Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 139

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 139 (NJ DDR 1970, S. 139); Zur sozialen Kontaktgruppe „Familie“ Die weitaus meisten der jugendlichen Täter leben in der Familie. Die sozialistische Erziehung der Jungen und Mädchen stellt unter den Bedingungen der verschärften ideologischen Einwirkung des Klassengegners hohe Anforderungen an die Eltern, denen diese nicht in jedem Fall gerecht zu werden vermögen. Es ist daher in Verfahren gegen Jugendliche u. a. folgendes festzustellen: Fühlt sich der jugendliche Täter in seinem Elternhaus geborgen? Hat er ein enges Vertrauensverhältnis zu seinen Eltern und Geschwistern? Achtet er seine Eltern? Erfüllt er täglich Pflichten in der Familie? Erfüllt er sie gern? Darf er in Fragen der Erziehung oder der Gestaltung des Familienlebens mitreden? Lenken und kontrollieren die Eltern sein Freizeit-verhalten? Die Beantwortung dieser und weiterer Fragen muß Aufschluß darüber geben, ob die Eltern befähigt und bereit sind, ihren Anteil an der sozialistischen Persönlichkeitsformung zu leisten. Ist dies nicht der Fall, muß gemäß § 44 FGB auf die Unterstützung der Eltern bei der Erziehung des Jugendlichen durch die staatlichen Organe (insbesondere die Organe der Volksbildung und des Gesundheits- und Sozialwesens), die gesellschaftlichen Organisationen, die Arbeitskollektive, die Hausgemeinschaften und die Elternbeiräte hingewirkt werden. Dazu ist im Ermittlungsverfahren festzustellen, welchen Inhalt und welchen Umfang eine solche Unterstützung haben muß. Zur sozialen Kontaktgruppe „Schule bzw. Betrieb“ Hier geht es vor allem darum, die persönlichen Beziehungen des jugendlichen Täters zu seinen Lehrern, seinem Lehrausbilder oder dem Leiter seines Arbeitskollektivs festzustellen. So können z. B. günstige menschliche Beziehungen zwischen Lehrer und Schüler lernakti vierend und ungünstige Beziehungen zu einem erheblichen Nachlassen der Lernhaltung , führen15. Das gilt in gleicher Weise für das Verhältnis Lehrling Lehrausbilder/Erzieher. IS Vgl. hierzu Kessel, „Pädagogisch-psychologische Probleme des sozialistischen Lehrer-Schüler-Verhältnisses“, Pädagogik 1967, 2. Beiheft, S. 1 ff. Die Aufgabe im Ermittlungsverfahren besteht hier darin zu erfragen, wie diese Zwischenmenschlichen Beziehungen im Lern- oder Arbeitsverhältnis gestaltet wurden und welchen Inhalt sie haben, um Störungen, die möglicherweise von hier ausgehen, mit Hilfe gesellschaftlicher Kräfte aus diesem Bereich überwinden zu können. Zu den Kontaktgruppen im Freizeitbereich Ausgehend von der Tatsache, daß der Einfluß der Familie im Jugendalter zurückgeht und sich der Einfluß von Freunden oder ganzen Kontaktgruppen in der Freizeit erhöht, muß die Erforschung des Freizeitverhaltens einen wichtigen Platz im System der Feststellung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Erziehungsverhältnisse einnehmen16 1. Die Aufmerksamkeit muß hier vor allem der Beantwortung folgender Fragen gelten: Wie und mit wem gestaltet der jugendliche Täter seine Freizeit? Wer sind seine Freunde oder Partner? Was gefällt ihm an ihnen? Wer gibt ihm Ratschläge zur Freizeitgestaltung? Wer kontrolliert sein Verhalten in der Freizeit? Hat er Interesse für Sport? Treibt er selbst Sport? Hat er Möglichkeiten dazu? Ist er in irgendeiner Form gesellschaftlich tätig? Besteht Interesse am geistig-kulturellen Leben? Warum sind evtl, solche Interessen nicht entwickelt worden? Inwieweit bestehen positive Ansätze? Natürlich bedarf es in jedem Verfahren, das wegen der Begehung einer Gruppenstraftat eingeleitet wurde, einer Reihe zusätzlicher Fragen, auf die wir hier nicht eingehen können. In der nächsten Zeit wird es insbesondere darauf ankommen, die „Methodische Anleitung“ weiter zu vervollkommnen und die Jugendstaatsanwälte und Jugendsachbearbeiter der Untersuchungsorgane zu befähigen, sie als ein Arbeitsmittel wirkungsvoll zu nutzen, um optimale Ergebnisse zu erreichen. 