Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 162

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 162 (NJ DDR 1970, S. 162); vor sich geht und deren Überwindung und Lösung auf jeweils höherer Stufe Aufgabe der gesamtstaatlichen Planungs- und Leitungstätigkeit ist, ist es Aufgabe des gerichtlichen Verfahrens, die in den zivil-, familien-und arbeitsrechtlichen Streitfällen zum Ausdruck kommenden gesellschaftlichen Konflikte lösen zu helfen und zur Überwindung ihrer Ursachen beizutragen. Das erfordert, den rechtlich relevanten strittigen Lebensvorgang in seinem gesellschaftlich-materiellen Gehalt zu erfassen, unter Anwendung aller durch das sozialistische Recht gegebenen Möglichkeiten, die diesem Vorgang zugrunde liegenden Widersprüche aufzudecken und diejenigen gesellschaftlichen Kräfte zu aktivieren und zu unterstützen, die zur Überwindung der Ursachen und Bedingungen des Konflikts beitragen können. Ein Wesensmerkmal sozialistischer staatlicher Leitung ist die ständige breite Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Wie die Mitwirkung der Werktätigen bei der Leitung auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens ein entscheidender Faktor des kontinuierlichen Wachstums des Sozialismus ist, so muß auch das gerichtliche Verfahren, soll es seine Aufgabe erfüllen, unter weitester Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte durchgeführt werden. Die Verfahren bei den Gerichten werden seit langem nicht nur unter Leitung der durch das Volk gewählten Richter und Schöffen durchgeführt; es ist ein Grundprinzip sozialistischen Verfahrensrechts, daß die unmittelbare Mitwirkung der Bürger in allen Stadien des Verfahrens gewährleistet ist. Diese Mitwirkung ist ein Teil der Verwirklichung des durch die Verfassung garantierten Rechts der Bürger auf Mitgestaltung aller staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten. Dafür sind im künftigen Verfahrensrecht die bereits vorhandenen Formen zu erweitern und neue Möglichkeiten zu schaffen, angefangen von der Pflicht und dem Recht der Parteien, an der Feststellung des Sachverhalts und der Aufdeckung der Ursachen des Konflikts teilzunehmen, über die Beteiligung von Zeugen und Sachverständigen bis zur Mitwirkung von Vertretern gesellschaftlicher Kollektive und Organisationen. Die wichtigste Form der Mitwirkung der Öffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren ist die zielgerichtete Teilnahme von Vertretern gesellschaftlicher Organisationen und Kollektive, die dem Gericht die Auffassung ihrer Organisation bzw. ihres Kollektivs über den Streitfall und seine Ursachen wahrheitsgemäß und vollständig darlegen. Das Gericht hat diese Rechte auf Mitwirkung im Verfahren zu gewährleisten, indem es die Vertreter, deren Mitwirkung es zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Verfahrens für notwendig hält, zur Teilnahme an der Verhandlung auffordert, sie auf die Bedeutung ihrer Mitwirkung hinweist und sie ihrer Aufgabenstellung entsprechend in die Verhandlung einbezieht. In Arbeitsrechtssachen ist das zuständige Gewerkschaftsorgan zu informieren, damit die Gewerkschaften ihr Recht und ihre Pflicht, zur Wahrnehmung der Interessen der Werktätigen mitzuwirken, ausüben können. Ausdruck der sozialistischen Demokratie ist auch die Zusammenarbeit des Gerichts mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen. Über das Zusammenwirken mit den Gewerkschaften hinaus hat das Gericht eng mit den örtlichen Volksvertretungen und deren Räten, den anderen Staats- und Wirtschaftsorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, auf die Lösung gesellschaftlicher Widersprüche Einfluß zu nehmen. Erst dieses Zusammenwirken ermöglicht es, die Ergebnisse der Rechtsprechung für die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der staatlichen Leitung und die Festigung der Verbindung der Organe der Rechtspflege mit der Bevölkerung auszunutzen und Rechtsverletzungen oder -Streitigkeiten mit