Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 167

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 167 (NJ DDR 1970, S. 167); Prof. Dr. habil. MANFRED MÜHLMANN, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Mar x-XJniversität Leipzig, Mitglied der Kommission des Ministerrates zur Ausarbeitung des sozialistischen Zivilgesetzbuchs Die Einleitung des Verfahrens Die Klageerhebung und ihre Wirkungen Das Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen wird durch einen auf Gewährung von Rechtsschutz gerichteten Antrag eines Bürgers oder einer rechtsfähigen Organisation eingeleitet. Dieser Antrag hat grundsätzlich den Charakter einer Klage. Eine Ausnahme bilden nur diejenigen Anträge, die der Einleitung besonderer Arten von Verfahren dienen, z. B. beim Verfahren zur Prüfung der Wahlberechtigung, beim Entmündigungsverfahren u. a.1. Die Klage ist Ausfluß des auf die Verfassung der DDR gegründeten und in den Grundsätzen des Entwurfs des Verfahrensgesetzes präzisierten Rechts, zur Wahrung der vom Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht eingeräumten Rechte die Gerichte in Anspruch zu nehmen. Im Regelfall erhält das Gericht durch eine Klage erstmalig Kenntnis von einem individuell bestimmten Rechtskonflikt. Die Qualität der Vorbereitung der Verhandlung durch das Gericht wird deshalb maßgeblich durch Inhalt und Umfang der Informationen bestimmt, die die Klage und die evtl, vorliegende Klageerwiderung dem Gericht vermitteln. Die Auswertung der insbesondere durch das Oberste Gericht2 stimulierten Praxis auf dem Gebiet der Klageerhebung führt zu der gesetzgeberischen Forderung, das Gericht durch den Klageinhalt in die Lage zu versetzen, eine dem sozialistischen Zivilverfahren entsprechende Prozeßkonzeption ausarbeiten und ihr gemäße vorbereitende Maßnahmen treffen zu können. Der .Klageantrag, durch den der Gegenstand des Verfahrens bestimmt wird, die unter rechtlichen Gesichtspunkten erfolgte Begründung und die Angabe von Beweismitteln reichen hierzu nicht aus. Diese Angaben sollten ergänzt werden durch solche über die berufliche Tätigkeit und die Arbeitsstelle der Parteien, evtl. Bemühungen gesellschaftlicher Kollektive, gesellschaftlicher Organisationen oder staatlicher Organe zur Beilegung des Konflikts und durch Mitteilungen über die Ursachen des Rechtsstreits. Auch das zuletzt genannte Erfordernis sollte im Gesetz deutlicher ausgedrückt werden. Durch Kenntnis dieser Fakten kann sich das Gericht insbesondere auf den gesellschaftlichen Inhalt des Rechtskonflikts einstellen und gesellschaftliche Kräfte zur Mitwirkung im Verfahren heranziehen. Die Sollvorschrift des Entwurfs, die diese qualitativ höheren Anforderungen an den Klageinhalt stellt, richtet sich nicht nur an die Parteien, sondern vornehmlich auch an Rechtsanwälte und Rechtsantragsstellen, an jene Organe und Einrichtungen der Rechtspflege also, die bei der Erhebung der Klage die entweder schriftlich bei Gericht einzureichen oder zu Protokoll zu erklären ist eine besondere Verantwortung tragen. Konzeptionell verwirklicht die Regelung des Klageinhalts den Verfahrensgrundsatz der verantwortlichen Mitwirkung der Bürger in ihrer Eigenschaft als Parteien an der ihre eigenen Angelegenheiten betreffenden Tätigkeit des Gerichts; sie bringt insoweit die Verbindung der staatlichen Leitung mit dem eigenverantwortlichen Handeln der Bürger auf der Grundlage der 1 Vgl. dazu Kietz in diesem Heft. 3 Vgl. Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen des Wohnungsmietrechts vom 22. September 1964, NJ 1964 S. 610, und „Die Durchsetzung dgr Richtlinie Nr. 18 und des Beschlusses über eheerhaltende Maßnahmen, Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 9. Plenartagung“, NJ 1966 S. 233. prinzipiellen Übereinstimmung von persönlichen und gesellschaftlichen Interessen zum Ausdruck. Die Klageerhebung löst verschiedenartige prozessuale und materiell-rechtliche Wirkungen aus. Der hierfür maßgebende Zeitpunkt ist der des Eingangs der Klage bei einem Kreisgericht. Hierdurch wird die bisherige Regelung abgelöst, nach der die Rechtshängigkeit erst mit Zustellung der Klage an die verklagte Partei ein-tritt. Die Veränderung des Zeitpunkts der Rechtshängigkeit erfordert allerdings, diejenigen materiell-rechtlichen Tatbestände, die die Rechtshängigkeit als rechtserhebliche Tatsache zur Begründung von Zinsforderungen, Erhöhung der Verantwortlichkeit u. ä. ausweisen, unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Nachteilen für den Verklagten der ja zeitlich später Kenntnis von der Klageerhebung erhält zu überprüfen und zu gestalten. Der den Erfordernissen einer Klage entsprechende Schriftsatz löst mit seinem Eingang bei einem Kreisgericht sofort die Wirkungen der Klageerhebung aus. Es wird also kein der Klageerhebung vorausgehendes Güteverfahren geben. Die Aufgabe des Gerichts, die Parteien im Wege einer Einigung zur eigenverantwortlichen Lösung ihres Konflikts zu führen, ist eine ständige, sich an der konkreten Konflikt- und Verfahrenssituation orientierende Verpflichtung innerhalb des gesamten Klageverfahrens. Dem Klageverfahren können aber in ein und demselben Rechtsstreit Tätigkeiten gesellschaftlicher und staatlicher Gerichte vorangestellt sein, die bei nicht erfolgter Konfliktlösung einen Übergang zum Klageverfahren erforderlich machen. Das trifft auf die Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten durch Konfliktkommissionen und auf den Erlaß von sog. Zahlungsaufforderungen durch Kreisgerichte zu. Da sich das Verfahren über den Einspruch gegen eine Entscheidung einer Konfliktkommission nach den Bestimmungen über das Verfahren nach Klageerhebung richtet, muß der Einspruch inhaltlich einer Klageschrift entsprechen. Auch eine Zahlungsaufforderung ist wie noch zu zeigen sein wird unter bestimmten Voraussetzungen als Klage zu behandeln. Die Behandlung eines Einspruchs gegen eine Entscheidung eines gesellschaftlichen Gerichts in einem Zivil- oder anderen Rechtsstreit führt hingegen nur dann zu einem Klageverfahren, wenn nach Aufhebung der angefochtenen Entscheidung die Parteien nicht einigungsbereit sind und beantragt wird, die Sache nach den Vorschriften des Verfahrens nach Klageerhebung fortzusetzen. Die unterschiedliche Bedeutung, Funktion und Struktur der Rechtsverhältnisse des sozialistischen Zivil-,.-Familien- und Arbeitsrechts erfordern diesen Unterschieden entsprechende Rechtswirkungen der gerichtlichen Entscheidungen und als Grundlage hierzu unterschiedliche Klagearten. Neben der allgemeinen Leistungsklage soll die Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, soweit der Kläger hieran ein rechtliches Interesse hat, und die Klage auf Gestaltung von Rechtsbeziehungen, sofern dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, zulässig sein. Besonderheiten in den den Leistungsklagen zugrunde liegenden Rechtsverhältnissen erfordern die Zulässigkeit von Stufenklagen und Klagen auf künftig fällig werdende Leistungen. Bei der zuletzt genannten Klage wurde die Orientierung im Plenarbeschluß des Ober- 16 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 167 (NJ DDR 1970, S. 167) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 167 (NJ DDR 1970, S. 167)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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