18 Es ist eine bedeutende Hilfe für die Kechtspflegepraxis, daß in den letzten Jahren mehrere wissenschaftliche Forschungsaufgaben zur Gruppenproblematik, insbesondere zu den Determinanten der Straftaten jugendlicher Gruppentäter, erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Vgl. u. a. Kräupl, Der Einfluß sozial fehlentwickelter Jugendlicher auf die- Entstehung und Entwicklung krimineller Gruppen, jur. Dissertation, Jena 1968 (unveröffentlicht); derselbe zum gleichen Thema in: Staat und Recht 1969, Heft 1, S. 63 ff.: Paetzold, Ursachen und Bedingungen kriminell gefährdeter Gruppierungen Jugendlicher, jur. Dissertation, Jena 1968 (unveröffentlicht). Major der VP Dr. WOLFGANG SURKATJ, Hochschule der Deutschen Volkspolizei Bemerkungen zur Kommentierung des Ordnungswidrigkeitsrechts Aus der Sicht der Rechtspflegeorgane sind Liening/ H. Schmidt/Winklerim Zusammenhang mit dem Erscheinen des 1. Bandes des Kommentars zum Ordnungswidrigkeitsrecht1 bereits auf einige bedeutsame Fragen des sozialistischen Ordnungswidrigkeitsrechts eingegangen2. Inzwischen liegt auch noch eine als Loseblattsammlung gestaltete Arbeit vor, in der für die Deutsche Volkspolizei die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten erläutert 1 Kommentar zum Ordnungswidrigkeitsrecht der DDR. Herausgeber: Ministerium der Justiz. Staatsverlag der DDR, Berlin 1969. Bd. I, 290 Seiten. Seitenangaben im Text beziehen sich auf diesen Kommentar. 2 Vgl. Liening/H. Schmidt/Wlnkler, „Zu einigen Fragen des Ordnungswidrigkeitsrechts aus der Sicht der Rechtspflegeorgane“, NJ 1969 S. 731 ff. werden3. Sowohl diese Löseblattsammlung als auch der Kommentar dürften nicht nur für die unmittelbar Ordnungsstrafbefugten Organe von Interesse sein, sondern darüber hinaus auch für alle Leiter in den Staats- und Wirtschaftsorganen, Betrieben, Schulen und Institutionen, deren Aufgabe es ist, den Ordnungsfaktor im Prozeß des gesellschaftlichen Zusammenlebens mit zu verwirklichen. Mit beiden Arbeiten werden wesentliche Grundlagen für die Verwirklichung des politischen Grundanliegens und damit für die einheitliche Anwendung und Ver- 3 Hartwig/Petzold, Gesetzliche Bestimmungen, zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten, erläutert für die Deutsche Volkspolizei, Ministerium des Innern Publikationsabteilung , Berlin 1969. 94 Seiten. 139;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 139 (NJ DDR 1970, S. 139) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 139 (NJ DDR 1970, S. 139)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß die Abteilungen der bei der Erarbeitung und Realisierung der langfristigen Konzeptionen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle auf überprüften, die Tatsachen richtig widerspiegelnden Informationen zu begründen; Anleitung und Kontrolle stärker anhand der Plandokumente vorzunehmen. Wesentliche Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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