der Kraft der Gesellschaft vorzubeugen. Diese bereits im Rechtspflegeerlaß des Staatsrates niedergelegten Grundsätze der Zusammenarbeit sind eine wichtige Voraussetzung für die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, bei festgestellten Gesetzesverlet-zunden durch staatliche Organe und Einrichtungen, sozialistische Betriebe, sozialistische Genossenschaften, andere Betriebe und gesellschaftliche Organisationen Kritik zu üben und Hinweise und Empfehlungen zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen zu geben. Die leitenden Prinzipien des Verfahrens Grundlage für die Lösung der sich in den Verfahren zeigenden gesellschaftlichen Konflikte ist die Feststellung des wahren Sachverhalts. Die Ermittlung der Wahrheit im sozialistischen Gerichtsverfahren gebietet es, sich von allen Vorstellungen und Beschränkungen bürgerlicher Partei- und Verhandlungsmaxime zu befreien. Die Wahrheitsfindung im sozialistischen Gerichtsverfahren ist ein Gemeinschaftsprozeß, den das Gericht leitet, an dem die Parteien maßgeblich aktiv beteiligt oder durch das Gericht zu beteiligen sind und in den diejenigen Bürger und Vertreter gesellschaftlicher Organisationen und Kollektive einbezogen werden, die die Feststellung der Wahrheit zu fördern vermögen. Diese Grundgedanken müssen in den Bestimmungen über die mündliche Verhandlung ihre nähere Ausgestaltung finden. Die Führung und Leitung des Verfahrens liegt danach ohne Beschränkung der Initiative der Prozeßbeteiligten beim Gericht. Das Gericht erörtert mit den Beteiligten den Prozeßstoff, gibt ihnen Gelegenheit, ihren Standpunkt vorzutragen, belehrt sie über ihre Rechte und Pflichten, gewährleistet ihre Rechte und berät mit ihnen die notwendigen Maßnahmen zur Aufdeckung des Sachverhalts und zur Überwindung des Konflikts. In der vorgesehenen Regelung, daß das Gericht nicht an die Sachvorträge der Parteien und die von ihnen angegebenen Beweismittel gebunden ist, daß es von sich aus alle Beweise erheben und auch über solche Tatsachen verhandeln kann, die von den Parteien nicht vorgetragen worden sind, findet die Forderung nach Feststellung der Wahrheit als Grundvoraussetzung jeder gerechten Rechtsanwendung ihren deutlichen Ausdruck. Das gesamte Verfahren von der Erhebung der Klage bis zur Verwirklichung der Entscheidung muß weiter unter dem Zeichen einer engen Zusammenarbeit des Gerichts mit den Parteien stehen, in der Hebung des Niveaus ihres Handelns auf das gesellschaftlich Erforderliche. Der Ausgestaltung der Stellung der Parteien und ihres Verhältnisses zum Gericht2 kommt deshalb große Bedeutung zu. Von ihrer Stellung im Verfahren hängt wesentlich die Verwirklichung ihres Rechts auf Mitbestimmung und Mitgestaltung aller staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten ab. Dazu gehört die Garantie, daß alle Bürger und rechtsfähigen Organisationen das Recht haben, die Gerichte zur Wahrung ihrer durch das Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht geschützten Rechte und Interessen in Anspruch nehmen zu können. Dem verfassungsmäßigen Grundrecht der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, unabhängig von ihrer 2 Vgl. dazu die Beiträge von Püschel und Kellner in diesem Heft. 162;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 162 (NJ DDR 1970, S. 162) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 162 (NJ DDR 1970, S. 162)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit gehen können. Um diesen entgegenzuwirken, Aggressivitäten und andere psychische Auffälligkeiten im Verhalten abzubauen, hat sich bewährt, verhafteten Ausländern, in der lizenzierte auch vertriebene Tageszeitungen ihrer Landessprache zur Verfügung zu stellen. Bei erneuter Erfassung der kontrollierten Personen auf der Grundlage eines Operativen Vorganges, eines Vorlaufes oder einer oder einer kann die archivierte in die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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