Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 142

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 142 (NJ DDR 1970, S. 142); schreiben, mit dieser Bestimmung sei der Deutschen Volkspolizei das Recht übertragen worden, „unter bestimmten Voraussetzungen an Personen Forderungen stellen zu können“, dann darf daraus nicht geschlußfol-gert werden, daß damit das mit § 11 VP-Gesetz verfolgte Anliegen zur Lösung der Aufgaben der Deutschen Volkspolizei vollständig erfaßt sei. Forderungen erhebt die Deutsche Volkspolizei, um gesetzliche Bestimmungen durchzusetzen bzw. um Verletzungen solcher Bestimmungen vorzubeugen. Die Hauptrichtung dieser Befugnis besteht darin, von vornherein auszuschließen, daß Rechtsverletzungen begangen werden. Hinsichtlich des § 7 OWVO (Sicherheit im Eisenbahnverkehr) ist die inzwischen erlassene Vorläufige Anweisung zur Durchführung von Ordnungsstrafverfahren und zur Erteilung von Verwarnungen mit Ordnungsgeld im Bereich der Deutschen Reichsbahn vom 27. Januar 1969 zu beachten5 * *. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Angehörigen der Deutschen Reichsbahn bei der Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten. Mißverständlich sind die Ausführungen zu § 14 Abs. 1 OWVO (Trunkenheit in der Öffentlichkeit). Es wird dargelegt, daß der Rechtsverletzer als betrunken angesehen werden muß. Das braucht so wird im Kommentar ausgeführt „noch keine Volltrunkenheit im Sinne der Zurechnungsunfähigkeit zu sein, muß jedoch deutlich den Zustand des Angetrunkenseins übersteigen und sichtbar machen, daß die betrunkene Person nicht mehr in der Lage ist, ihr Verhalten zu kontrollieren und sich nach den Regeln eines pflichtgemäßen und anständigen Verhaltens zu richten“ (S. 136). Wie erste Untersuchungsergebndsse zeigen, ist diese Orientierung nicht eindeutig genug. Diejenigen Personen, die nach §14 Abs. 1 OWVO. zur Verantwortung zu ziehen sind, werden in der Regel solche sein, die sich in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand befinden. Es handelt sich bei demjenigen, dessen Zurechnungsfähigkeit infolge eines Rauschzustandes ausgeschlossen ist, nicht nur um den, der in seinem Bewußtsein das, was er tut, nicht mehr 5 Abgedruckt ln: Verfügungen und Mitteilungen des Mini- steriums für Verkehrswesen, Teil Deutsche Reichsbahn, 1969, Nr. 4; Die Volkspolizei 1969, Heft 16, Beilage. erfaßt. Eindeutig hat das Oberste Gericht darauf verwiesen, daß ein Mensch, „der sich in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand befindet, lediglich in der Lage ist, unter gleichbleibenden Umgebungsbedingungen für kurze Zeit ein bestimmtes in der Regel unkompliziertes Ziel zu verfolgen“8. Es wäre deshalb zu überlegen, ob es im Interesse einer eindeutigeren Orientierung nicht richtiger ist, davon auszugehen, daß es sich bei Personen, die Rechtsverletzungen nach § 14 Abs. 1 OWVO begehen, um solche handelt, die sich in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand befinden und in diesem Zustand in der Öffentlichkeit in erheblichem Maße die menschliche Würde verletzen bzw. andere die öffentliche Ordnung und Sicherheit störende Handlungen begehen. Die Schuld einer solchen Person richtet sich stets nach den Schuldgrundsätzen des § 9 Abs. 4 OWG. Bei den Erläuterungen zu § 17 (Verantwortlichkeit für Ordnungswidrigkeiten Minderjähriger) wurde nicht auf die Schuldproblematik eingegangen. Es ist darauf hinzuweisen, daß nur vorsätzliches Handeln zur Verantwortlichkeit führt. Obwohl das von der Sache her eindeutig ist, gab es jedoch bei der praktischen Anwendung dieser Norm Unklarheiten in dieser Hinsicht. * Auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitsrechts ist der wohl seltene Fall edngetreten, daß gleichzeitig zwei kommentierende Arbeiten erschienen. Das war notwendig, weil sich für die Tätigkeit der Deutschen Volkspolizei sowohl vom Umfang als auch von der Spezifik der Aufgabenstellung her bei der Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten besondere Anforderungen ergeben. Aus dieser Tatsache ergibt sich aber zugleich, daß es erforderlich ist, auf den verschiedensten Leitungsebenen sowohl im Bereich der Deutschen Volkspolizei als auch in. anderen staats- und wirtschaftsleitenden Bereichen im Interesse einer zielstrebigen und rechtlich einwandfreien Zusammenarbeit mit beiden Werken zu ' arbeiten. 6 OG, Urteile vom 4. Februar 1966 - 5 Ust 71/65 - (NJ 19 S. 181) und vom 25. August 1967 - 5 Zst 18/67 NJ (1968 S. 24). Aus anderen sozialistischen Ländern JU. KOROLJOW, Kandidat der Rechtswissenschaft Die Leninschen Ideen in der sowjetischen Familiengesetzgebung Die Lage der werktätigen Frau, die Schaffung gerechter, vom Einfluß der Ausbeutergesellschaft freier, fortschrittlicher Verhältnisse in der Familie sowie die Wege und Methoden des Schutzes der Rechte von lyiutter und Kind nehmen im schöpferischen Vermächtnis W. I. Lenins einen überaus bedeutenden Platz ein. W. I. Lenin setzte alle wichtigeren politischen und ökonomischen Probleme, die er analysierte, immer zur Wirklichkeit in Beziehung, zur Lage der arbeitenden Klasse und zu ihrem unter kapitalistischen Bedingungen rechtlosesten Teil: den werktätigen Frauen. Indem er über die Große Sozialistische Oktoberrevolution sprach, bemerkte W. I. Lenin: „Es kann aber keine sozialistische Umwälzung geben, ohne daß ein großer Teil der werktätigen Frauen daran bedeutenden Anteil nimmt . Wir wissen aus der Erfahrung sämtlicher Befreiungsbewegungen, daß der Erfolg einer Revolution davon abhängt, inwieweit die Frauen an ihr teilnehmen.“4 W. I. Lenin wies die rechtlose Lage der Frau in der Familie und in der Gesellschaft unter den Bedingungen der vorrevolutionären zaristischen Gesetzgebung und der Gesetze der kapitalistischen Länder nach. In letzteren ist durch den Staat die rechtliche Ungleichheit der Frau in der Familie, das Verbot von Scheidungen, die Erniedrigung und Verachtung der unverheirateten Mutter und der außerhalb der Ehe geborenen Kinder festgelegt. In seiner Rede auf dem Ersten Gesamtrussischen Arbeiterinnenkongreß am 19. November 1918 sagte W. I. Lenin: „In allen zivilisierten Ländern, selbst in den fortgeschrittensten, befinden sich Frauen in einer solchen 1 W. I. Lenin, Werke, Bd. 37, S. 185 1. (russ.); deutsch: Bd. 28, S. 175 f. 142;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 142 (NJ DDR 1970, S. 142) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 142 (NJ DDR 1970, S. 142)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus ergebenden enormen gesellschaftlichen AufWendungen für die weitere ökonomische und militärische Stärkung der zum Beispiel vielfältige. Auswirkungen auf Tempo und Qualität der Realisierung der Sozialpolitik. Des weiteren ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen gegen die und die anderen sozialistischen Staaten. Das ist vor allem auch zum Nachweis der subjektiven Tatumstände von größter Bedeutung.

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