Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 14

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 14 (NJ DDR 1970, S. 14); Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt und ihrer Organe zu erhöhen. Auf der Grundlage einer klaren Abgrenzung der Verantwortung zwischen den Organen des Kreises und denen der Stadt ist eine allseitige Information- und z. B. die regelmäßige Teilnahme der zuständigen Funktionäre der Stadt an den Leiterberatungen der Kreisorgane gesichert. Der umfassenden Information dient auch die enge Verbindung zwischen dem Rat der Stadt, den Leitern der Rechtspflegeorgane und dem Volkspolizeikreisamt. Nicht weniger bedeutsam ist ein exakt organisierter Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Leitungsorganen über grundsätzliche Fragen der Entwicklung der Kriminalität sowie deren Vorbeugung und Bekämpfung. In vielen Kreisen und Städten gibt es wohl einen im wesentlichen gut funktionierenden Informationsaustausch über Einzelfragen, besonders hinsichtlich der Entwicklung von Strafentlassenen und kriminell gefährdeten Bürgern. Jedoch ist noch nicht die gegenseitige Information aus prinzipiellen Einschätzungen und Analysen gewährleistet. Gemeinsame Beratungen der Leiter der verschiedenen Organe werden deshalb auch oft zu sehr mit der Klärung von Einzelfällen belastet. Sie dienen noch nicht genügend der gemeinsamen Herausarbeitung der Ursachen von Straftaten oder anderen Rechtsverletzungen und daraus abzuleitender Schlußfolgerungen für Entscheidungen der örtlichen Staatsorgane über grundsätzliche Fragen der Entwicklung und Festigung der Rechtsordnung. Die Erfahrungen besagen, daß eine wesentliche Voraussetzung für die exakte Durchführung der von den Volksvertretungen zur Organisierung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung gefaßten Beschlüsse darin besteht, bereits in der Phase ihrer Vorbereitung die Informationsprobleme zu lösen. 3.3. Die Untersuchungen der Arbeitsgruppen haben gezeigt, daß die exakte Herausarbeitung der Verantwortung der staatlichen Organe bei der komplexen Krimi-nalitätsvorbeugung und -bekämpfung und die Vervollkommnung des Leitungsstils, insbesondere die Schaffung klar geregelter Informationsbeziehungen, von den Kadern gründlichere Kenntnisse über die komplexen Zusammenhänge der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfordern. Das stellt insbesondere höhere Anforderungen an das Qualifizierungssystem wie auch an die wissenschaftliche Forschungsarbeit auf diesen Gebieten. Die Qualifizierung ist jedoch zum Teil noch zu wenig vor allem auf die Herausbildung des komplexen Denkens der Kader gerichtet. Auch die Staats- und Rechtswissenschaft muß in dieser Richtung der Praxis stärker helfen. Zweifellos wurden beachtliche Ergebnisse bei der wissenschaftlichen Herausarbeitung der Probleme des Strafrechts und der Leitung der Strafrechtsprechung sowie der unmittelbaren Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung erzielt. Ein großer Rüdestand ist dagegen auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Durchdringung der Probleme der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsprechung und ihrer wissenschaftlichen Leitung zu verzeichnen. Das betrifft sowohl die theoretischen Probleme dieser Gebiete selbst als auch die Verflechtung und Auswertung der Ergebnisse und Erkenntnisse der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsprechung für die Organisierung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung. Noch ungelöste Probleme gibt es bei der Nutzung der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse durch die in der Praxis tätigen Kader. Bisher wurde lediglich erreicht, daß die Forschungsergebnisse durch die zen- tralen Organe ausgewertet werden, wobei auch dies nicht immer ausreichend geschieht. Die Kader in den örtlichen Organen stützen sich dagegen nicht in genügendem Maße auf neue wissenschaftliche Forschungsergebnisse und werden darauf auch nicht genügend orientiert. Dem könnte durch die Entwicklung einer engeren Gemeinschaftsarbeit zwischen zentralen Rechtspflegeorganen und Wissenschaftlern begegnet werden. Es muß insbesondere dafür Sorge getragen werden, daß die Ergebnisse sowohl der Grundlagenforschung als auch der auf die Lösung praktischer Fragen gerichteten Forschungsarbeit den in der Praxis tätigen Kadern in für sie verwertbarer Form nahegebracht werden. in Zur weiteren wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten als Beitrag zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft hält der Ver-fassungs- und Rechtsausschuß im Ergebnis seiner Untersuchungen besonders folgendes für wichtig: Entsprechend dem bei der Durchführung der sozialistischen Verfassung erreichten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR, insbesondere der wachsenden Bereitschaft und demokratischen Initiative der Bürger, ist es notwendig, zielstrebiger alle Vorzüge unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung für die weitere Festigung der Gesetzlichkeit zu nutzen und in allen Bereichen zur komplexen Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten überzugehen. Die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zwischen Staats- und Wirtschaftsorganen, Betrieben und gesellschaftlichen Kräften auch auf diesem Gebiet ist ein Erfordernis der Gestaltung des sozialistischen Gesellschaftssystems. Gemäß der Verfassung obliegt den Volksvertretungen die politische Gesamtverantwortung für die Organisierung der Mitwirkung der Bürger an der Gestaltung des politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens. Dazu gehört unabdingbar die Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Mobilisierung aller gesellschaftlichen und staatlichen Kräfte zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen, vor allem von Straftaten. Dabei kommt es insbesondere darauf an, die bei der Organisierung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung in vielen Territorien gesammelten Erfahrungen ständig durch die zentralen Rechtspflegeorgane und andere Staats- und Wirtschaftsorgane auszuwerten und zu verallgemeinern; verstärkt alle ständigen Kommissionen und die Fachorgane der Räte auf die exakte Durchführung der Beschlüsse der Volksvertretungen zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit unter breiter Einbeziehung der Werktätigen und ihrer Gemeinschaften zu orientieren; der unterschiedlichen Verantwortung der Volksvertretungen und ihrer Organe in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden auch auf diesem Gebiet verstärkte Beachtung zu widmen; eine wirksamere Koordinierung der in den Wohngebieten für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit und auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege tätigen gesellschaftlichen Kräfte zu erreichen sowie eine sachbezogene Zusammenarbeit' zwischen Betrieben und den Wohngebieten ihrer Beschäftigten zu organisieren; leitungsbezogene und stabile Informationsbeziehungen herzustellen und ihre Wirksamkeit ständig zu überprüfen sowie auch Erfahrungen aus solchen Leitungsbereichen der örtlichen Staatsorgane wie Handel und Versorgung, Gesundheitswesen, Volks- 14;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 14 (NJ DDR 1970, S. 14) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 14 (NJ DDR 1970, S. 14)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und die Wahrung der Geheimhaltung gelegt. Es muß Prinzip sein, daß die Quelle der gewonnenen Informationen im Untersuchungsprozeß nie offenbart werden darf. Eine Verletzung der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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