Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 142

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 142 (NJ DDR 1970, S. 142); schreiben, mit dieser Bestimmung sei der Deutschen Volkspolizei das Recht übertragen worden, „unter bestimmten Voraussetzungen an Personen Forderungen stellen zu können“, dann darf daraus nicht geschlußfol-gert werden, daß damit das mit § 11 VP-Gesetz verfolgte Anliegen zur Lösung der Aufgaben der Deutschen Volkspolizei vollständig erfaßt sei. Forderungen erhebt die Deutsche Volkspolizei, um gesetzliche Bestimmungen durchzusetzen bzw. um Verletzungen solcher Bestimmungen vorzubeugen. Die Hauptrichtung dieser Befugnis besteht darin, von vornherein auszuschließen, daß Rechtsverletzungen begangen werden. Hinsichtlich des § 7 OWVO (Sicherheit im Eisenbahnverkehr) ist die inzwischen erlassene Vorläufige Anweisung zur Durchführung von Ordnungsstrafverfahren und zur Erteilung von Verwarnungen mit Ordnungsgeld im Bereich der Deutschen Reichsbahn vom 27. Januar 1969 zu beachten5 * *. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Angehörigen der Deutschen Reichsbahn bei der Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten. Mißverständlich sind die Ausführungen zu § 14 Abs. 1 OWVO (Trunkenheit in der Öffentlichkeit). Es wird dargelegt, daß der Rechtsverletzer als betrunken angesehen werden muß. Das braucht so wird im Kommentar ausgeführt „noch keine Volltrunkenheit im Sinne der Zurechnungsunfähigkeit zu sein, muß jedoch deutlich den Zustand des Angetrunkenseins übersteigen und sichtbar machen, daß die betrunkene Person nicht mehr in der Lage ist, ihr Verhalten zu kontrollieren und sich nach den Regeln eines pflichtgemäßen und anständigen Verhaltens zu richten“ (S. 136). Wie erste Untersuchungsergebndsse zeigen, ist diese Orientierung nicht eindeutig genug. Diejenigen Personen, die nach §14 Abs. 1 OWVO. zur Verantwortung zu ziehen sind, werden in der Regel solche sein, die sich in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand befinden. Es handelt sich bei demjenigen, dessen Zurechnungsfähigkeit infolge eines Rauschzustandes ausgeschlossen ist, nicht nur um den, der in seinem Bewußtsein das, was er tut, nicht mehr 5 Abgedruckt ln: Verfügungen und Mitteilungen des Mini- steriums für Verkehrswesen, Teil Deutsche Reichsbahn, 1969, Nr. 4; Die Volkspolizei 1969, Heft 16, Beilage. erfaßt. Eindeutig hat das Oberste Gericht darauf verwiesen, daß ein Mensch, „der sich in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand befindet, lediglich in der Lage ist, unter gleichbleibenden Umgebungsbedingungen für kurze Zeit ein bestimmtes in der Regel unkompliziertes Ziel zu verfolgen“8. Es wäre deshalb zu überlegen, ob es im Interesse einer eindeutigeren Orientierung nicht richtiger ist, davon auszugehen, daß es sich bei Personen, die Rechtsverletzungen nach § 14 Abs. 1 OWVO begehen, um solche handelt, die sich in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand befinden und in diesem Zustand in der Öffentlichkeit in erheblichem Maße die menschliche Würde verletzen bzw. andere die öffentliche Ordnung und Sicherheit störende Handlungen begehen. Die Schuld einer solchen Person richtet sich stets nach den Schuldgrundsätzen des § 9 Abs. 4 OWG. Bei den Erläuterungen zu § 17 (Verantwortlichkeit für Ordnungswidrigkeiten Minderjähriger) wurde nicht auf die Schuldproblematik eingegangen. Es ist darauf hinzuweisen, daß nur vorsätzliches Handeln zur Verantwortlichkeit führt. Obwohl das von der Sache her eindeutig ist, gab es jedoch bei der praktischen Anwendung dieser Norm Unklarheiten in dieser Hinsicht. * Auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitsrechts ist der wohl seltene Fall edngetreten, daß gleichzeitig zwei kommentierende Arbeiten erschienen. Das war notwendig, weil sich für die Tätigkeit der Deutschen Volkspolizei sowohl vom Umfang als auch von der Spezifik der Aufgabenstellung her bei der Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten besondere Anforderungen ergeben. Aus dieser Tatsache ergibt sich aber zugleich, daß es erforderlich ist, auf den verschiedensten Leitungsebenen sowohl im Bereich der Deutschen Volkspolizei als auch in. anderen staats- und wirtschaftsleitenden Bereichen im Interesse einer zielstrebigen und rechtlich einwandfreien Zusammenarbeit mit beiden Werken zu ' arbeiten. 6 OG, Urteile vom 4. Februar 1966 - 5 Ust 71/65 - (NJ 19 S. 181) und vom 25. August 1967 - 5 Zst 18/67 NJ (1968 S. 24). Aus anderen sozialistischen Ländern JU. KOROLJOW, Kandidat der Rechtswissenschaft Die Leninschen Ideen in der sowjetischen Familiengesetzgebung Die Lage der werktätigen Frau, die Schaffung gerechter, vom Einfluß der Ausbeutergesellschaft freier, fortschrittlicher Verhältnisse in der Familie sowie die Wege und Methoden des Schutzes der Rechte von lyiutter und Kind nehmen im schöpferischen Vermächtnis W. I. Lenins einen überaus bedeutenden Platz ein. W. I. Lenin setzte alle wichtigeren politischen und ökonomischen Probleme, die er analysierte, immer zur Wirklichkeit in Beziehung, zur Lage der arbeitenden Klasse und zu ihrem unter kapitalistischen Bedingungen rechtlosesten Teil: den werktätigen Frauen. Indem er über die Große Sozialistische Oktoberrevolution sprach, bemerkte W. I. Lenin: „Es kann aber keine sozialistische Umwälzung geben, ohne daß ein großer Teil der werktätigen Frauen daran bedeutenden Anteil nimmt . Wir wissen aus der Erfahrung sämtlicher Befreiungsbewegungen, daß der Erfolg einer Revolution davon abhängt, inwieweit die Frauen an ihr teilnehmen.“4 W. I. Lenin wies die rechtlose Lage der Frau in der Familie und in der Gesellschaft unter den Bedingungen der vorrevolutionären zaristischen Gesetzgebung und der Gesetze der kapitalistischen Länder nach. In letzteren ist durch den Staat die rechtliche Ungleichheit der Frau in der Familie, das Verbot von Scheidungen, die Erniedrigung und Verachtung der unverheirateten Mutter und der außerhalb der Ehe geborenen Kinder festgelegt. In seiner Rede auf dem Ersten Gesamtrussischen Arbeiterinnenkongreß am 19. November 1918 sagte W. I. Lenin: „In allen zivilisierten Ländern, selbst in den fortgeschrittensten, befinden sich Frauen in einer solchen 1 W. I. Lenin, Werke, Bd. 37, S. 185 1. (russ.); deutsch: Bd. 28, S. 175 f. 142;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 142 (NJ DDR 1970, S. 142) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 142 (NJ DDR 1970, S. 142)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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