Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 161

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 161 (NJ DDR 1970, S. 161); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 24. JAHRGANG 2. MÄRZHEFT 6/70 S. 161-192 Dr. KURT WÜNSCHE, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Vorsitzender der Kommission des Ministerrates zur Ausarbeitung des sozialistischen Zivilgesetzbuchs Aufgaben bei der Neugestaltung des gerichtlichen Verfahrens in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen Die vom Ministerrat der DDR. berufene Kommission zur Ausarbeitung des sozialistischen Zivilgesetzbuchs hat im Ergebnis ihrer bisherigen Tätigkeit den ersten Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen fertiggestellt. In der nunmehr folgenden Arbeitsetappe soll dieser Entwurf insbesondere von den Mitarbeitern der Kreis- und Bezirksgerichte studiert und diskutiert werden. An den Diskussionen werden auch Vertreter der Staatsanwaltschaft, der örtlichen Organe der Staatsmacht und der Gewerkschaften teilnehmen. Ferner ist eine Diskussion des Entwurfs in der Rechtsanwaltschaft vorgesehen, um deren Erfahrungen für die weitere Ausgestaltung des Gesetzentwurfs zu nutzen. Darüber hinaus wird der Entwurf dem Obersten Gericht, dem Generalstaatsanwalt der DDR, der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und den rechtswissenschaftlichen Sektionen der Universitäten sowie den von der Ausgestaltung des neuen Verfahrensrechts in ihren Aufgaben und Verantwortungsbereichen berührten zentralen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen zur gutachtlichen Stellungnahme übergeben. Der Entwurf enthält wie bereits seine Bezeichnung zum Ausdruck bringt eine einheitliche Regelung der drei gerichtlichen Verfahrensarten des Zivil-, Familien-und Arbeitsrechts. Das Gesetz soll also auch die z. Z. geltenden Spezialregelungen für das Verfahren in fami-lien- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten die Arbeitsgerichtsordnung und die Familienverfahrensordnung ablösen, wobei die bewährten Grundgedanken und Erfahrungen dieser beiden sozialistischen Normativakte für die Gestaltung des gesamten Verfahrensrechts genutzt werden. Das neue Verfahrensgesetz wird sich als ein wichtiges Element in die einheitliche sozialistische Rechtsordnung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus einfügen. In vielen seiner Bestimmungen werden die Verknüpfungen und Wechselbeziehungen mit der sozialistischen Verfassung, dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates, dem Gerichtsverfassungsgesetz und dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte sowie mit den materiell-rechtlichen Bestimmungen des Gesetz- buchs der Arbeit, des Familiengesetzbuchs und des künftigen Zivilgesetzbuchs deutlich, auf deren Verwirklichung es unmittelbar gerichtet ist. Die Vorlage eines ersten Arbeitsentwurfs des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien-und Arbeitsrechtssachen vor Fertigstellung des Entwurfs des Zivilgesetzbuchs ist möglich, da die Arbeiten am Verfahrensrecht durch die neue Konzeption für die Ausarbeitung des Zivilgesetzbuchs1 nur im geringen Maße berührt werden, so daß sie kontinuierlich weitergeführt werden konnten. Der dadurch entstandene zeitliche Vorlauf soll zur umfassenden Diskussion des Entwurfs in den Rechtspflegeorganen genutzt werden. An dem Plan, daß das neue Zivilgesetzbuch und das neue Verfahrensgesetz gleichzeitig in Kraft treten sollen, ändert sich jedoch nichts, zumal es auch notwendig sein wird, alle Auswirkungen, die sich aus der konkreten Ausgestaltung des materiellen Zivilrechts ergeben, im Verfahrensgesetz zu berücksichtigen. Die Aufgabe des gerichtlichen Verfahrens Das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen hat die Aufgabe, der Durchsetzung und Verwirklichung des materiellen Rechts zu dienen. Durch seinen Inhalt und seine Wirkungsweise hat es zur Vertiefung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger sowie dazu beizutragen, daß die freiwillige Einhaltung der Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Menschen zur allgemein anerkannten und geübten Gewohnheit wird. Es ist eine spezifische Form der Leitung bzw. Förderung gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse durch den sozialistischen Staat. Das erfordert seine Ausgestaltung auf der Grundlage der Prinzipien der sozialistischen Demokratie bei gleichzeitiger Erhöhung der wissenschaftlichen Qualität der staatlichen Führungstätigkeit. Wie die gesamte gesellschaftliche Entwicklung zum und im Sozialismus nicht ohne Widersprüche und Konflikte t Vgl. dazu Wünsche, „Das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus und das neue Zivilgesetzbuch der DDR“, Staat und Recht 1968, Heft 10, S. 1555 ff.; Lübchen, „Aufgaben und Gegenstand des künftigen Zivilgesetzbuches“, NJ 1969 S. 547 ff. 161;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 161 (NJ DDR 1970, S. 161) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 161 (NJ DDR 1970, S. 161)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X