechung entwickelten gerichtlichen Pflichten, die Parteien zu beraten, ihnen die Zusammenhänge des einzelnen Falles in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu erklären und sie auf zweckentsprechendes prozessuales Verhalten hinzuweisen, seit langem eine bedeutende Rolle und werden künftig die entsprechende gesetzliche Regelung erfahren. Das künftige Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen wird aber nicht nur durch eine neuartige Stellung des Gerichts, sondern auch durch eine entsprechende Veränderung der Stellung der Prozeßparteien gekennzeichnet sein. Der Grundsatz, nach dem alle Bürger vor dem Gesetz und dem Gericht gleichberechtigt sind, erlangt in seiner Umsetzung im Verfahren eine höhere Qualität. Das sozialistische Verfahrensrecht beschränkt sich nicht darauf, den Par- 170 1 Vgl. dazu Göhring in diesem Heft.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 170 (NJ DDR 1970, S. 170) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 170 (NJ DDR 1970, S. 170)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen die Verantwortung dafür, daß es dabei nicht zu Überspitzungen und ungerechtfertigten Forderungen an die kommt und daß dabei die Konspiration und Sicherheit der und auf lange Sicht zu gewährleisten und ein in allen Situationen exakt funktionierendes Verbindungssystem zu schaffen. Die verantwortungsbewußte und schöpferische Durchsetzung der neuen Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit den erfordert, daß sich die Leiter der verschiedenen Ebenen auf folgende Fragen konzentrieren: In welchen Zeitabständen finden Arbeitsberatungen mit dem statt; wie werden diese durch die operativen Mitarbeiter selbst mit einigen Grundsätzen der Überprüfung von vertraut sind vertraut gemacht werden. Als weitere spezifische Aspekte, die aus der Sicht der Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze des Verkehrswesens der Transitwege großer Produktionsbereiche einschließlich stör- und havariegefährdeter Bereiche und von Kleinbetrieben und sowie zur Außensicherung itärischer. bjekte.

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