Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 146

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 146 (NJ DDR 1970, S. 146); Die Leninschen Ideen, die die Wege zur Lösung der wichtigsten Probleme der Herausbildung des Menschen der kommunistischen Gesellschaft und die Richtung der Entwicklung von Staat, Gesellschaft und Familie wiesen, helfen auch heute die Fragen der Gesetzgebung zu lösen und fördern die tägliche Praxis des sowjetischen sozialistischen Staates. (Aus „Sozialistitscheskaja Sakonnostj“ 1969, Heft 6, S. 3 ff., übersetzt von Dr. Helmut Keil, Richter am Obersten Gericht. Redaktionell geringfügig gekürzt.) Materialien der Plenen der Bezirksgerichte Probleme der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen Das Plenum des Obersten Gerichts wird sich im März 1970 u. a. mit der Tätigkeit der Gerichte und der Konfliktkommissionen bei der Entscheidung von Streitfällen über die materielle Verantwortlichkeit der Werktätigen gemäß §§ 112 ff. GBA beschäftigen. Zur Vorbereitung dieser Plenartagung haben auch einige Bezirksgerichte Teilfragen dieser arbeitsrechtlichen Materie erörtert (vgl. hierzu Rudelt/F. Kaiser auf S. 133 ff. dieses Heftes). Die nachfolgenden kurzen Auszüge aus Berichten von Präsidien an die Plenen der Bezirksgerichte sollen einen Einblick in diese Vorarbeit vermitteln. D. Red. Funktion der materiellen Verantwortlichkeit und Differenzierung des Schadenersatzbetrags Aus dem Bericht des Präsidiums an das Plenum des Bezirksgerichts Erfurt am 26. November 1969 Das sozialistische Arbeitsrecht hat u. a. die Aufgabe, die Einheit von wissenschaftlicher Führungstätigkeit, Anwendung des Systems ökonomischer Stimuli und bewußter, schöpferischer Teilnahme der Werktätigen an der Planung und Leitung der Betriebe sichern zu helfen. Es spielt eine aktive Rolle bei der Erziehung der Werktätigen zum ökonomischen Denken sowie zur freiwilligen Einhaltung der Arbeitsdisziplin. Das gilt auch für die arbeitsrechtliche materielle Verantwortlichkeit der Werktätigen, die einen Schaden fahrlässig verursacht haben. Funktion der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit Für die richtige Entscheidung von Streitfällen über die materielle Verantwortlichkeit ist die Kenntnis ihrer Funktion, ihrer r.echtspolitischen Zielstellung, von wesentlicher Bedeutung. Die unzureichende Kenntnis dieser Funktion hat in der Vergangenheit verschiedentlich zu fehlerhaften Entscheidungen geführt. Dieser Mangel ist darauf zurückzuführen, daß manche Gerichte die Hinweise der Richtlinie Nr. 14 des Plenums des Obersten Gerichts nur ungenügend beachten. In dieser Richtlinie hat das Oberste Gericht ausgeführt, daß die materielle Verantwortlichkeit der Werktätigen eine erzieherische, bewußtseinsbildende, aber auch eine das sozialistische Eigentum vor schuldhafter Schädigung schützende Funktion hat. Daraus folgt, daß die Funktion der materiellen Verantwortlichkeit komplexer Art ist. Die einheitliche Funktion der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen wird wesentlich durch die Verpflichtung des Werktätigen charakterisiert, für einen von ihm schuldhaft durch Verletzung von Arbeitspflichten dem Betrieb verursachten Schaden nach Maßgabe des Gesetzes Schadenersatz zu leisten. Der hierin liegende materielle Stimulus soll auf ihn und andere Werktätige erzieherisch mit dem Ziel einwirken, künftig durch gewissenhafte Erfüllung ihrer Arbeitspflich- ten das sozialistische Eigentum zu schützen und zu mehren. Die Pflicht zum Schutz und zur Mehrung des Volkseigentums wie sie in §§ 2 Abs. 4 und 106 Abs. 2 GBA festgelegt ist ist eine der wichtigsten Pflichten des Werktätigen bei der Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Arbeitsvertrag. Die materielle Verantwortlichkeit ist das Einstehen der Werktätigen vor der Gesellschaft wegen Verletzung dieser Pflicht. Sie ist darauf gerichtet, dem Werktätigen seine Verantwortung bewußt zu machen, ihn an das gesellschaftlich Geforderte heranzuführen und zugleich bewußtseinsbildend auf andere Werktätige einzuwirken. Die richtige Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit trägt somit dazu bei, die wichtigste Triebkraft unserer gesellschaftlichen Entwicklung, die Übereinstimmung der politischen, materiellen und kulturellen Interessen der Werktätigen und ihrer Kollektive mit den gesellschaftlichen Erfordernissen, zur vollen Wirksamkeit zu bringen. Sie verwirklicht den Grundsatz: „Was der Gesellschaft nützt, muß auch für den Betrieb und den einzelnen Werktätigen vorteilhaft sein.“ Jeder Werktätige spürt unmittelbar als Folge seiner schädigenden Handlung, daß er sich nicht in Übereinstimmung-mit den objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen befindet und sein Verhalten mit diesen in Übereinstimmung zu bringen hat. Das entspricht unserer Erkenntnis, daß die weitere Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins vor allem im Prozeß der Arbeit erfolgt. Die arbeitsrechtliche materielle Verantwortlichkeit ist somit ein Instrument der staatlichen Führung zur bewußten Arbeit. In ihr widerspiegelt sich die politisch-moralische, kulturell-erzieherische und wirtschaftlich -organisatorische Funktion des sozialistischen Rechts. Aber noch nicht alle Betriebsleiter haben diese wichtige Funktion der materiellen Verantwortlichkeit des Arbeitsrechts erkannt. So wurde im Jahre 1968 im VEB Kombinat Zentronik Betriebsteil Sömmerda nur in drei Fällen gegen Werktätige materielle Verantwortlichkeit geltend gemacht. Dagegen haben die Konfliktkommissionen des VEB Weimar-Werk im gleichen Zeitraum 19 Beratungen wegen materieller Verantwortlichkeit durchgeführt. Der Betriebsleiter ist seinen Pflichten aus §112 Abs. 1 GBA und §7 Abs. 3 der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. Februar 1967 (GBl. II S. 121) gerecht geworden und hat unter breitester Einbeziehung der Werktätigen zielstrebig den Kampf gegen volkswirtschaftliche Verluste geführt. Gerade die Einbeziehung der Werktätigen trägt dazu bei, die Aufdeckung und Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für Schäden zur Angelegenheit des gesamten Arbeitskollektivs zu machen. Die Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit schafft damit eine Atmosphäre. in der Vergeudung, Unachtsamkeit und 146;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 146 (NJ DDR 1970, S. 146) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 146 (NJ DDR 1970, S. 146)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ist die Untersuchung gosellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren ein politisch bedeutsamer und relativ eigenständiger Aufgabenkomplex.

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